Norm: StPO §364 Abs1 Z3 StPO § 364 heute StPO § 364 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 364 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 55/1999 StPO § 364 gültig von 01.03.1997 bis 31.1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Andrzej C***** gegen den Beschluss des Landesgerichts Eisenstadt vom 2. November 2010, GZ 7 Hv 44/03t-184, mit dem sein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen worden war, nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Die dagegen gerichtete Beschwerde des Verurteilten erweist sich als unzulässig, weil gemäß § 89 Abs 6 StPO gegen Entscheidungen des Rechtsmittelgeric... mehr lesen...
Gründe: Burhan K***** wurde mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichts St. Pölten vom 5. März 2010, GZ 15 Hv 111/09i-12, der Vergehen der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 1 und Abs 4 StGB (I), der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 Abs 1 StGB (II) und der mittelbaren unrichtigen Beurkundung oder Beglaubigung nach § 228 Abs 1 StGB (III) schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 4 Euro, für den Fall der Uneinbringlich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil ordnete das Landesgericht Linz die Unterbringung des Christian R***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB an, weil er am 10. Februar 2010 in Linz unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades, nämlich einer „undifferenzierten Schizophrenie“, beruhte, folgende Personen durch gegenüber Wilma P***** getätig... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Johann S***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad, nämlich einer ausgeprägten paranoiden Persönlichkeitsstörung mit querulatorischem und fanatisch-expansivem Wahn beruht, Taten beging... mehr lesen...
Gründe: Gerrit H***** wurde mit Urteil des Landesgerichts St. Pölten vom 21. Mai 2008, GZ 35 Hv 23/08v-12, des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt und zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Wien dem Antrag des Verteidigers auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Ausführung der (rechtzeitig) angemeldeten Beruf... mehr lesen...
Gründe: Das von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu AZ 14 St 145/08m aufgrund einer Strafanzeige der Sandra G***** geführte Ermittlungsverfahren gegen Mag. Andrea G***** wegen des Verdachts des Vergehens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 1 StGB wurde am 27. Juni 2008 eingestellt. Die Verständigung von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens wurde dem Rechtsanwalt der Sandra G***** von der Staatsanwaltschaft am 2. Juli 2008 elektronisch übermittelt und gelangte noch am sel... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Feldkirch vom 18. September 2008, GZ 23 Hv 105/08m-10, wurde David Sch***** des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB schuldig erkannt. Am 25. September 2008 stellte der Angeklagte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Anmeldung der Berufung gegen das Urteil erster Instanz. Dieses Begehren wies das Oberlandesgericht Innsbruck mit dem nunmehr angefochtenen Besch... mehr lesen...
Gründe: Im ersten Rechtsgang wurde Stephan T***** mit Urteil des Geschworenengerichts beim Landesgericht Innsbruck vom 13. Dezember 2005 der Verbrechen nach § 3g VG sowie der Vorbereitung eines Verbrechens durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel nach § 175 Abs 1 StGB schuldig erkannt. In teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten hob der Oberste Gerichtshof mit Erkenntnis vom 15. Februar 2007, AZ 15 Os 20/06i, den das Verbrechen nach § 3g V... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Jürgen K***** „des" (richtig: der) Verbrechen(s) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I.) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (II.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Jürgen K***** „des" (richtig: der) Verbrechen(s) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB (römisch eins.) und de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Branislav P***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. Nach rechtzeitiger Anmeldung von Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung wurde dem Verteidiger des Angeklagten das Urteil am 3. Dezember 2007 zugestellt (S 3l). Die Frist zur Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde endete somit am 31. Dezember 2007. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Br... mehr lesen...
Norm: StPO §364 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Erkrankung des Angeklagten ist für sich allein kein Grund für die Wiedereinsetzung gegen den Ablauf der Frist zur Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde. Erst dann, wenn zufolge der Krankheit die Dispositionsfähigkeit völlig ausgeschlossen wird, stellt diese ein Ereignis im Sinn des § 364 Abs 1 Z 1 StPO dar, aufgrund dessen es unmöglich wäre, die Frist einzuhalten (WK-StPO § 364 Rz 24). ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde der Angeklagte Hermann P***** der Vergehen der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG (I.) und nach §§ 33 Abs 2 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (II.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde der Angeklagte Hermann P***** der Vergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraphen ... mehr lesen...
Norm: StPO §364 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Erkrankung des Angeklagten ist für sich allein kein Grund für die Wiedereinsetzung gegen den Ablauf der Frist zur Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde. Erst dann, wenn zufolge der Krankheit die Dispositionsfähigkeit völlig ausgeschlossen wird, stellt diese ein Ereignis im Sinn des § 364 Abs 1 Z 1 StPO dar, aufgrund dessen es unmöglich wäre, die Frist einzuhalten (WK-StPO § 364 Rz 24). ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 13. Februar 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger und Mag. Fuchs in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Pulker als Schriftführerin im Verfahren zur Unterbringung des Walter S***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Mitangeklagten Ranko S***** und einen rechtskräftigen Teilfreispruch des Mirko S***** enthält, wurde Mirko S***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall, Abs 3 erster Fall und Abs 4 Z 3 SMG als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB (I/A/1/a), des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall, Abs 4 Z 3 SMG (I/A/1/b), siebener Vergehen nach § 28 Abs 1 SM... mehr lesen...
Norm: StPO §364 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das Einwerfen eines an das Gericht gesendeten Poststückes mit einer beigehefteten, noch nicht unterfertigten Einschreibbestätigung in einen Briefkasten und ohne Kontrolle, ob das Postamt die angeblich vereinbarte „unkonventionelle" Rückübersendung einer Bestätigung der Postaufgabe tatsächlich vorgenommen hatte, sowie der bloße Auftrag zu einer Übersendung der Rechtsmittelausführung per Fax ohne Überprüfung ei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Graz wurde Ioan S***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 dritter und vierter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Graz wurde Ioan S***** des Verbrechens des gewerbsmä... mehr lesen...
