Norm: StPO §281 Abs1 Z5aStPO §345 Abs1 Z10a
Rechtssatz: Eine Tatsachenrüge, die das Fehlen amtswegiger weiterer Beweisaufnahmen moniert, hätte darzutun, wodurch der Angeklagte an seinem diesbezüglichen Antragsrecht oder Fragerecht gehindert war und daher hätte belehrt werden müssen (§ 3 StPO), um so die Ermittlung der Wahrheit zu fördern (§§ 232 Abs 2, 254 StPO; vgl auch § 246 Abs 2 StPO; WK-StPO § 281 Rz 480). Anmerkung B... mehr lesen...
Norm: StGB §29StGB §281 Abs1 Z5 CStPO §281 Abs1 Z10
Rechtssatz: Keine entscheidende Tatsache wird berührt, wenn nur der Wert eines von mehreren veruntreuten Gegenständen aus Z 5 bezweifelt wird, ohne dass der Gesamtwert (§ 29 StGB) davon berührt würde. Entscheidungstexte 13 Os 92/00 Entscheidungstext OGH 13.09.2000 13 Os 92/00 12 Os 77/15p ... mehr lesen...
Norm: StGB §20StGB §21StPO §281 Abs1 Z11StPO §443 Abs3
Rechtssatz: Zwar sind gemäß § 443 Abs 3 StPO Entscheidungen über die Abschöpfung der Bereicherung mit Berufung zu bekämpfen; Lösungen von Rechtsfragen bei Entscheidungen dieser Art sind jedoch unter dem Gesichtspunkt des § 281 Abs 1 Z 11 StPO zu überprüfen (aM Foregger/Fabrizy StPO8 § 443 Rz 5). Entscheidungstexte 11 Os 61/00 Entsch... mehr lesen...
Norm: StGB §206StGB §207StPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Auf welche Weise der Angeklagte versuchte, mit seinem Penis in die Vagina einzudringen, ist fallbezogen festzustellen, setzt das "Unternehmen" des Beischlafs doch eine Berührung der Geschlechtsteile von Täter und Opfer voraus. Entscheidungstexte 11 Os 94/00 Entscheidungstext OGH 12.09.2000 11 Os 94/00 ... mehr lesen...
Norm: StGB §29StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Getrennte Subsumtionen von zwei Diebstahlsfakten gereicht dem Angeklagten zum Nachteil. Entscheidungstexte 11 Os 97/00 Entscheidungstext OGH 12.09.2000 11 Os 97/00 13 Os 129/00 Entscheidungstext OGH 13.12.2000 13 Os 129/00 Auch ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Gebhard M***** enthält - wurde Helene S***** des teils versuchten teils vollendeten Verbrechens nach §§ 28 Abs 2 zweiter und vierter Fall, Abs 3 erster und zweiter Fall und Abs 4 Z 3 SMG sowie 15 StGB und des Vergehens nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil - das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Gebhard M****... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch andere Entscheidungen enthält, wurden - soweit für dieses Rechtsmittelverfahren von Relevanz - Mario R***** des (richtig:) Vergehens nach § 28 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (A I 1), des teilweise beim Versuch gebliebenen Verbrechens nach § 28 Abs 2 und Abs 3 erster Fall SMG und § 15 StGB (A I 2 a bis c) sowie der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster, zweiter und sechster Fall SMG und § 15 StGB (A I 3 a bis c) und nach § 50 Abs 1 Z 2 Waf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Dr. Anton S***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (A I 1 und 2 sowie II 1, 2 und 3) und nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (B 1 und 2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Dr. Anton S***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, Fi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ahmed S***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 aF StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ahmed S***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB und der Unzucht mit Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, aF StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Wien I. m... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Otto N***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (A/a) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (B) sowie der Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB (A/b) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (A/c) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Otto N***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB (A/a) und ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Reinhard P***** des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 131 StGB (1.) und des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB (2.) schuldig erkannt. Danach hat er in Innsbruck Mit dem angefochtenen Urteil wurde Reinhard P***** des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach Paragraphen 127,, 131 StGB (1.) und des Vergehens des Diebstahls nach Paragraph 127, StGB (2.) schuldig erkannt. Danach hat er in Innsbruck 1. am 17. Septem... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Anton W***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (1) sowie der Vergehen der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (2/a) und der versuchten falschen Beweisaussage vor Gericht als Beteiligter nach §§ 12 (zweiter Fall), 15, 288 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Anton W***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündige... mehr lesen...
