Norm: StPO §152 Abs1 Z1StPO §152 Abs5StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 152 Abs 1 Z 1 StPO kann aufgrund der Relativität des Nichtigkeitsgrundes nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO (Abs 3 dieser Gesetzesstelle) dann nicht erfolgreich geltend gemacht werden, wenn der Zeuge die gemäß § 152 Abs 5 StPO nichtigen Depositionen im Anschluss an die nachgetragene Belehrung und Verzichtserklärung wiederholt oder aufrecht hält. ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z5StPO §281 Abs3StPO §282StPO §285a Z2
Rechtssatz: Ob die
Begründung: von Feststellungen zu den entscheidenden Tatsachen im Sinn des § 281 Abs 1 Z 5 zweiter Fall StPO unvollständig ist, bestimmt sich unter dem Gesichtspunkt einer für den Prozessstandpunkt des Beschwerdeführers günstigeren Tatsachenfeststellung. Blieb ein in abstracto erhebliches Beweismittel, das jedoch nicht in Richtung - für die Lösung der Schuld- oder Sub... mehr lesen...
Norm: MedienG §13 Abs7MedienG §17StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Dass aus § 13 Abs 7 MedG in jedem Fall eine wortwörtliche Wiedergabe der Gegendarstellung geboten sei, lässt sich aus dieser Gesetzesbestimmung nicht ableiten. Bei teleologischer Betrachtung des § 13 Abs 7 MedG ergibt sich lediglich das Verbot einer Zensur der vom Veröffentlichungswerber begehrten Gegendarstellung, also das Verbot einer den Aussageinhalt beeinträchtigenden Abänderung d... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs3StPO §345 Abs4
Rechtssatz: Ein Vorbehalt der Nichtigkeitsbeschwerde durch den Staatsanwalt vor der Verweigerung oder Verkündung der Entscheidung des Gerichtes über den Antrag ist wirkungslos. Denn er kann nicht fundiert erklärt werden, solange der Beschwerdeführer die für die Entscheidung des Schwurgerichtshofes maßgeblichen
Gründe: , die erst mit der Verkündung bekannt gegeben werden, nicht kennt. Entschei... mehr lesen...
Norm: FinStrG §200StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Die in §200 Abs2 litaFinStrG normierte Deckungsgleichheit der Anfechtungsbefugnis des Staatsanwaltes und der Finanzstrafbehörde als Privatbeteiligter betrifft auch die in §281 Abs3 zweiter SatzStPO genannten Voraussetzungen der Geltendmachung eines Nichtigkeitsgrundes nach §281 Abs1 Z2, 3 oder 4StPO. Die Finanzstrafbehörde als Privatbeteiligte hätte sich daher in der Hauptverhandlung durch ihren Vert... mehr lesen...
Norm: StPO §210StPO §281 Abs3StPO §292
Rechtssatz: Hat das Oberlandesgericht in rechtsirriger Verneinung der Vertretungsbefugnis ausländischer Verteidiger zu Unrecht über einen - hier: nicht näher begründeten - Anklageeinspruch nicht meritorisch entschieden, ist eine Aufhebung des Schuldspruchs (nur) dann nicht geboten, wenn fallbezogen jeder denkbare Konnex zwischen dieser Gesetzesverletzung und der Sachentscheidung fehlt und damit unzweifelha... mehr lesen...
Norm: StPO §152 Abs5StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z5StPO §281 Abs3StPO §345 Abs1 Z4StPO §345 Abs3
Rechtssatz: Wenn Aussagen entschlagungsberechtigter Personen, die auf dieses Recht nicht ausdrücklich verzichtet hatten, in der Hauptverhandlung vorgekommen (§ 258 Abs 1 erster Satz StPO) sind, liegt ein Verfahrensmangel (§ 281 Abs 1 Z 3 StPO) und kein Beweisverwertungsverbot (§ 281 Abs 1 Z 5 StPO) vor. Der Einfluss solcherart vorgekommener nicht... mehr lesen...
Norm: StPO §252 Abs1 Z4StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Wurde das Protokoll über eine kontradiktorische Vernehmung einverständlich verlesen, hinsichtlich der Vorführung deren technischer Aufnahme hingegen kein Einverständnis erteilt, so ist in der Verfahrensrüge darzutun, aus welchem Grund die in dieser Vorführung gelegene Formverletzung von dem Angeklagten nachteiligen Einfluss auf die Entscheidung sein konnte. E... mehr lesen...