Norm: GRBG §1 Abs1GRBG §1 Abs2
Rechtssatz: Vom Schutzzweck des Grundrechtsbeschwerdegesetzes sind nur solche richterlichen Akte umfasst, die sich mit Haftfragen befassen, nicht aber ein Hausdurchsuchungsbefehl, dessen Effektuierung der Beschuldigte beiwohnen musste (§ 142 Abs 2 StPO). Entscheidungstexte 12 Os 14/98 Entscheidungstext OGH 12.02.1998 12 Os 14/98 ... mehr lesen...
Norm: GRBG §1 Abs2StPO §179 Abs6
Rechtssatz: Beschwerdegegenstand kann nur ein richterlicher Akt sein, der für eine Freiheitseinschränkung oder Anhaltung ursächlich war und sei es auch nur in der Weise, daß er als die Freiheitsentziehung beendender solcher Akt zu spät getroffen wurde. Ein gemäß § 179 Abs 6 StPO gefaßter Beschluß des OLG kann daher nicht mit Grundrechtsbeschwerde bekämpft werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GRBG §1 Abs2
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Konventionsverletzung im Strafverfahren festgestellt hat, ändern nichts an der Unzulässigkeit von Grundrechtsbeschwerden im Zusammenhang mit der Verhängung und dem Vollzug von Freiheitsstrafen. Entscheidungstexte 14 Os 193/93 Entscheidungstext OGH 15.02.1994 14 Os 193/93 ... mehr lesen...
Norm: GRBG §1 Abs2GRBG §3 Abs2
Rechtssatz: Sofortige Zurückweisung einer ausschließlich im Zusammenhang mit dem Vollzug einer rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe erhobenen Grundrechtsbeschwerde ohne Verbesserungsverfahren. Entscheidungstexte 11 Os 119/93 Entscheidungstext OGH 28.07.1993 11 Os 119/93 15 Os 40/94 Entscheidungstext O... mehr lesen...