Norm: ZPO §235 Abs3 F ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Klagsänderung ist von den ihr zugrunde liegenden klägerischen Prozeßbehauptungen auszugehen. Auf deren Stichhältigkeit, üb... mehr lesen...
Norm: ZPO §233 Abs1 ZPO §235 Abs3 ZPO § 233 heute ZPO § 233 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger änderten in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 9. 1. 1963 das in der Klage gestellte Feststellungsbegehren in ein Unterlassungsbegehren des Inhaltes ab, der Beklagte sei schuldig, die Benützung des im Hause Wien 5., *****, im 1. Stock vom Stiegenaufgang links, gegenüber der Türnummer 11, befindlichen Gangklosetts zu unterlassen. Der Beklagte sprach sich gegen diese Klagsänderung aus. Das Erstgericht heilt die Änderung des Klagebegehrens für z... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 A ZPO §240 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 240 heute ZPO § 240 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ... mehr lesen...
Die Klägerin behauptet, sie sei bücherliche Eigentümerin von 3/116- Anteilen der Liegenschaft EZ. X gewesen. Im Herbst 1960 habe ihr der Beklagte ein Darlehen von 30.000 S gewährt. Es sei Rückzahlung innerhalb eines Monats vereinbart worden. Der Beklagte habe zur Sicherstellung des gewährten Darlehens für den Fall der nicht fristgerechten Rückzahlung die Übertragung des Eigentums an den oben erwähnten Liegenschaftsanteilen der Klägerin begehrt. Die Klägerin habe daher Karl A. und E... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 F ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Klagsänderungen sind unzulässig, wenn durch die Änderung des Begehrens oder des Klagegrundes der Rahmen des ursprünglichen Rechtsstreites gesprengt würde oder wenn da... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 F ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Schon in der Notwendigkeit der Beweisaufnahme über das erweiterte Klagebegehren, wogegen das ursprüngliche Begehren spruchreif ist, liegt eine erhebliche Verzögerung d... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 D ZPO §237 Abs1 A ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 237 heute ZPO § 237 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/200... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 F ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Eine Klagsänderung ist immer dann zuzulassen, wenn sie einen zweiten Prozess erspart, ohne den ersten unbillig zu erschweren oder zu verzögern. Ent... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte die Herausgabe einer Reihe von Gegenständen aus dem Nachlasse ihrer verstorbenen Tante zunächst mit der Begründung: , daß sie diese Gegenstände von ihrer Großmutter geerbt habe und sie sich nur in Verwahrung ihrer Tante befanden. Nach Einbringung der Klagebeantwortung änderte sie ihr Klagsvorbringen dahin, daß sie angab, die Gegenstände seien ihr von der Großmutter geschenkt worden. Das Erstgericht hatte dieses Vorbringen als unzulässige Klagsänderung (Änderung... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 A ZPO §519 Z3 D ZPO §527 Abs2 B3b ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 519 heute ZPO § 519 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Der Kläger begehrte in der Klage Zahlung eines Betrages von 8014.08 S auf Grund folgender Behauptungen: er habe im Jahre 1927 für seinen nach Argentinien ausgewanderten Sohn Friedrich P. die Liegenschaft EZ. 16, Grundbuch der KG. P. um den Kaufpreis von 8000 S gekauft. Diesen Betrag habe er seinem Sohn aus dem Verkaufserlös seiner Liegenschaft, EZ. 141, Grundbuch St. zur Verfügung gestellt. Friedrich P. habe sich verpflichtet, ihm diese Beträge zurückzuzahlen und habe auch tatsächli... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 F ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Klagsänderungen sind tunlichst zuzulassen. Aussichtslosigkeit des ersten oder geänderten Begehrens, Notwendigkeit einer Vertagung sind nicht stets ein Grund der Abweis... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIB ZPO §235 Abs3 C ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 F ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Wenn bei einer Streitverhandlung ohne Aufnahme von Beweisen auch in Ansehung des ursprünglich geltend gemachten Klagsgrundes Spruchreife nicht hätte erzielt werden ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 F ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Eine Klagsänderung ist zuzulassen, wenn sie es ermöglicht, das zwischen den Parteien streitige Rechtsverhältnis mit den einfachsten Mitteln, unter Vermeidung eines wei... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt in der am 18 November 1949 verfaßten Klage zu erkennen: "Die beiden Beklagten seien zur ungeteilten Hand schuldig, in der Einverleibung des Eigentumsrechtes bezüglich ihrer 3/32- Anteile an der gemäß dem Situationsplan des Geometers GT. 3701 neu zu bildenden Subparzelle 771/2, Garten, im Ausmaß von 1662 m2, vorgetragen im Grundbuch M. EZ. 113 zugunsten der klagenden Partei "gegen dem" zu willigen, daß die klagende Partei je 3/32-Anteile an der Baufläche 100 und ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 E ZPO §391 ZPO §411 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 391 heute ZPO § 391 gültig ab 01.07.1914 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 F ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Für die Frage der Zulässigkeit einer Klagsänderung oder Ausdehnung ist es belanglos, ob dieser geänderte oder erweiterte Anspruch begründet ist oder nicht und ob der R... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A2 ZPO §235 Abs3 D ZPO §562 Abs1 B ABGB § 1118 heute ABGB § 1118 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Die klagende Partei kundigte den beiden Beklagten die Gasthausräume des Gasthauses L. in K. und die im ersten Stockwerke dieses Hauses befindliche Pächterwohnung samt Zubehör gerichtlich auf und machte als Kündigungsgrund erheblich nachteiligen Gebrauch der Bestandsache (§ 19, Abs. 2, Z. 4 MietG.) geltend. In dem über die Einwendungen der Beklagten eingeleiteten Verfahren erklärte die klagende Partei, das Kündigungsbegehren in das Begehren auf sofortige Räumung abzuändern (§ 1118 A... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 F ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Die Bestimmung des § 235 ZPO soll überflüssigen Prozeßaufwand verhüten, nicht aber den Prozeßaufwand vermehren. Sie dient den Gedanken der Prozeßökonomie. Das zwisc... mehr lesen...