Norm: Verordnung (EG) Nr 2006/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates 32006R1896 (EuMahnVO) allgVerordnung (EG) Nr 2006/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates 32006R1896 (EuMahnVO) Art7 Abs4Verordnung (EG) Nr 2006/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates 32006R1896 (EuMahnVO) Art12 Abs2ZPO §237 Abs1ZPO §237 Abs3RATG TP3A
Rechtssatz: Legt der Antragsgegner gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl Einspruch ein und verbindet d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Unterlassung bestimmter Wettbewerbshandlungen und stellte zugleich einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag ab, das Rekursgericht änderte diese Entscheidung dahin ab, dass es dem Sicherungsantrag stattgab. Dagegen richtete sich der außerordentliche Revisionsrekurs der Beklagten samt „Ergänzender Eingabe" vom 13. 5. 2009. Nach Vorlage der Akten an den Obersten Gerichtsho... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Unterlassung bestimmter Wettbewerbshandlungen und stellte zugleich einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Dagegen richtete sich der ordentliche Revisionsrekurs der Klägerin, zu dem die Erstbeklagte eine Revisionsrekursbeantwortung erstattete. Nach Vorlage der Akten an den Obersten Gerichtshof nahm die Klägerin mit... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 Abs3 AZPO §529 Abs1 B1
Rechtssatz: Der Beschluss mit dem auf Grund einer Klagsrückziehung das Verfahren als beendet erklärt wird, beziehungsweise mit dem die Klagsrückziehung zur Kenntnis genommen wird, ist mit Nichtigkeitsklage bekämpfbar. Entscheidungstexte 9 ObA 23/08k Entscheidungstext OGH 20.08.2008 9 ObA 23/08k Bem: Mit ausführlicher
Begründung: . (T1); Veröff: ... mehr lesen...
Norm: ZPO §48ZPO §237 Abs3
Rechtssatz: Eine mögliche Kostenseparation nach § 48 ZPO hat nach Klagsrückziehung nicht mehr stattzufinden. Entscheidungstexte 40 R 29/08y Entscheidungstext LG für ZRS Wien 12.02.2008 40 R 29/08y Schlagworte Zurücknahme der Klage, keine Kostenseparation European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11AußStrG §78ZPO §237 Abs3
Rechtssatz: Im Fall der Zurücknahme eines Antrages besteht - mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung im Verfahren außer Streitsachen - eine grundsätzliche Kostenersatzpflicht in analoger Anwendung des § 237 Abs. 3 ZPO. Entscheidungstexte 54 R 201/06g Entscheidungstext LG Salzburg 16.10.2006 54 R 201/06g ... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 Abs3ZPO §483 Abs3ZPO §513
Rechtssatz: Wird der Sicherungsantrag im Revisionsrekursverfahren zurückgezogen, so ist die Rücknahme des Sicherungsantrags zur Kenntnis zu nehmen und es ist auszusprechen, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen wirkungslos sind. Ein Kostenzuspruch setzt einen Kostenbestimmungsantrag des Beklagten voraus. Entscheidungstexte 4 Ob 143/05s Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 Abs3
Rechtssatz: Die Zurücknahme der Klage ist eine formgebundene Prozesshandlung. Sie ist entweder durch Schriftsatz oder in der mündlichen Verhandlung zu erklären. Die Frist für den Antrag auf Kostenersatz beginnt im Falle der schriftlichen Zurücknahme der Klage mit der Zustellung dieses Schriftsatzes an den Beklagten. Entscheidungstexte 4 R 214/04d Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §235 Abs4ZPO §237 Abs3
Rechtssatz: Im Falle der vollständigen Bezahlung des Klagebegehrens nach Klagseinbringung und Einschränkung auf Kosten ist ohne Durchführung eines Beweisverfahrens die geltend gemachte und bezahlte Klagsforderung als zu Recht bestehend anzusehen, was zu einem vollständigen Kostenersatz der beklagten Partei an den Kläger führen muss. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §237 Abs3
Rechtssatz: Schränkt der Kläger das Klagebegehren auf Kosten ein, ohne dass die beklagte Partei das Klagebegehren erfüllt hätte oder die Erledigung der Hauptsache auf einer anderen Disposition der beklagten Partei beruht hätte, so ist er im Umfang der Einschränkung als unterlegen anzusehen. Entscheidungstexte 7 Ra 2/04x Entscheidungstext OLG Wien 29.01.2004 ... mehr lesen...
Norm: JN §42 AfZPO §237 Abs3 AMRG §37 Abs3 Z19MRG §39 Abs3
Rechtssatz: § 237 Abs 3 ZPO ist im Verfahren vor der Schlichtungsstelle im Rahmen der Kostenersatzbestimmungen in § 37 Abs 3 Z 19 MRG anzuwenden; auch wenn im Verfahren vor der Schlichtungsstelle keine Kostenentscheidung ergangen ist, besteht für die Geltendmachung des Anspruchs auf Kostenersatz wegen mutwilliger Antragstellung das Prozesshindernis der Unzulässigkeit des streitigen Rec... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 Abs3 AZPO §483 Abs3ZPO §513
Rechtssatz: Bei Klagsrücknahme während des Rechtsmittelverfahrens werden auch die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen wirkungslos (Ablehnung von Oberlandesgericht Wien in EvBl 1991/183). Da bei Rücknahme der Klage für die Kostenersatzpflicht in erster Linie die Parteienvereinbarung maßgebend ist, ist ein (außerhalb der Verhandlung gestellter) Kostenbestimmungsantrag dem Kläger zu Äußerung zuzustellen... mehr lesen...
Norm: ASGG §2, ZPO §237 Abs3
Rechtssatz: Bei Klagerücknahme hat der Beklagte Anspruch auf Ersatz der Kosten eines gemäß § 258 ZPO zulässigen vorbereitenden Schriftsatzes, wenn dieser zum Zeitpunkt der Rücknahme der Klage bereits verfaßt war, auch wenn er erst nach seiner Verständigung von der Klagerücknahme bei Gericht einlangt. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7Ra34... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 litc IVDEO §391 Abs2 IIAEO §391 Abs2 VAEO §391 Abs2 VBEO §399 Abs1 Z4ZPO §237 Abs3
Rechtssatz: Einer im Ehescheidungsverfahren zugunsten des beklagten Ehegatten erlassenen einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 8 lit c EO wird durch die Zurücknahme der Klage nicht ohne weiteres die Grundlage entzogen. Wenn der beklagte Ehegatte die Absicht hat, die Scheidung der Ehe anzustreben, ist ihm im Sinne des § 391 Abs 2 EO eine Frist zur ... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 Abs3
Rechtssatz: Die Klagsrücknahme ist eine Prozeßhandlung des Klägers, die gemäß § 237 Abs 3 ZPO zur Folge hat, daß die Klage als nicht angebracht anzusehen ist und daß der Kläger, wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, die Verfahrenskosten trägt. Entscheidungstexte 3 Ob 502/78 Entscheidungstext OGH 17.01.1978 3 Ob 502/78 Veröff: EvBl 1978/103 S 302 ... mehr lesen...