Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Karl K***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet. Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Karl K***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraph 21, Absatz eins, StGB angeordnet. Danach hat er am 8. Juli 2010 in Steyr unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen ode... mehr lesen...
Gründe: Gegen das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 6. Februar 2008, meldeten - jeweils rechtzeitig - der Angeklagte Josef F***** „Berufung wegen Nichtigkeit, wegen des Schuldausspruchs, wegen Strafe und wegen der privatbeteiligten Zusprüche" (ON 57) und die Staatsanwaltschaft Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung (AV-Bogen S 3r) an. Die Zustellung der Urteilsausfertigung erfolgte am 15. (Angeklagter F*****) und 14. (Staatsanwaltschaft) Februar 20... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Josef G***** (richtig [vgl US 12, 17]:) des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Verkündung des Urteils am Freitag, dem 25. Mai 2007 ersuchte der Angeklagte um drei Tage Bedenkzeit (S 363). Die Frist zur Anmeldung eines Rechtsmittels endete somit, zumal Montag, der 28. Mai 2007 ein Feiertag war, am 29. Mai 2007.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch eines Mitangeklagten enthält, wurde Dr. Franz W***** zu II des Verbrechens des Mordes als Beteiligter nach §§ 12 zweiter Fall, 75 StGB, zu III und V (richtig zu III A und B) des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (richtig auch des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB aF), zu IV ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Josef S***** des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er von Mitte Oktober 2001 bis Mitte Februar 2002 in Götzis zumindest 300 von unbekannten Tätern gestohlene Packungen österreichische Zigaretten, mithin eine Sache, die ein anderer durch eine mit Strafe bedrohte strafbare Handlung gegen fremdes Vermögen erlangt hatte, durch Anka... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (soweit für das Rechtsmittelverfahren von Relevanz) Josef B***** - abweichend von der wegen des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB erhobenen Anklage - des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43a Abs 3 StGB teilweise bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe sowie zur Zahlung von Schmerzengeld an die Privatbeteiligte verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurd... mehr lesen...
Gründe: Bernhard R***** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 1 und 2, 130 vierter Fall StGB schuldig erkannt. Bernhard R***** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach Paragraphen 127, 129, Ziffer eins und 2, 130 vierter Fall StGB schuldig erkannt. Gegen dieses Urteil meldete der Angeklagte unmittelbar nach Urteilsverkündung "Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung wegen Strafe" an (S 43... mehr lesen...
Gründe: Sofort nach Verkündung seiner Verurteilung durch das Geschworenengericht am 14.April 1997 meldete Erhard R***** Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an (ON 55). Da eine fristgerechte Ausführung dieser Rechtsmittel dem Gericht nicht vorlag, wurde die Nichtigkeitsbeschwerde gemäß § 285 a StPO zurückgewiesen. Da eine fristgerechte Ausführung dieser Rechtsmittel dem Gericht nicht vorlag, wurde die Nichtigkeitsbeschwerde gemäß Paragraph 285, a StPO zurückgewiesen. Gege... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden unter anderem Slvako T***** (neben einem in Rechtskraft erwachsenen Freispruch) des teils beim Versuch gebliebenen Verbrechens nach § 12 Abs 1 (vierter Fall), Abs 2 (erster Fall) und Abs 3 Z 3 SGG, § 15 StGB (A/I/1/a) und des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 (aF) WaffG (C), Eveline N***** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 (vierter Fall) SGG als Beitragstäterin gemäß § 12 (dritter Fall) StGB und des Vergehens nach § 16 Abs 1 (vierter und ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche beider Angeklagten enthaltenden Urteil wurden Regina Ho***** und Erich Ha***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt und hiefür zu bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafen verurteilt. Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche beider Angeklagten enthaltenden Urteil wurden Regina Ho***** und Erich Ha***** des Verbrechens des schweren Betru... mehr lesen...
