RS OGH 2021/11/2 11Os98/21b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.11.2021
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Norm

StPO §310 Abs1
StPO §312
StPO §342
StPO §345 Abs1 Z11 lita
StGB §283
VG §3g

Rechtssatz

Werden bildliche Äußerungen in Fragestellung, Wahrspruch und Urteil nicht verschriftlicht, wird insoweit keine Feststellungsgrundlage geschaffen. Ihre Wiedergabe ausschließlich in Bildform scheidet als Subsumtionsbasis aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133817

Im RIS seit

04.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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