Norm: StPO §310 Abs1StPO §312StPO §342StPO §345 Abs1 Z11 litaStGB §283VG §3g
Rechtssatz: Werden bildliche Äußerungen in Fragestellung, Wahrspruch und Urteil nicht verschriftlicht, wird insoweit keine Feststellungsgrundlage geschaffen. Ihre Wiedergabe ausschließlich in Bildform scheidet als Subsumtionsbasis aus. Entscheidungstexte 11 Os 98/21b Entscheidungstext OGH 02.11.2021 11 Os 98/21b... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen Hasan B***** der Verbrechen der schweren Nötigung nach §§ 12 dritter Fall, 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB (A/2/b) und des Suchtgifthandels nach §§ 12 dritter Fall, 15 StGB, § 28a Abs 1 dritter Fall, Abs 2 Z 2 und Abs 4 Z 3 SMG (B/2) sowie des Vergehens der Freiheitsentziehung nach §§ 12 dritter Fall, 99 Abs 1 StGB (A/2/a), Everadus R***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 15 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Nikolas Z***** aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen mehrerer Verbrechen nach § 3g VG schuldig erkannt. Danach hat er sich (1) bis zum 15. November 2007 in Axams auf andere als die in den §§ 3a bis 3f VG bezeichnete Weise mit „Wiederbetätigungsvorsatz“ im nationalsozialistischen Sinn betätigt, indem er ein Schriftstück mit im Urteil im Einzelnen angeführten rassistischen, ausländerfeindlichen und nationalsozialistischen Witzen besaß, wel... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen rechtskräftigen Freispruch (§ 336 StPO) des Angeklagten enthaltenden - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Erkan Y***** des Verbrechens des Mordes nach §§ 15, 75 StGB und des Vergehens des Hausfriedensbruchs nach § 109 Abs 1 und (richtig nur:) Abs 3 Z 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat Erkan Y***** am 23. Dezember 2008 in L***** 1./ „Alana R***** P***** vorsätzlich zu töten versucht, indem er ihr mit einem ca 28 c... mehr lesen...
Norm: StGB §5 EStPO §312StPO §313 AStPO §314StPO §316StPO §317StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Irrtümer über normative Tatbestandsmerkmale betreffen den Tatvorsatz und sind Gegenstand der Schuldfragen, nicht eigentlicher Zusatzfragen. Entscheidungstexte 13 Os 83/08t Entscheidungstext OGH 27.08.2008 13 Os 83/08t 13 Os 23/22i Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §313 AStPO §314StPO §316StPO §317StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Negative Tatbestandsmerkmale sind nicht Gegenstand eigentlicher Zusatzfragen (§ 313 StPO), vielmehr von Schuldfragen (§§ 312, 314, 316 StPO). Entscheidungstexte 13 Os 83/08t Entscheidungstext OGH 27.08.2008 13 Os 83/08t European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: StPO §312
Rechtssatz: § 312 StPO verpflichtet den Schwurgerichtshof keineswegs, den Anklagetenor wortgetreu in der Fragestellung zu reproduzieren, und berechtigt ihn auch nicht, allfällige Fehler des Anklagesatzes in die Frage aufzunehmen. Er hat vielmehr anhand der Anklagebegründung zu prüfen, welcher strafbaren Handlung der Angeklagte beschuldigt wird und sodann alle gesetzlichen Merkmale dieser Handlung, und zwar auch solche, die im A... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §345 Abs1 Z11a
Rechtssatz: Ein Rechtsfehler mangels Feststellungen bewirkt Nichtigkeit nach § 345 Abs 1 Z 11 lit a StPO (vgl WK-StPO § 281 Rz 616). Entscheidungstexte 15 Os 12/06p Entscheidungstext OGH 16.03.2006 15 Os 12/06p 15 Os 120/06w Entscheidungstext OGH 12.12.2006 15 Os 120/06w ... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Nach § 312 StPO sind alle gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlung in die (Haupt-)Frage aufzunehmen, und zwar dergestalt, dass nicht nur die Individualisierung der dem Täter angelasteten Tat(en) (nach Ort, Zeit, Gegenstand und dergleichen) zum Zwecke der Ausschaltung der Gefahr der neuerlichen Verfolgung und Verurteilung wegen derselben Tat sichergestellt ist, sondern auch deren Konkretisierung ... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §317 Abs2StPO §330 Abs2StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Zwar ist nach jeder echt (also auch und besonders realkonkurrierenden) konkurrierenden strafbaren Handlung grundsätzlich eine eigene Schuldfrage zu stellen, was sich für Fälle von Realkonkurrenz auch aus einem Größenschluss aus § 312 Abs 2 StPO ergibt. Allerdings räumt § 317 Abs 2 StPO dem Schwurgerichtshof ein Ermessen hinsichtlich der Zusammenfassung (auch) von Schuldfra... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §313 AStPO §314StPO §316StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Im geschworenengerichtlichen Verfahren ist nicht nach der konkreten Fallgestaltung zu fragen, sondern nur nach dem Vorliegen der gesetzlichen Kriterien des Strafausschließungsgrundes schlechthin (vgl § 313 StPO [" ... nach dem Strafausschließungs- oder Strafaufhebungsgrund ... zu stellen"], wogegen §§ 312, 314 und 316 StPO in Hinsicht auf Schuldfragen ausdrücklich auf Tat... mehr lesen...