Gründe: Alfons G***** wurde des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (1.) sowie des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (2.) schuldig erkannt und hiefür zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe verurteilt. Alfons G***** wurde des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB (1.) sowie des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach Paragraph 212, Absatz eins, StGB (2... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs2 StPO §294 Abs4 StPO §296 Abs2 StPO § 294 heute StPO § 294 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2024 StPO § 294 gültig von 05.04.2020 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2020 StPO § 294 gü... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ernst E***** des (innerhalb eines Zeitraums von elf Monaten in elf Fällen mit einem Beutewert von insgesamt rund 127.000 S verübten) Verbrechens des "schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch" (gemeint: des schweren und gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls) nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 "zweiter Fall" (gemeint: vierter Fall = zweiter Strafsatz) StGB sowie der Vergehen der schweren Sachbeschädigung n... mehr lesen...
Gründe: Gegen das oben bezeichnete Urteil meldete der Angeklagte Helmut S***** "Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung" an (S 253). Eine Urteilsausfertigung wurde seinem Verteidiger am 12.August 1991 zugestellt (S 3 h). Nachdem beim Erstgericht innerhalb der 14-tägigen Frist eine Rechtsmittelausführung nicht einlangte, wies der Vorsitzende mit Beschluß vom 3.September 1991 die Nichtigkeitsbeschwerde gemäß § 285 a Z 2 StPO zurück (ON 41). Dieser Beschluß wurde dem Verteidiger am 5.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (zu I) des Vergehens der Amtsanmaßung nach dem § 314 StGB, (zu II) des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB und (zu III) des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach den §§ 125, 126 Abs. 1 Z 5 und 7 StGB schuldig erkannt und zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (zu römisch eins) de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 24-jährige Karl Heinz B***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür nach dieser Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 24-jährige Karl Heinz B***** des Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB schuldig erkannt und hiefür nach dieser Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Nach de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Ilse K***-E*** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB (A/I) sowie der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG (B/I) und nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (B/II), Hans G*** und Peter L*** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB als Beteiligte nach § 12, dritter Fall, StGB (A/II) sowie der Finan... mehr lesen...
Gründe: Sofort nach Verkündung des im
Kopf: näher bezeichneten Urteils hat der in Haft befindliche Angeklagte (in Gegenwart seines Verteidigers) Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Dem Verteidiger wurde hierauf in der Folge (14.August 1990) eine Urteilsausfertigung zugestellt. Er hat jedoch verspätet (5.September 1990) eine Ausführung der Rechtsmittel erstattet und zugleich wider die Versäumung der Rechtsmittelfrist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begehrt. D... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Günther E*** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach den §§ 15, 201 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Verkündung des Urteils am 31.Mai 1990 ersuchte der Angeklagte um drei Tage Bedenkzeit (S 131). Die Frist zur Anmeldung eines Rechtsmittels endete somit am 5.Juni 1990; die Rechtsmittelanmeldung wurde aber erst am 6.Juni 1990 zur Post gegeben (ON 17) und die Nichtigkeits... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Sogleich nach Verkündung des erstgerichtlichen Urteils meldete (auch) der Angeklagte E*** Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, ohne dabei Beschwerdegründe anzuführen. Eine Rechtsmittelausführung wurde von ihm nach Urteilszustellung nicht eingebracht. Seine Nichtigkeitsbeschwerde wurde bereits mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 3.März 1989, GZ 6 Vr 2407/87-92, zurückgewiesen. Auch seine Berufung war vom Obersten Geri... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Harald S***, Josef H*** und Alfred S*** des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Harald S***, Josef H*** und Alfred S*** des Verbrechens des Mordes nach dem Paragraph 75, StGB schuldig erkannt. Der auf die Z 10 a des § 345 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten S***, mit der er gegen das der (rechtlichen) Beurteilung seiner Zurechnungsfähigkeit zugrunde... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Pensionist Dr. Alfred M*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG. (Punkt A des Urteilssatzes; der im
Spruch: zitierte Abs 3 enthält keine Tatbestände, sondern nur Legaldefinitionen, wann eine solche Abgabenverkürzung nach Abs 1 und 2 bewirkt und damit der jeweilige Tatbestand technisch vollendet ist: LSK. 1984/97, Harbich, MTA.3 § 33 FinStrG. Anm. 5) sowie des Vergehens nach § 24 Abs 1 lit a, b und c D... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Eine Ausfertigung des angefochtenen Urteils wurde dem Verteidiger des Angeklagten am 1.August 1989 zugestellt (S 256/IX). Die Ausführung der in der Hauptverhandlung angemeldeten Rechtsmittel des Angeklagten wurde am 29.August 1989 zur Post gegeben (vgl S 283, 304/IX). Eine Ausfertigung des angefochtenen Urteils wurde dem Verteidiger des Angeklagten am 1.August 1989 zugestellt (S 256/IX). Die Ausführung der in der Hauptverh... mehr lesen...
