RS OGH 2000/3/14 14Os16/00 (14Os17/00)

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Veröffentlicht am 14.03.2000
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Norm

StPO §364 Abs1 Z1

Rechtssatz

Zulassung der Wiedereinsetzung, wenn es wegen einer durch Malerarbeiten erforderlichen Änderung der räumlichen Ordnung der Aktenstücke und urlaubsbedingten Abwesenheit der ursprünglich befassten, ansonsten verlässlichen Kanzleileiterin dazu kam, dass eine Überprüfung der Wahrung der Rechtsmittelfrist durch Einordnung der Einschreibebestätigung unterblieb, weshalb nach Lage des Falles dem Verteidiger nur ein Versehen minderen Grades zur Last liegt.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 16/00
    Entscheidungstext OGH 14.03.2000 14 Os 16/00

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113411

Dokumentnummer

JJR_20000314_OGH0002_0140OS00016_0000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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