Norm
Geo §179 Abs1Rechtssatz
Aktenvorlage an das Rechtsmittelgericht zur Entscheidung über die Kostenbeschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Zuspruch eines Verteidigungskostenbeitrages (gemäß §§ 393 a, 477 StPO), ohne dem ebenfalls zur Beschwerde legitimierten Freigesprochenen vorher den Beschluß zugestellt zu haben, verletzt das Gesetz in den §§ 77 Abs 1, 79 Abs 2, 481 StPO in Verbindung mit § 179 Abs 1 Geo.Aktenvorlage an das Rechtsmittelgericht zur Entscheidung über die Kostenbeschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Zuspruch eines Verteidigungskostenbeitrages (gemäß Paragraphen 393, a, 477 StPO), ohne dem ebenfalls zur Beschwerde legitimierten Freigesprochenen vorher den Beschluß zugestellt zu haben, verletzt das Gesetz in den Paragraphen 77, Absatz eins, 79, Absatz 2, 481, StPO in Verbindung mit Paragraph 179, Absatz eins, Geo.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0076086Dokumentnummer
JJR_19960111_OGH0002_0150OS00173_9500000_001