Gründe: Die am 11.Februar 1958 geborene Astrid F*** wurde (zu I.) des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB und (zu II.) des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie - zusammengefaßt wiedergegeben - in insgesamt dreizehn Fällen durch die Vorgabe, im Auftrag der Firma T*** UNO-W***-GesmbH (T*** UNO) Die am 11.Februar 1958 geborene Astrid F*** wurde (zu römisch eins.) des Vergehens des schweren Betruges nach Par... mehr lesen...
Begründung: Der Angeklagte behielt sich nach Verkündung des Urteiles am 17. Mai 1988 Bedenkzeit (S 107/XXXVI) und meldete am 19. Mai 1988 durch seinen ausgewiesenen Verteidiger die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe und die privatrechtlichen Ansprüche an (ON 700/XXXVI). Die schriftliche Urteilsausfertigung wurde dem Verteidiger am 31. Jänner 1990 zugestellt (Antrags- und Verfügungsbogen, S 3 ttt), die Ausführung der Recht... mehr lesen...
Gründe: Nach dem unbedenklichen - durch die gerichtliche Vernehmung (ON 43) der Margarete H*** bestätigten - Vorbringen seines Verteidigers sind die im
Spruch: bezeichneten Rechtsmittel des Wiedereinsetzungswerbers deswegen verspätet ausgeführt worden, weil die zuvor genannte Kanzleileiterin seines Rechtsvertreters, die sich bis dahin in mehrjähriger Tätigkeit als stets verläßliche Kanzleikraft erwiesen hatte, den bereits unterschriebenen Schriftsatz in der "Fixmappe" am 10.Jänn... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde ua Josef S*** des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach den §§ 127, 131 StGB (Punkt A des Urteilssatzes) sowie des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB (Punkt B) schuldig erkannt, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und von einem weiteren Anklagepunkt rechtskräftig freigesprochen. Mit dem angefochtenen Urteil wurde ua Josef S*** des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach den Paragraphen 127, 131, StGB (Punkt A des Urteil... mehr lesen...
Gründe: Der am 20.April 1957 geborene berufslose Türke Recep Kemalettin A*** wurde des versuchten Verbrechens nach § 15 StGB, § 12 Abs. 1 und 3 Z. 3 SuchtgiftG (I) sowie des Vergehens nach § 14 a SuchtgiftG (II) und des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG (III) schuldig erkannt. Darnach hat er in Salzburg Der am 20.April 1957 geborene berufslose Türke Recep Kemalettin A*** wurde des versuchten Verbrechens nach Paragraph 15, StGB, Paragraph 12, Ab... mehr lesen...
Gründe: Nach Verkündung des aus dem
Spruch: ersichtlichen Urteils meldete der Angeklagte fristgerecht die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung an, worauf seinem Verteidiger am 12.Juli 1989 eine Urteilsausfertigung zugestellt wurde. Infolge einer irrtümlichen Kalendereintragung in der Kanzlei des Verteidigers wurde die Rechtsmittelausführung erst am 8. August 1989 - sohin verspätet - gemeinsam mit einem Wiedereinsetzungsantrag eingebracht. In letzterem wird beh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Roland S*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Roland S*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127, 128, Absatz eins, Ziffer 4, 129, Ziffer eins, StGB. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 5.Juli 1988, GZ 11 Os 92/88-7, wurde die vom Angeklagten Erich Christian P*** gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 14.April 1988, GZ 3 c Vr 9.361/87-29, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde als verspätet zurückgewiesen. Nunmehr begehrt der Angeklagte, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Ausführung dieses Rechtsmittels zu bewilligen. Er beg... mehr lesen...
