Norm: StPO §77 Abs1 StPO § 77 heute StPO § 77 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 StPO § 77 gültig von 01.06.2009 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2009 StPO § 77 gültig von 01.01.2008 bis 31.05.2009 ... mehr lesen...
Gründe: Die Hauptverhandlung vom 3. Mai 2002 wurde auf den 8. Mai 2002 vertagt, wobei der anwesende Beschuldigte Anto G***** den Termin unter Ladungsverzicht zur Kenntnis nahm (S 115). Da er zur fortgesetzten Hauptverhandlung nicht erschien, beschloss der Richter deren Vertagung auf den 16. Mai 2002 zur Vorführung des Beschuldigten (S 133). Der dagegen erhobenen Beschwerde des Beschuldigten gab das Landesgericht Innsbruck mit der wesentlichen
Begründung: Folge, dass gemäß § 79 Abs 1... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Die gegen beide Beschlüsse des Oberlandesgerichtes vom Beschuldigten selbst verfassten und direkt beim Obersten Gerichtshof eingebrachten Grundrechtsbeschwerden sind verspätet. Denn der Beschluss des Oberlandesgerichtes vom 13. März 2002 wurde dem (gemäß § 41 Abs 2 StPO dem Beschuldigten am 21. Februar 2002 beigegebenen [ON 62]) Verteidiger Dr. R***** am 21. März 2002 ausgefolgt (S 3 p/I), jener vom 27. März 2002 am ... mehr lesen...
Gründe: Beim Landesgericht Innsbruck wird gegen Wilfried H***** Voruntersuchung geführt, weil er dringend verdächtig ist, die Verbrechen des schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147, 148 erster Fall StGB und der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB verübt zu haben. Mit Beschluss des Untersuchungsrichters vom 3. Oktober 1999 wurde über ihn gemäß § 180 Abs 2 Z 2 und 3 lit b und c StPO die Untersuchungshaft verhängt (ON 11 iVm ON 14) und deren Fortsetzung am 15. Ok... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Graz einer Beschwerde gegen einen abgewiesenen Enthaftungsantrag des Beschuldigten nicht Folge, ordnete neuerlich die Fortsetzung der Untersuchungshaft an und verwies zur
Begründung: im wesentlichen wegen "an sich unveränderter Sachlage" auf seine Vorentscheidung vom 1. Juli 1999, ohne auf den Wegfall des ursprünglich auch auf das Verbrechen nach § 28 Abs 2 und Abs 3 e... mehr lesen...
Gründe: Hamdi D***** befindet sich seit 5.Feber 1998 (Festnahme am 3.Feber 1998) in Untersuchungshaft. Nach der am 15.Juni 1998 eingebrachten, nunmehr seit 8.Juli 1998 (ON 125) rechtskräftigen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wels (ON 105) ist er der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Fall StGB, der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB verdächtig. Hamdi D***** befindet sich seit 5.Fe... mehr lesen...
Norm: GRBG §4 Abs1StPO §77 Abs1StPO §79 Abs2§179 Abs2
Rechtssatz: Bei einem durch einen Verteidiger vertretenen Beschuldigten (Angeklagten) beginnt die 14-tägige Frist für die Grundrechtsbeschwerde nicht schon mit der Zustellung an den Beschuldigten selbst, sondern erst mit jener an den Verteidiger. Entscheidungstexte 14 Os 102/98 Entscheidungstext OGH 28.07.1998 14 Os 102/98 ... mehr lesen...
