RS OGH 2024/11/6 6Ob812/83; 4Ob522/84; 2Ob686/87 (2Ob687/87); 1Ob143/04t; 1Ob165/12i; 10Ob1/14s; 10O

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Veröffentlicht am 27.09.1984
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Rechtssatz

Die Rechtskraft der Einantwortungsurkunde bewirkt ex lege einen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigenden Parteiwechsel, durch welchen der Erbe ( Sämtliche Erben ) anstelle der verstorbenen Prozesspartei in das Verfahren eintritt ( eintreten ).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0012287

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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