Gründe: Der beschäftigungslose Ulrich H*** wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB (A I a-c) sowie der Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB (B a und b) und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (E I) schuldig erkannt. Der beschäftigungslose Ulrich H*** wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127, 128, Absatz eins, Ziffer 4, 129, Ziffer eins, ... mehr lesen...
Gründe: Der am 8. März 1953 geborene Zeitsoldat Alois N*** wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er an einem nicht feststellbaren Tag Ende 1987, Anfang 1988 in Absam als Gruppenkommandant des Landwehrstammregiments 62, sohin als Beamter, mit dem Vorsatz, die Republik Österreich an ihrem konkreten Recht auf pflichtgemäße Ausübung seines Amts und ordnungsgemäßes Erbringen von Dienstleistungen zu schädigen, seine B... mehr lesen...
Gründe: Der am 11. Mai 1952 geborene Karosseriespengler Peter W*** macht Nichtigkeit (§ 281 Abs 1 Z. 5 a StPO.) des Schuldspruchs wegen Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z. 2 und Abs 3 StGB. geltend, weil aus den Akten erhebliche Bedenken dagegen bestünden, daß er sowohl den Wert (ca. 880.000 S) der verhehlten Sachen (Stereoanlage, Offizierssäbel, wertvolle Briefmarkensammlung, Jagdgewehr und Bajonett) als auch deren Erlangung durch (Einbruchs-) Diebstahl gekannt habe. ... mehr lesen...
Gründe: Als nichtig (§ 281 Abs. 1 Z. 10 StPO.) bekämpft der 74jährige Sozialrentner Roman C*** den Schuldspruch nach §§ 146, 148, erster Fall, StGB., weil er wohl Betrug (§ 146 StGB.), diesen aber nicht gewerbsmäßig (§§ 70, 148 StGB.) begangen habe. In der Rechtsrüge behauptet der Angeklagte jedoch keine unrichtige Gesetzesauslegung: Prozeßordnungswidrig wendet er sich vielmehr gegen die Urteilskonstatierung (S. 195 f), daß er die acht Einmietbetrügereien in der Absicht ihrer w... mehr lesen...
Norm: StPO §285 Abs2 StPO §294 Abs1 StPO §294 Abs2 StPO §294 Abs4 StPO §296 Abs2 StPO § 285 heute StPO § 285 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 StPO § 285 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Alfred Z*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, zweiter Fall, und 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Gesellschaft des Herbert F***-S*** in Graz mit Bereicherungsvorsatz die im Urteilsspruch genannten Personen durch Täuschung über Tatsachen (Verbergen hinter dem Schein eines zahlungsfähigen und -willigen Käufers, bewußtes Verschweigen der finanziellen Unmöglichkeit, be... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche enthält, wurde Karl-Heinz R*** des Vergehens der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage vor Gericht nach §§ 12, 15, 288 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche enthält, wurde Karl-Heinz R*** des Vergehens der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage vor Gericht nach Paragraphen 12, 15, 288, Absatz eins, StGB sc... mehr lesen...