Begründung: Mit am 21. Dezember 1993 beim Landesgericht Eisenstadt eingebrachtem Schriftsatz beantragte die P***** International Inc. die Einleitung der Voruntersuchung gegen Friedrich E***** und Gabor S***** wegen Verdachts der Vergehen nach §§ 51 und 52 MSchG. Nach Einbeziehung der Anzeige in ein gegen Friedrich E***** und andere bereits wegen verschiedener Finanzvergehen nach dem FinStrG anhängiges Strafverfahren ordnete der Untersuchungsrichter am 22. Dezember 1993 antragsg... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3StPO §77 Abs1StPO §112 Abs2
Rechtssatz: Ein zur Verfahrenseinstellung nach § 46 Abs 3 StPO berechtigendes Fristsäumnis (§ 112 Abs 2 StPO) liegt nur dann vor, wenn der Privatankläger (oder dessen Vertreter) von der Schließung der Voruntersuchung durch mündliche Verkündung vor Gericht oder durch Zustellung einer Ausfertigung einer solchen Verfügung (§ 77 Abs 1 StPO) mit der Belehrung in Kenntnis gesetzt wurde, daß die Nichteinh... mehr lesen...
Norm: Geo §179 Abs1StPO §77 Abs1StPO §79 Abs2StPO §481
Rechtssatz: Aktenvorlage an das Rechtsmittelgericht zur Entscheidung über die Kostenbeschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Zuspruch eines Verteidigungskostenbeitrages (gemäß §§ 393 a, 477 StPO), ohne dem ebenfalls zur Beschwerde legitimierten Freigesprochenen vorher den Beschluß zugestellt zu haben, verletzt das Gesetz in den §§ 77 Abs 1, 79 Abs 2, 481 StPO in Verbindung mit § 179 Abs ... mehr lesen...
Norm: StPÄG 1993 ArtIV Abs3 Z2StPO §77 Abs1StPO 79 Abs2StPO §181 Abs5
Rechtssatz: Nach rechtswirksamen Verzicht auf eine Haftprüfungsverhandlung (hier Art IV Abs 3 Z 2 StPÄG 1993) kann dem Beschuldigte ein Beschluß auf Fortsetzung der Untersuchungshaft nicht im Anschluß an die (nicht durchgeführte) Haftprüfungsverhandlung, sondern nur durch mündliche Verkündung bekannt gemacht werden. Nach dieser dem § 77 Abs 1 StPO entsprechenden Bekanntmachun... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §9 Abs1JGG 1988 §9 Abs3JGG 1988 §10 Abs1StPO §77 Abs1
Rechtssatz: Im Fall der Beschlußfassung auf vorläufige Einstellung des Strafverfahrens in der Hauptverhandlung beginnt die Rechtsmittelfrist gegenüber einer anwesenden beschwerdeberechtigten Prozeßpartei bereits mit der Verkündigung des Beschlusses zu laufen. Entscheidungstexte 12 Os 56/93 Entscheidungstext OGH 06.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hans Rudolf W*** in Abwesenheit des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a FinStrG (aF) schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit vom 28.Februar 1979 bis 31.Juli 1980 in Wien im (Kompetenz-)Bereich des Finanzamtes für den 9., 18. und 19.Bezirk als Finanzstrafbehörde erster Instanz versucht, durch vorsätzliche Nichtabgabe von Erklärungen zur Umsatzsteuer nach Inanspruchnahme ungerecht... mehr lesen...
Norm: StPO §77 Abs1StPO §79 Abs1StPO §79 Abs3StPO §221 Abs1StPO §273 ffStPO §454
Rechtssatz: Ein Verzicht des Angeklagten auf die Schriftlichkeit der Vorladung zu einem ihm (in der vertagten Hauptverhandlung) mündlich bekannt gegebenen Termin für die fortgesetzte Verhandlung ist durchaus zulässig und wirksam. Entscheidungstexte 9 Os 152/86 Entscheidungstext OGH 21.01.1987 9 Os 15... mehr lesen...
Norm: Geo §116 Abs5Geo §119 Abs3StPO §77 Abs1UHaftEntschG §3 Abs2UHaftEntschG §3 Abs3
Rechtssatz: Die Beschwerde gegen den Beschluß über die Verpflichtung des Staates zur Leistung einer Entschädigung wegen ungerechtfertigter Untersuchungshaft kann vom Verhafteten oder in dessen Namen von seinem ausgeweisenen Verteidiger auch schon vor Beginn der - von der eigenhändigen Zustellung an den Verhafteten zu berechnenden - Rechtsmittelfrist erhoben we... mehr lesen...