Gründe: Der durch einen Wahlverteidiger in der Hauptverhandlung vertretene Mustafa G*** hat nach Verkündung seiner Verurteilung am 20.August 1987 Bedenkzeit erbeten (S 248). Am 24.August 1987 erklärte G*** schriftlich, gegen das Urteil vom 20.August 1987 kein Rechtsmittel einzubringen und die Strafe anzunehmen (ON 36). Mit dem am 3.Juni 1988 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz hat G*** nach Verteidigerwechsel die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ausgefü... mehr lesen...
Gründe: Alfred K*** wurde mit dem oben bezeichneten Urteil wegen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB und des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB verurteilt. Alfred K*** wurde mit dem oben bezeichneten Urteil wegen des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB und des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach Paragraph 87, Absatz eins, StGB verurteilt. Unmittelbar nach Ur... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Otto R*** (zu I.) des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2, Abs 3 erster Deliktsfall StGB und (zu II.) des Vergehens des Diebstahls nach §§ 12, 127 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (zu I.) in Stang Sachen in einem 100.000 S übersteigenden Wert, die Unbekannte durch Verbrechen gegen fremdes Vermögen erlangt hatten, verheimlicht, und zwar 1. in der Zeit von 1983 bis 30.März 1987 den PKW BMW 318, Baujahr... mehr lesen...
Norm: StPO §40 Abs2 A StPO §285 StPO §364 StPO § 40 heute StPO § 40 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 40 gültig von 31.12.1975 bis 31.12.2007 StPO § 285 heute ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Walter U*** und Friederike U*** (zu Punkt 1 des Urteilssatzes) des Verbrechens des schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 (erster Fall) StGB und (zu Punkt 2) des Vergehens nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG 1961 schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Walter U*** und Friederike U*** (zu Punkt 1 des Urteilssatzes) des Verbrechens des schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach Paragraphen 146, 147, ... mehr lesen...
Norm: StPO §43a StPO §364 StPO § 43a gültig von 01.03.1997 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 43a gültig von 31.12.1975 bis 28.02.1997 StPO § 364 heute StPO § 364 gültig ab 01.01.2008 zulet... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 31. Oktober 1986, GZ 3 d Vr 819/86-133, wurde Manfred S*** des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB und des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Von einem Anklagepunkt wurde er freigesprochen. Der Angeklagte hat nach Verkündung des Urteils in der Hauptverhandlung am 31.Oktober 1986 Nichtigkeit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem am 17.August 1987 überreichten Schriftsatz, ON 47, beantragte Rechtsanwalt Dipl.Ing. Dr. Peter B*** in Vertretung des Gerhard S***, diesem Angeklagten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur - unter einem vorgenommenen - Ausführung der fristgerecht angemeldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 15.Juli 1987, ON 40, zu bewilligen. Eine sonst verläßliche Kanzleiange... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1 StPO §285d Abs1 Z1 StPO §364 StPO § 285a heute StPO § 285a gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 285a gültig von 31.12.1975 bis 31.12.2007 StPO § 285d heute ... mehr lesen...
Gründe: Der am 18.September 1945 geborene Johann Peter W*** wurde mit dem Urteil des Kreisgerichts Wels vom 10.November 1986 der Verbrechen der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB. (1) sowie des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB. (2) schuldig erkannt. Er hat am 9. März 1986 in Edt bei Lambach Jasmina K*** durch die Äußerung, es werde ihr etwas passieren, wenn sie nicht pariere, wobei er sie mit beiden Händen am Hals erfaßte, sohin eine Person weiblichen Geschlechts mit Gewa... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Geschwornengerichts beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 23.Oktober 1986 wurde unter anderem Walter P*** des Verbrechens des schweren Raubs nach §§ 142, 143, erster und zweiter Fall, StGB. sowie des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffG. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Am 24. Oktober 1986 meldete er Berufung an (ON. 154). Eine Ausfertigung des Urteils wurde seinem Verteidiger am 23.Dezember 1986 zugestellt (Rückschein au... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in der Hauptverhandlung am 2.Oktober 1986 in Gegenwart des Angeklagten Rudolf L*** und des Verteidigers verkündeten Urteil wurde der genannte Angeklagte der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB, der Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen nach § 225 Abs. 2 StGB, des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB, der versuchten Täuschung nach §§ 15, 108 Abs. 1 StGB, der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB und der Fälschung eines Beweismitt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 66-jährige Josef P*** (zu I/) des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, (zu II/) des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB und (zu III/) des Vergehens der Ausnützung eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 66-jährige Josef P*** (zu I/) des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach Paragraph 206... mehr lesen...
