Der Kläger und die zweit- bis fünftbeklagten Parteien sind persönlich haftende Gesellschafter der erstbeklagten Partei, einer offenen Handelsgesellschaft in Liquidation in S. Die zweit- bis fünftbeklagten Parteien haben ihren Sitz außerhalb des Gerichtssprengels des Landesgerichtes Salzburg. Der Kläger begehrt den Beklagten gegenüber die urteilsmäßige Feststellung, daß er und die zweit- bis fünftbeklagten Parteien mit einem bestimmten Hundertsatz am Gesellschaftsvermögen und am Rein... mehr lesen...
Norm: JN §43 Abs1ZPO §14 DaZPO §240 Abs1
Rechtssatz: Die Wirkung der von einzelnen notwendigen Streitgenossen erhobenen Unzuständigkeitseinrede erstreckt sich auch auf alle anderen. Entscheidungstexte 5 Ob 13/58 Entscheidungstext OGH 16.04.1958 5 Ob 13/58 Veröff: JBl 1958,627 = SZ 31/62 7 Ob 109/02h Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: JN §41JN §43ZPO §240 Abs1 AZPO §412ZPO §441
Rechtssatz: Richterwechsel nach § 412 ZPO berechtigt die beklagte Partei nicht, erst bei der erneuerten Streitverhandlung die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit zu erheben; trotz Neudurchführung der Verhandlung besteht keine Möglichkeit mehr, befristete und bis zum Richterwechsel versäumte Einreden nachzuholen. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §240 Abs1 BZPO §477 Z3ZPO §577 Abs1
Rechtssatz: Es liegt keine Nichtigkeit nach § 477 Z 3 ZPO vor, wenn das Bestehen eines Schiedsvertrages nicht beachtet wird, weil die Einrede des Schiedsvertrages nicht oder verspätet erhoben wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 338/57 Entscheidungstext OGH 10.07.1957 3 Ob 338/57 European Case ... mehr lesen...
Norm: ZPO §240 Abs1 BZPO §391 CZPO §577 Abs1
Rechtssatz: Der Schiedsvertrag bewirkt zwar nicht Unzulässigkeit des Rechtsweges, sondern nur eine verzichtbare sachliche Unzuständigkeit des ordentlichen Gerichtes; dennoch können Forderungen, über die vereinbarungsgemäß ein Schiedsgericht zu erkennen hat, beim ordentlichen Gericht nicht zur Prozessaufrechnung gestellt werden, es sei denn, dass sie vom Schiedsgericht schon rechtskräftig festgestellt... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs2ZPO §239 Abs2 FZPO §240 Abs1ZPO §441ZPO §577 Abs1
Rechtssatz: Auch die testamentarisch angeordnete Schiedsgerichtsklausel ist auf Grund der Einrede zu berücksichtigen. Die Geltendmachung der (heilbaren) Unzuständigkeit erst in einer fortgesetzten Verhandlung (vor dem Bezirksgericht) ist verspätet. Entscheidungstexte 1 Ob 171/57 Entscheidungstext OGH 20.03.1957 1 O... mehr lesen...
Norm: JN §41ZPO §235 Abs1 EZPO §240 Abs1ZPO §261 Abs1
Rechtssatz: Die Einrede der Unzuständigkeit im Falle der Ausdehnung ist, wenn die erste Tagsatzung schon vorüber ist, in sinngemäßer Anwendung des § 240 ZPO bei sonstigem Ausschluß unmittelbar nach Vornahme der Klagsänderung zu erheben. Entscheidungstexte 1 Ob 37/55 Entscheidungstext OGH 21.09.1955 1 Ob 37/55 ... mehr lesen...
Norm: KollVG §2 Abs1ZPO §240 Abs1 BZPO §577 Abs2
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines Schlichtungsverfahrens unterliegt nicht den einschränkenden Bestimmungen des § 577 ZPO und kann auch in einem KollV wirksam vereinbart werden mit der Wirkung, dass das ordentliche Verfahren nicht eingeleitet werden darf, ehe das Schlichtungsverfahren durchgeführt worden ist. Eine vor Einleitung des Schlichtungsverfahrens erhobene Klage ist zufolge dieser prozess... mehr lesen...
Norm: JN §1 AJN §41JN §42 AaZPO §240 Abs1 BZPO §577 Abs1
Rechtssatz: 1./ Die Schiedsgerichtsvereinbarung ist nicht mit der Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges, sondern mit jener der sachlichen Unzuständigkeit geltend zu machen (so bereits SZ 6/122, SZ 2/41). 2./ Die Einhaltung eines Schiedsvertrages ist nicht eine von Amts wegen zu wahrenden Angelegenheit. Entscheidungstexte 2 Ob 603/5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem auf Zahlung eines aus Getreidelieferungen während des Krieges entstandenen Saldos von 10.244 S 46 g s.A. gerichteten Klagebegehren gab das Erstgericht Folge, wobei es die vom Beklagten erhobenen prozeßhindernden Einreden, insbesonders die aus der Behauptung der Unterwerfung unter ein Schiedsgericht abgeleitete Einwendung der "Unzulässigkeit des Rechtsweges bzw der Unzuständigkeit" zwar nicht im Urteilsspruch, aber in den Entscheidungsgründen verwarf. Die auf... mehr lesen...
Norm: ZPO §240 Abs1 BZPO §261 Abs6
Rechtssatz: § 261 Abs 6 ZPO ist sinngemäß anzuwenden, wenn die Partei im schiedsgerichtlichen Verfahren mit Erfolg behauptet hat, es sei die Zuständigkeit des ordentlichen Gerichtes gegeben und vor diesem dann behauptet, das Schiedsgericht sei zuständig. Entscheidungstexte 2 Ob 555/38 Entscheidungstext OGH 14.09.1938 2 Ob 555/38 Veröff: DREvB... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B7ZPO §240 Abs1 BZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Auch bei schon anhängigem Verfahren vor dem Schiedsgericht ist die Klage auf Feststellung des Nichtbestandes des Schiedsvertrages beim ordentlichen Gerichte zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 572/35 Entscheidungstext OGH 02.10.1935 3 Ob 572/35 Veröff: SZ 17/131 1 Ob ... mehr lesen...