RS OGH 2004/1/29 7Ra2/04x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.2004
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Norm

ZPO §41
ZPO §237 Abs3

Rechtssatz

Schränkt der Kläger das Klagebegehren auf Kosten ein, ohne dass die beklagte Partei das Klagebegehren erfüllt hätte oder die Erledigung der Hauptsache auf einer anderen Disposition der beklagten Partei beruht hätte, so ist er im Umfang der Einschränkung als unterlegen anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2004:RW0000606

Im RIS seit

07.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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