Begründung: Mit Schuldschein vom 2. 11. 1987/17. 12. 1987 bestätigten der Kläger und die Dr. K***** GmbH, von der L***** ein Darlehen in der Höhe von 3 Mio S (= 218.018,50 EUR) erhalten zu haben. Sie erteilten ausdrücklich die Zustimmung zur Sicherstellung des Darlehens auf einer Liegenschaft des Klägers. Auf Grund des vollstreckbaren Notariatsakts des Dr. K***** P***** vom 17. 12. 1987 war der Kläger verpflichtet, 3 Mio S sA an die Bank zu bezahlen. Bei dem bereits auf Grund des Sc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war vom 26. 9. 1996 bis 17. 10. 2007 auf Basis eines Agentenvertrags für die Beklagte selbständig tätig und vermittelte als Untervertreterin Wertpapier- und Finanzdienstleistungen. Im zugrunde liegenden Zeitraum (2007) fungierte sie als „Wirtschaftsberaterin“. Die „Vergütungsordnung“ war integrierender Bestandteil des Agentenvertrags. Danach haben die Agenten, denen im Bewertungszeitraum der Status als „Wirtschaftsberater“ zukommt, Anspruch auf einen (näher ... mehr lesen...
Begründung: Der am 19. 7. 1944 geborene Kläger ist seit 1. 4. 1989 bei der Beklagten bzw ihren Rechtsvorgängerinnen als Angestellter beschäftigt. Er ist begünstigter Behinderter. Im Dienstvertrag wurde vereinbart, dass das Vertragsverhältnis beiderseits nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes kündbar sei. Am 19. 4. 2001 schlossen der Kläger und die Beklagte eine Vereinbarung, nach deren wesentlichem Inhalt der Kläger unter Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses und des Geh... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren von den Beklagten einen Schaden ersetzt, der ihnen dadurch entstanden sei, dass sie zufolge des von den Beklagten verschuldeten Unterbleibens der Übergabe der Liegenschaft „A*****“ in K***** und der Einverleibung des Eigentumsrechts an dieser Liegenschaft an der Errichtung eines Hotels gehindert worden seien. Dadurch seien ihnen Pachteinnahmen für die Jahre 2007 bis 2010 in Höhe von 1.000.000 EUR entgangen. Das Berufungsgericht hat die Abweisung des K... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts Eisenstadt vom 15. Jänner 2009, AZ 12 Hv 48/08z, wegen des Verbrechens des schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4 StGB und des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig gesprochen, weil er mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten um den gesetzlichen Erbanspruch der Klägerin in Höhe von 20.269,90 EUR unrechtmäßig zu bereichern, Bankangestellte durch Täuschun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Tochter des Beklagten. Am 25. 4. 2001 trafen die Streitteile eine Vereinbarung, die auszugsweise lautet: „I. E***** R***** überweist nach Maßgabe der Rückzahlungsverpflichtung seitens der Firma E*****GmbH & Co. KG an ihn laut unterfertigtem Anerkenntnis über ein Privatdarlehen samt Vereinbarung für die Rückzahlungsverpflichtung im Betrag von ATS 1,980.000 an seine Tochter D***** L*****, beginnend mit Mai 2001, monatlich ATS 15.600 [Anm.: richtig... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Kurt Kadavy, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, 1011 Wien, Singerstraße 17-19, wegen 4.463.952,20 EUR sA über den auß... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. A***** GmbH, Zweigniederlassung U*****, 2. F. *****gesellschaft m.b.H. & Co. KG, *****, beide vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Amhof & Dr. Damian GmbH in Wien, gegen... mehr lesen...
Begründung: In einem 2008 eingeleiteten Verfahren begehrte die (schon damals anwaltlich vertretene) Klägerin von der Beklagten 15.469,05 EUR Bestandzins. In der Klage bot sie als Urkundenbeweis „Zession (Schreiben vom 29. 5. 2008)" an. Nach Bestreitung der Aktivlegitimation stützte sie ihre Eigenschaft als Bestandgeberin ganz allgemein auf eine Rechtsnachfolge. Dabei unterschied sie nicht zwischen rechtsgeschäftlicher Einzelrechtsnachfolge und gesellschaftsrechtlicher Gesamtrechtsna... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller mietete vom Antragsgegner mit Mietvertrag vom 6. 3. 2004 die Wohnung Top 16 in *****. Das Bestandverhältnis begann am 1. 4. 2004. Die Wohnung hat eine Nutzfläche von rund 54 m² und einen Balkon mit 6 m². Als monatlicher Hauptmietzins war ein Betrag von netto 331,35 EUR, dessen Wertsicherung gemäß §[§] 5 [f] RichtWG und eine monatliche Inventarmiete von netto 64,68 EUR vereinbart. Der Antragsgegner schrieb dann dem Antragsteller infolge Indexanpassung ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall am 16. 12. 1993 verletzt. Die Beklagten haften für die beim Kläger eingetretenen Unfallfolgen. Im Vorprozess 7 Cg 192/96x des Landesgerichts Feldkirch (Parteienidentität mit dem vorliegenden Verfahren; im Folgenden „erster Vorprozess") begehrte der Kläger unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von einem Viertel unter anderem Verdienstentgang für den Zeitraum vom 16. 12. 1993 bis einschließlich Juni 1996 sowie unter Berücksi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ulrich K*****, vertreten durch Dr. Maria Windhager, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §259 Abs2
Rechtssatz: Ein Zwischenfeststellungsantrag des Beklagten darf sich nicht in der bloßen Negation des Klagsanspruches erschöpfen. Entscheidungstexte 10 Ob 86/07f Entscheidungstext OGH 06.11.2007 10 Ob 86/07f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122603 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: ZPO §259 Abs2
Rechtssatz: Die den alleinigen Inhalt des Zwischenantrages auf Feststellung bildende Frage des Bestehens eines Rückforderungsanspruches des Beklagten wegen angeblich ohne rechtlicher Verpflichtung an die Klägerin erbrachten Unterhaltsleistungen stellt weder eine Vorfrage für das auf Gewährung des Unterhalts nach den §§ 66 f EheG gestützte Klagebegehren der Klägerin noch für das im Rahmen der vom Beklagten aufrechnungsweise e... mehr lesen...