Norm: StGB §20StGB §21StPO §281 Abs1 Z11StPO §443 Abs3
Rechtssatz: Zwar sind gemäß § 443 Abs 3 StPO Entscheidungen über die Abschöpfung der Bereicherung mit Berufung zu bekämpfen; Lösungen von Rechtsfragen bei Entscheidungen dieser Art sind jedoch unter dem Gesichtspunkt des § 281 Abs 1 Z 11 StPO zu überprüfen (aM Foregger/Fabrizy StPO8 § 443 Rz 5). Entscheidungstexte 11 Os 61/00 Entsch... mehr lesen...
Norm: StGB §206StGB §207StPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Auf welche Weise der Angeklagte versuchte, mit seinem Penis in die Vagina einzudringen, ist fallbezogen festzustellen, setzt das "Unternehmen" des Beischlafs doch eine Berührung der Geschlechtsteile von Täter und Opfer voraus. Entscheidungstexte 11 Os 94/00 Entscheidungstext OGH 12.09.2000 11 Os 94/00 ... mehr lesen...
Norm: StGB §29StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Getrennte Subsumtionen von zwei Diebstahlsfakten gereicht dem Angeklagten zum Nachteil. Entscheidungstexte 11 Os 97/00 Entscheidungstext OGH 12.09.2000 11 Os 97/00 13 Os 129/00 Entscheidungstext OGH 13.12.2000 13 Os 129/00 Auch ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Stefan P*****, geborener S*****, der Vergehen (zu 1.) nach § 50 Abs 1 Z 1 WaffG und (zu 2.) - insoweit abweichend von der wider ihn wegen Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB erhobenen Anklage - der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Absam/Tirol 1.) von 1997 bis 6. Juni 1999, wenn auch nur fahrlässig, unbefugt eine genehmigungspflichtige Schusswaffe, nämlic... mehr lesen...
Norm: StGB §21StPO §281 Abs1 Z11 CStPO §283 Abs1StPO §433 Abs1
Rechtssatz: Die tatsächliche Annahme von Kriterien für die Anordnung einer Maßnahme nach §§ 21 bis 23 StGB ist aus § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall in Verbindung mit Z 5 StPO mit Nichtigkeitsbeschwerde anfechtbar. Werden die gesetzlichen Kriterien für die Gefährlichkeitsprognose verkannt, ist dies Gegenstand der Sanktionsrüge nach Z 11 zweiter Fall. Der Inhalt der Gefährlichkeitsprognos... mehr lesen...
Norm: StGB §21StPO §281 Abs1 Z9 litaStPO §281 Abs1 Z10StPO §433 Abs1
Rechtssatz: Die Begehung der Anlasstat ist Gegenstand der Rechtsrüge oder Subsumtionsrüge, nicht der Sanktionsrüge. Entscheidungstexte 14 Os 77/00 Entscheidungstext OGH 29.08.2000 14 Os 77/00 13 Os 78/04 Entscheidungstext OGH 14.07.2004 13 Os 78/04 Beisatz: Ebe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Adrian D***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB sowie des (richtig:) Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Adrian D***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB sowie des (richtig:) Verbrechens der schweren Nötigung nach Paragraphen 105, Absatz eins,, 106 Absatz eins, Ziffer eins, StGB schuldig erk... mehr lesen...
Gründe: Boban P***** wurde in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB untergebracht, weil er unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden, auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruhenden Zustandes (§ 11 StGB), nämlich einer schizophrenen Psychose, im September oder Oktober 1999 Karl-Heinz E***** mit hochgehaltener Schere und den Worten: "Ich bringe euch alle um!", sohin mit dem Tod, gefährlich bedrohte, u... mehr lesen...
Gründe: Soweit angefochten, wurde Brigitte L***** des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB schuldig erkannt. Soweit angefochten, wurde Brigitte L***** des Vergehens der Untreue nach Paragraph 153, Absatz eins und Absatz 2, erster Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat sie von März bis August 1997 in V***** die ihr durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über das Vermögen der Fa S***** GmbH zu verfügen oder diese zu verpflichten, wissentlich da... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dkfm. Dietmar Wilhelm B***** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB schuldig erkannt und nach § 147 Abs 3 StGB zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe von 4 1/2 Jahren verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dkfm. Dietmar Wilhelm B***** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach Paragraphen 15,, 146, 147 Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 3, StGB schuldig erkannt... mehr lesen...