Norm: StPO §364 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das Einwerfen eines an das Gericht gesendeten Poststückes mit einer beigehefteten, noch nicht unterfertigten Einschreibbestätigung in einen Briefkasten und ohne Kontrolle, ob das Postamt die angeblich vereinbarte „unkonventionelle" Rückübersendung einer Bestätigung der Postaufgabe tatsächlich vorgenommen hatte, sowie der bloße Auftrag zu einer Übersendung der Rechtsmittelausführung per Fax ohne Überprüfung ei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Schuldsprüche der Angeklagten Alfred H***** und Maria M***** enthält, wurde Johann F***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (2./) und des Vergehens der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs 2 StGB (3./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Schuldsprüche der Angeklagten Alfred H***** und Maria M***** enthält,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch des Angeklagten enthält, wurde Gerhard Rene Harald H***** der Vergehen (1) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB und (2) der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB schuldig erkannt und nach § 107 Abs 1 StGB unter Anwendung des § 28 Abs 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 4 Monaten verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teil... mehr lesen...
Gründe: Jindrich J***** wurde einer Vielzahl von - teils nach § 15 StGB beim Versuch gebliebenen - Verbrechen der Schlepperei nach § 104 Abs 1, Abs 3 erster und zweiter Fall und Abs 5 FrG (A 1. bis 22.) sowie des Verbrechens der kriminellen Organisation nach § 278a StGB (B) schuldig erkannt. Jindrich J***** wurde einer Vielzahl von - teils nach Paragraph 15, StGB beim Versuch gebliebenen - Verbrechen der Schlepperei nach Paragraph 104, Absatz eins,, Absatz 3, erster und zweiter Fal... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 23. Juli 2003, GZ 13 Os 67/03-8, wurde die vom Verteidiger nach Urteilsverkündung am 31. Oktober 2002 (Donnerstag) erst mit am 5. November 2002 zur Post gegebenem Schriftsatz - verspätet (§§ 6, 284 Abs 1 StPO) - angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen. Mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 23. Juli 2003, GZ 13 Os 67/03-8, wurde die vom Verteidiger nach Urteilsverkündung am 31. Oktober 2002 (Donnerstag) erst mit a... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günter W***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 4. Mai 2002 in St. Johann in der Haide Nadine R***** mit Gewalt zur Duldung des Beischlafes zu nötigen versucht hat, indem er sie gegen ihren Willen und trotz ihrer Gegenwehr in Anwendung seiner eigenen Körperkraft in den Wald zerrte, sie zu Boden stieß, sich auf sie setzte, zur Hintanhaltung von Gegenwehr ihre Hände über ihr... mehr lesen...
Norm: StPO §364 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Voraussetzung des § 364 Abs 1 Z 1 StPO ist dann nicht anzunehmen, wenn der Verteidiger den Handakt zur Ausführung des Rechtsmittels am letzten Tag der noch offenen Frist in Händen gehabt hat, denn die gewöhnliche Sorgfaltspflicht erforderte, dass er sich durch Überprüfung des Zustellvermerks von vornherein davon überzeugt hätte, wann die Ausführungsfrist tatsächlich endete, auch wenn ansonsten üblicherwei... mehr lesen...
Gründe: Christian W***** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 148 erster Fall StGB (A 1 und 2; B 1 bis 3) schuldig erkannt. Danach hat er in St. Pölten mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz Nachgenannte durch Vorspiegelung seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit, sohin durch Täuschung über Tatsachen, zu Handlungen verleitet, die diese bzw deren Unternehmen am Vermögen schädigten, und zwar Christian W***** wurde des Verbrechens des ... mehr lesen...
Norm: StPO §364 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Voraussetzung des § 364 Abs 1 Z 1 StPO ist dann nicht anzunehmen, wenn der Verteidiger den Handakt zur Ausführung des Rechtsmittels am letzten Tag der noch offenen Frist in Händen gehabt hat, denn die gewöhnliche Sorgfaltspflicht erforderte, dass er sich durch Überprüfung des Zustellvermerks von vornherein davon überzeugt hätte, wann die Ausführungsfrist tatsächlich endete, auch wenn ansonsten üblicherwei... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §364 Abs1
Rechtssatz: Die Erkrankung eines Verteidigers kann für sich allein genommen niemals Grund für eine Wiedereinsetzung sein. Nur dann, wenn zufolge der Krankheit die Dispositionsfähigkeit des Verteidigers ausgeschlossen wird, wenn also zufolge der Krankheit nicht einmal mehr für eine Stellvertretung gesorgt werden konnte, stellt diese ein Ereignis iSd § 364 Abs 1 Z 1 StPO dar, aufgrund dessen es unmöglich wäre, die vers... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mustafa E***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 iVm § 203 StGB, sowie der Vergehen des Quälens unmündiger Personen nach § 92 Abs 1 StGB und der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mustafa E***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 in Verbindung mit § 203 StGB, sowie der Vergehen des Quälens unmündiger Personen n... mehr lesen...
Norm: StPO §364 Abs1 Z1
Rechtssatz: Zulassung der Wiedereinsetzung, wenn es wegen einer durch Malerarbeiten erforderlichen Änderung der räumlichen Ordnung der Aktenstücke und urlaubsbedingten Abwesenheit der ursprünglich befassten, ansonsten verlässlichen Kanzleileiterin dazu kam, dass eine Überprüfung der Wahrung der Rechtsmittelfrist durch Einordnung der Einschreibebestätigung unterblieb, weshalb nach Lage des Falles dem Verteidiger nur ein V... mehr lesen...