Norm: ZPO §168 ZPO § 168 heute ZPO § 168 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Auch wenn ein Nebenintervenient am Verfahren beteiligt ist, genügt für das Ruhen des Verfahrens eine Vereinbarung zwischen Kläger und Beklagtem. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 ZPO §168 ABGB §1497 ZPO § 41 heute ZPO § 41 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919 ZPO § 168 heute ZPO § 168 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 ZPO §170 IO §7 ZPO § 168 heute ZPO § 168 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 170 heute ZPO § 170 gültig ab 01.07.1914 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger brachte in seiner beim Bezirksgericht Floridsdorf eingebrachten Aufkündigung vor, er und die weiters als kündigende Parteien Genannten seien Miteigentümer einer Liegenschaft samt Wohnhaus. Aufgrund eines Benutzungsübereinkommens stehe ihm das alleinige Nutzungsrecht an den Wohnungen top Nr 3 und 4 zu. Als Nutzungsberechtigter sei er als Vertreter bzw Verwalter der übrigen Miteigentümer anzusehen. Er sei deshalb allein berechtigt, die verfahrensgegenständli... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Jan E*****, Pensionist, *****, vertreten durch den Sachwalter Dr. Walter Mardetschläger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagt... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 IAußStrG 2005 §28GBG §75 Abs2GBG §95 Abs1 WEG 2002 §27 Abs2 ZPO § 168 heute ZPO § 168 gültig ab 01.01.1898 WEG 2002 § 27 heute WEG 2002 § 27 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...
Begründung: An den 14/118-Anteilen an der Liegenschaft EZ ***** GB *****, mit denen Wohnungseigentum an W2 verbunden ist, ist das Eigentumsrecht des am 26. 2. 2005 verstorbenen Johann E***** eingetragen. Mit der am 12. 6. 2008 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die klagende Eigentümergemeinschaft von den Beklagten rückständige Betriebskostenvorschreibungen für den Zeitraum Jänner 2008 bis Juni 2008. Verbunden mit dieser Klage beantragte die Klägerin unter Hinweis auf da... mehr lesen...
Begründung: Zugunsten der klagenden Partei sind auf zwei Liegenschaften des Beklagten Simultanhypotheken einverleibt. Mit ihrer am 30. November 2004 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Zahlung von 223.116,15 EUR sA, auch bei Exekution in die Liegenschaften des Beklagten. Die Klage wurde bei den Pfandrechten im Lastenblatt angemerkt. Am 8. Mai 2006 schlossen die Parteien in einem anderen Verfahren (AZ 4 C 1003/05k des BG Steyr) einen rechtswirksamen Vergle... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 ZPO § 168 heute ZPO § 168 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Die bloße fernmündliche Mitteilung einer Partei an das Prozessgericht über eine außergerichtliche Einigung samt daran angeknüpfter Vereinbarung "ewigen Ruhens" ist noch keine prozessual wirksame Ruhensvereinbarun... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden, seit 25. 11. 1998 gerichtsanhängigen Verfahren machte die Frau zunächst Ehegattenunterhalt geltend; diesen Anspruch stützte sie auf § 94 ABGB. Am 13. 1. 1999 schlossen die Parteien einen Teilvergleich, mit dem sich der Mann zur Leistung eines monatlichen Unterhalts von 400 S an die Frau verpflichtete. Die Parteien hielten fest, dass mit diesem Vergleich „die Unterhaltsforderungen ab 1. 1. 1999 bereinigt und verglichen" seien. Am 3. 5. 1999 bezifferte ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Rechtsmittels ist die Frage nach dem Bestehen des Prozesshindernisses der von den Vorinstanzen bejahten Streitanhängigkeit (§§ 232, 233 ZPO). Gegenstand des Rechtsmittels ist die Frage nach dem Bestehen des Prozesshindernisses der von den Vorinstanzen bejahten Streitanhängigkeit (Paragraphen 232, 233, ZPO). Am 4. Juni 1973 brachte Anton C***** (im Folgenden auch nur Voreigentümer) gegen die vormalige - am 21. März 1988 verstorbene (ihr Nachlass wurde z... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten haben gemeinsam als Mieter von der Klägerin als Vermieterin das im Büro- und Geschäftsgebäude S*****, befindliche Geschäftslokal top Nr 17 im Gesamtausmaß von 108 m² sowie die Garage N (Tiefgarage), bestehend aus zwei Abstellplätzen mit den Nummern 374 und 375 sowie den Tiefgaragenstellplatz top Nr G 313, jeweils EZ *****, Grundbuch ***** F***** gemietet. Das monatliche Mietentgelt betrug zuletzt EUR 1.810. Mit ihrer Mietzins- und Räumungsklage vom 27. 7... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 Satz2 ZPO §18 ZPO § 168 heute ZPO § 168 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 18 heute ZPO § 18 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ... mehr lesen...
