RS OGH 2025/12/16 5Ob639/79; 1Ob36/80 (1Ob37/80); 1Ob783/81; 6Ob844/81; 1Ob661/82; 5Ob578/83; 8Ob40/

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Veröffentlicht am 04.12.1979
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Rechtssatz

Bei Tod einer anwaltlich vertretenen Prozeßpartei während des Verfahrens ist bloß die Bezeichnung der betreffenden Prozeßpartei durch die Beifügung der Worte "Verlassenschaft nach dem verstorbenen..." zu ändern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0035686

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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