Norm
StPO §364 Abs1 Z1Rechtssatz
Zulassung der Wiedereinsetzung, wenn es wegen einer durch Malerarbeiten erforderlichen Änderung der räumlichen Ordnung der Aktenstücke und urlaubsbedingten Abwesenheit der ursprünglich befassten, ansonsten verlässlichen Kanzleileiterin dazu kam, dass eine Überprüfung der Wahrung der Rechtsmittelfrist durch Einordnung der Einschreibebestätigung unterblieb, weshalb nach Lage des Falles dem Verteidiger nur ein Versehen minderen Grades zur Last liegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113411Dokumentnummer
JJR_20000314_OGH0002_0140OS00016_0000000_001