Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** GmbH & Co, *****, vertreten durch Mag. Hans Teuchtmann und Mag. Klaus Rinner, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1., Singerstraße 17-19, wegen 62... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4ZPO §235 Abs2 CZPO §235 Abs3
Rechtssatz: Macht die klagende Partei in einem bereits anhängigen Amtshaftungsprozess neue Klagegründe geltend, die sich auf das Verhalten von Organen jener Gerichte beziehen, die im anhängigen Verfahren als Erstgericht oder Rechtsmittelgericht zu verhandeln und zu entscheiden haben, so sind die Voraussetzungen für eine Delegierung gemäß § 9 Abs 4 AHG erfüllt. Diese Gerichte dürfen daher die Frage n... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 DZPO §502 Abs1 IIZPO §528 Abs1 A
Rechtssatz: Ob im Einzelfall auf Grund der besonderen Umstände eine Klageänderung im Interesse der erwünschten endgültigen und erschöpfenden Beendigung des Streites zuzulassen ist, stellt keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung dar, es sei denn es liegt eine Fehlbeurteilung, die im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifen wäre, vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IIIZPO §235 Abs2ZPO §235 Abs3 E
Rechtssatz: Aufgrund der dargestellten Bestimmungen besteht die Möglichkeit, dass eine Klagsänderung (anders als eine neue Klage) bei Widerspruch des Beklagten nicht zugelassen, somit der Anspruch, um den ausgedehnt wurde, nicht sachlich behandelt wird und damit die Unterbrechung der Verjährung nicht eintritt. Wer den riskanteren der beiden Wege wählt, hat die damit verbundenen Folgen selbst zu t... mehr lesen...