Begründung: In ihrem Schriftsatz vom 19.5.2003 (beim Erstgericht eingelangt am 21.5.2003) verkündete die Beklagte der Einschreiterin den Streit und forderte sie auf, ihr im anhängigen Rechtsstreit "Vertretung zu leisten" (AS61f in ON 6). Nach der Aktenlage wurde dieser Schriftsatz der streitverkündeten Partei (Einschreiterin) nicht zugestellt. Nachdem das Erstgericht eine für den 25.3.2004 anberaumte Verhandlungstagsatzung am 18.3.2004 wieder abberaumt hatte (AS 117 in ON 21) teil... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte am 28. 1. 1999 vor dem Amt für Jugend und Familie Wien 21, die Vaterschaft zu der am 21. 11. 1998 geborenen Jessica S***** anerkannt. Er bekämpft dieses Anerkenntnis mit seiner am 4. 10. 2001 beim Bezirksgericht Hollabrunn zu Protokoll gegebenen Klage als rechtsunwirksam. Er habe der Mutter des Kindes zwar in der gesetzlichen Vermutungsfrist beigewohnt, sei jedoch arglistig zur Anerkennung der Vaterschaft veranlasst worden. Die Mutter des Kindes habe i... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach dem Einlangen der Revision der beklagten Partei vereinbarten die Streitteile zufolge außergerichtlicher Einigung (ewiges) Ruhen des Verfahrens. Über die Revision ist daher derzeit nicht zu entscheiden. Gemäß § 483 Abs 3 ZPO kann das Ruhen des Verfahrens auch noch im Berufungsverfahren vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden. Gemäß § 168 ZPO hat das Ruhen d... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der am 9. 9. 1999 beim Erstgericht eingelangten Klage führte dieses am 20. 10. 1999 eine erste Tagsatzung durch, in der der anwaltlich vertretenen Beklagten aufgetragen wurde, bis zum 10. 11. 1999 mittels Schriftsatzes eine Sachverhaltsdarstellung und einen Beweismittelantrag "vorzunehmen". Ein derartiger Schriftsatz langte nicht ein. In der weiteren Tagsatzung vom 29. 11. 1999 erhielt die nunmehr von einem anderen Rechtsanwalt vertretene Beklagte neuerlich d... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Einlangen der Revision vereinbarten die Streitteile (ewiges) Ruhen des Verfahrens. Rechtliche Beurteilung Über die Revision ist daher derzeit nicht zu entscheiden. Gemäß § 2 ASGG § 483 Abs 3 ZPO kann das Ruhen des Verfahrens auch noch im Berufungsverfahren vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden. Gemäß § 168 ZPO hat das Ruhen des Verfahrens die Rechtswirkungen einer Verfahre... mehr lesen...