Norm: StGB §21StPO §281 Abs1 Z11 CStPO §283 Abs1StPO §433 Abs1
Rechtssatz: Die tatsächliche Annahme von Kriterien für die Anordnung einer Maßnahme nach §§ 21 bis 23 StGB ist aus § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall in Verbindung mit Z 5 StPO mit Nichtigkeitsbeschwerde anfechtbar. Werden die gesetzlichen Kriterien für die Gefährlichkeitsprognose verkannt, ist dies Gegenstand der Sanktionsrüge nach Z 11 zweiter Fall. Der Inhalt der Gefährlichkeitsprognos... mehr lesen...
Norm: StGB §21StPO §281 Abs1 Z9 litaStPO §281 Abs1 Z10StPO §433 Abs1
Rechtssatz: Die Begehung der Anlasstat ist Gegenstand der Rechtsrüge oder Subsumtionsrüge, nicht der Sanktionsrüge. Entscheidungstexte 14 Os 77/00 Entscheidungstext OGH 29.08.2000 14 Os 77/00 13 Os 78/04 Entscheidungstext OGH 14.07.2004 13 Os 78/04 Beisatz: Ebe... mehr lesen...
Norm: StGB §21StPO §281 Abs1 Z9 litaStPO §281 Abs1 Z10StPO §433 Abs1
Rechtssatz: Die Begehung der Anlasstat ist Gegenstand der Rechtsrüge oder Subsumtionsrüge, nicht der Sanktionsrüge. Entscheidungstexte 14 Os 77/00 Entscheidungstext OGH 29.08.2000 14 Os 77/00 13 Os 78/04 Entscheidungstext OGH 14.07.2004 13 Os 78/04 Beisatz: Ebe... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z10StPO §281 Abs1 Z11StPO §290 Abs1
Rechtssatz: Die verfehlte Annahme eines Verbrechens neben einem Vergehen des Diebstahls ist - ebenso wie die rechtsirrige Annahme der Qualifikation des ersten Falles neben § 130 dritter und vierter Fall StGB - für den Angeklagten nicht nachteilig im Sinn des § 290 Abs 1 StPO, wenn dieser Umstand bei der Strafbemessung nicht als erschwerend gewertet wurde und daher Nichtigkeit nach § 281 A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Schuldsprüche enthält, wurde Weselin A***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren, durch Einbruch begangenen Bandendiebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 (richtig nur:) zweiter bis vierter Fall StGB (A/I und II) und der Vergehen der Urkundenunterdrückung (B/I und II) schuldig erkannt. Danach hat er von 11. Jänner 1998 bis 11. Jänner 1999 in Wien Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraf... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z10StPO §281 Abs1 Z11StPO §290 Abs1
Rechtssatz: Die verfehlte Annahme eines Verbrechens neben einem Vergehen des Diebstahls ist - ebenso wie die rechtsirrige Annahme der Qualifikation des ersten Falles neben § 130 dritter und vierter Fall StGB - für den Angeklagten nicht nachteilig im Sinn des § 290 Abs 1 StPO, wenn dieser Umstand bei der Strafbemessung nicht als erschwerend gewertet wurde und daher Nichtigkeit nach § 281 A... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z10StPO §281 Abs1 Z11StPO §290 Abs1
Rechtssatz: Die verfehlte Annahme eines Verbrechens neben einem Vergehen des Diebstahls ist - ebenso wie die rechtsirrige Annahme der Qualifikation des ersten Falles neben § 130 dritter und vierter Fall StGB - für den Angeklagten nicht nachteilig im Sinn des § 290 Abs 1 StPO, wenn dieser Umstand bei der Strafbemessung nicht als erschwerend gewertet wurde und daher Nichtigkeit nach § 281 A... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II5b2MRK Art6 Abs3 litd IV4StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Der Zweck der Regelung des Art 6 Abs 3 lit d MRK ist erfüllt, wenn das Gericht dem Angeklagten oder seinem Verteidiger eine breite Möglichkeit der Zeugenbefragung einräumt. Diese soll zwar grundsätzlich in Anwesenheit des Angeklagten erfolgen. Lässt dies aber das Interesse des Zeugen (hier: Opfer einer Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB) nicht zu, so kann davon abg... mehr lesen...