RS OGH 2000/9/13 13Os92/00, 12Os77/15p, 14Os71/19a, 14Os116/21x

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Veröffentlicht am 13.09.2000
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Norm

StGB §29
StGB §281 Abs1 Z5 C
StPO §281 Abs1 Z10

Rechtssatz

Keine entscheidende Tatsache wird berührt, wenn nur der Wert eines von mehreren veruntreuten Gegenständen aus Z 5 bezweifelt wird, ohne dass der Gesamtwert (§ 29 StGB) davon berührt würde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114035

Im RIS seit

13.10.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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