Begründung: Die drei Klägerinnen sowie die Zweitbeklagte sind zu je 1/6tel, der Erstbeklagte zu 2/6tel Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** L*****. Mit der am 17. 8. 2001 eingebrachten Klage begehren die Klägerinnen die Aufhebung dieser Eigentumsgemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung, da eine (bereits außergerichtlich angestrebte) Naturalteilung untunlich sei. In der ersten Tagsatzung am 21. 9. 2001 anerkannte die anwaltlich vertretene Zweitbeklagte das Klagebegehren in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt mit seiner am 9. 11. 1992 eingebrachten Klage die Feststellung, dass sein Dienstverhältnis zur beklagten Partei über den 8. Mai 1992 hinaus unbefristet aufrecht sei. Er begründet sein Begehren damit, dass es am 19. 3. 1992 an seiner Dienststelle in St. Pölten zu einem Vorfall gekommen sei, bei welchem ihm ein Arbeitskollege seinen Haarersatz vom
Kopf: gestreift habe. Der Kläger habe zwar in der Folge einen Sonder- und Gebührenurlaub konsu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach dem Einlangen der Revision vereinbarten die Streitteile Ruhen des Verfahrens. Über die Revision ist daher derzeit nicht zu entscheiden. Gemäß § 483 Abs 3 ZPO kann das Ruhen des Verfahrens auch noch im Berufungsverfahren vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden. Gemäß § 168 ZPO hat das Ruhen des Verfahrens die Rechtswirkungen einer Unterbrechung des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Titelverfahren erwirkte die nunmehr beklagte Partei gegen die klagende Partei ein Urteil auf Zahlung von S 71.925,50 sA aufgrund der Rechnungen vom 2. 4., 8. 4., 30. 7. und 22. 8. 1991. Zu der über Berufung der nunmehr klagenden Partei anberaumten Berufungsverhandlung am 1. 2. 1994 erschien nur der Vertreter der Berufungswerberin, entfernte sich jedoch ohne Antragstellung. Erst im Februar 1995 beantragte die nunmehr beklagte Partei die Fortsetzung des B... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Rech... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen des Erstgerichts hat die Beklagte ihre gesamten Forderungen aus der Vereinbarung Beil ./4 ("Investitionsablöse Nibelungengasse") an den Kläger abgetreten. Der Kläger hat diese hier streitverfangenen Forderungen an die Beklagte zum Inkasso rückzediert (AS 365 f = Urteil S 36 f). Nach nunmehr gesicherter Rechtsprechung kommt dem Inkassozessionar neben der pr... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 9. 9. 1982 erwarben die Beklagten von der klagenden Partei eine Wohnung, wobei sie den Kaufpreis teils bar bezahlten, teils sich aber zu monatlichen Leistungen (Darlehensrückzahlung, Begleichung der Betriebs- und Verwaltungskosten) verpflichteten. Die klagende Partei begehrte von den Beklagten die Zahlung von S 104.404,46 sA und die Räumung der Wohnung. Die Beklagten seien ihren Zahlungsverpflichtungen nur zum Teil nachgekommen. Aufgrund eine... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit der vorliegenden Klage ursprünglich S 239.953,76 an restlichem Werklohn für Baumeisterarbeiten am Haus der Beklagten. Die Beklagte beantragte die Klagsabweisung und wendete mangelnde Fälligkeit zufolge diverser Mängel ein. Nach Erstattung eines bautechnischen Sachverständigengutachtens im Prozeß schlossen die beiden Parteien nachstehenden Generalvergleich: "Die Fa. A.E***** GesmbH & Co KG sowie Frau Dr.Zora K***** vereinbaren in ... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 EheG §49 FEheG §55cEheG §55d ZPO § 168 heute ZPO § 168 gültig ab 01.01.1898 EheG § 49 heute EheG § 49 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Gesellschaft mbH, deren alleinzeichnungsberechtigte Geschäftsführerin die - rechtskräftig (hg 6 Ob 1650, 1651/95; AZ 3 C 85/91 des Bezirksgerichtes Linz) - geschiedene Gattin des Beklagten ist, betreibt ua eine Kraftfahrstreckenlinie und das Mietwagengewerbe mit Pkw und Omnibussen. Das Stammkapital der klagenden Partei wird zur Gänze von der K***** Gesellschaft mbH gehalten, die als Holding selbst keine gewerbliche Tätigkeit ausübt und an der der Bekla... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 Übs ZPO § 168 heute ZPO § 168 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Übersicht der Entscheidungen zu § 168 ZPO Übersicht der Entscheidungen zu Paragraph 168, ZPO I Allgemeines römisch eins Allgemeines II Nebenintervention römisch zwei Nebenintervention
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Entscheidungsgründe: Mit ihrer am 4.9.1992 eingebrachten Klage begehrte die klagende Partei S 77.335,04 sA mit der Behauptung, die Firma A***** habe der beklagten Partei Waren geliefert und ihre daraus resultierenden Forderungen an die klagende Partei abgetreten. Die beklagte Partei bestritt das Klagebegehren dem Grunde und der Höhe nach und beantragte Klagsabweisung. Die für 2.12.1992 anberaumte Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung blieb unbesucht, so daß Ruhen des... mehr lesen...