1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
                    
                    Index:        001  Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6                                           
Rechtssatz:          Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH...                    mehr lesen...                
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob der Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1983 bis 1990 gemäß § 303 Abs 1 BAO im Verwaltungsrechtszug zu Recht abgewiesen wurde. Nach der im wesentlichen mit der Sachverhaltsdarstellung des angefochtenen Bescheides übereinstimmenden Sachverhaltsdarstellung der Beschwe... mehr lesen...
                    
                    Index:        001  Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht               
Norm:        BAO §116BAO §303 Abs1 litcVwRallgZPO                                           
Rechtssatz:          Mangels einer amtswegigen Sachverhaltsermittlung im                   Zivilgerichtsverfahren ist die Voraussetzung einer Bindung der        Abgabenbehörde an zivilgerichtliche Urteile nicht gegeben,            weshalb eine Wiederaufnahme der Verfahren ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        20/05 Wohnrecht Mietrecht22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege               
Norm:        GEG §2 idF 1983/135;MietenG §31;MRG §37 Abs3 Z19 impl;ZPO;               Beachte       Besprechung in:
AnwBl 1989/4, S 206;
ÖStZB 1989, 152;                                       
Rechtssatz:          Die §§ 41 ff ZPO enthalten keine Vorschrift iSd § 2 erster Satz GEG, weil sie nur vom Kostenersatz zwischen den Parteien des gerichtlichen Verfahrens handeln (hier: Einbringung ...                    mehr lesen...