Norm: ABGB §1497 IIIZPO §235 D
Rechtssatz: Die auftragsgemäße Verbesserung eines unbestimmten, aber bezifferten Klagebegehrens beseitigt die ursprüngliche Unterbrechungswirkung der Klage nicht und steht auch keine Klagsänderung im Sinn des § 235 ZPO dar. Entscheidungstexte 8 Ob 135/03s Entscheidungstext OGH 26.02.2004 8 Ob 135/03s 10 Ob 63/... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Feststellung (der Vorfrage) der Wirksamkeit oder materiellen Berechtigung der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses fehlt das nach § 228 ZPO erforderliche rechtliche Interesse. Feststellungsfähig ist nur der aufrechte Bestand des Arbeitsverhältnisses, nicht aber die mangelnde Rechtfertigung der Auflösung bzw. deren vermeintliche
Gründe: , weil [im vorliegenden Fall noch dazu] begründungslos erfolgt, zumal es sich dabei nur um ein einzelnes (qualifizierendes) Element eines Re... mehr lesen...