RS OGH 2007/2/20 6R321/06g

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Veröffentlicht am 20.02.2007
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Rechtssatz

Die bloße fernmündliche Mitteilung einer Partei an das Prozessgericht über eine außergerichtliche Einigung samt daran angeknüpfter Vereinbarung "ewigen Ruhens" ist noch keine prozessual wirksame Ruhensvereinbarung im Sinn des § 168 ZPO.Die bloße fernmündliche Mitteilung einer Partei an das Prozessgericht über eine außergerichtliche Einigung samt daran angeknüpfter Vereinbarung "ewigen Ruhens" ist noch keine prozessual wirksame Ruhensvereinbarung im Sinn des Paragraph 168, ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00469:2007:RRD0000027

Im RIS seit

20.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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