Gründe: Josef F*** wurde des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB. schuldig erkannt. Er hat am 6. und 27.Februar 1986 der damals 70-jährigen Viktoria K*** unter zahlreichen Täuschungsmanövern (zahlungsfähiger und zahlungswilliger Darlehensnehmer zu sein, mit K*** die Lebensgemeinschaft aufnehmen bzw. sie heiraten zu wollen, eine größere Pensionsnachzahlung zu erwarten) 320.000 S herausgelockt. Josef F*** wurde des Verbrechens des schweren Betrugs nach Par... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1 StPO §364 StPO § 285a heute StPO § 285a gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 285a gültig von 31.12.1975 bis 31.12.2007 StPO § 364 heute ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Maximilian B*** wegen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt sowie nach § 21 Abs. 2 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Nach der Urteilsverkündung fragte der Vorsitzende den Angeklagten, ob er die Entscheidung verstanden und "was er bekommen" habe; darauf gab dieser sinngemäß (und nahezu wörtlich) die Antwort: wegen des Verbrechens des Mordes nach Paragrap... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung In der Hauptverhandlung am 11.November 1985 war der Angeklagte durch einen nach § 41 Abs. 3 StPO bestellten Verteidiger vertreten; nach der Urteilsverkündung meldete er Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Auftrag des Amtsverteidigers erlosch mit dem Einlangen einer vom Angeklagten (drei Tage später) an einen gewählten Verteidiger ausgestellten Vollmacht beim erkennenden Gericht am 18. dM (§ 44 Abs. 2 StPO). In der ... mehr lesen...
Gründe: Der am 4.August 1962 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Roland P*** wurde im zweiten Rechtsgang abermals des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z. 1 StGB. (I 1), des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB. (I 2) und des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1 und 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. 1 StGB. (II) schuldig erkannt. Darnach hat er am 16.März 1985 in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwi... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß des Jugendgerichtshofes Wien vom 26.Mai 1986 wurde die Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten Manuela H*** gegen das oben bezeichnete Urteil wegen verspäteter Ausführung gemäß § 285 a Z 2 StPO zurückgewiesen. Mit Beschluß des Jugendgerichtshofes Wien vom 26.Mai 1986 wurde die Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten Manuela H*** gegen das oben bezeichnete Urteil wegen verspäteter Ausführung gemäß Paragraph 285, a Ziffer 2, StPO zurückgewiesen. In dem daraufh... mehr lesen...
Gründe: Das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 27. November 1985, GZ 5 c Vr 9561/85-28, wurde dem Angeklagten, der rechtzeitig Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet hatte, am 20. Jänner 1986 zugestellt. Auf Grund der Aussage der Auskunftspersonen Irene P*** und Christine S*** im Zusammenhalt mit der Aussage des Wilhelm P*** steht fest, daß der Umschlag mit den Rechtsmittelschriften am 3.Februar 1986, somit am letzten Tag der Frist, in den Briefkasten W... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 27. September 1985 wurde Dieter Karl G*** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB und des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs. 1 Z 7 StGB schuldig erkannt. Nach Verkündung des Urteils hat der Genannte Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet (S 317), eine Urteilsausfertigung wurde seinem Verteidiger am 7.Februar 1986 zugestellt (S 387). Da innerhalb der Frist des § 285 Abs. 1 St... mehr lesen...
Norm: StPO §364 StPO § 364 heute StPO § 364 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 364 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 55/1999 StPO § 364 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...