Norm: StPO §258 Abs2StPO §281 Abs1 Z5
Rechtssatz: Bloße Wertungen sind aus Sicht der Z 5 nur dann beachtlich, wenn sie von einem durch das Gericht mit einer Gutachtenserstattung betrauten Sachverständigen stammen. Entscheidungstexte 15 Os 145/02 Entscheidungstext OGH 12.06.2003 15 Os 145/02 13 Os 35/04 Entscheidungstext OGH 19.05.20... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 C
Rechtssatz: § 258 Abs2 StPO kennt keine Beweisregel, wonach nur Tatsachen festgestellt werden dürften, die von einem oder mehreren Zeugen unmittelbar wahrgenommen wurden. Entscheidungstexte 13 Os 39/02 Entscheidungstext OGH 29.05.2002 13 Os 39/02 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:200... mehr lesen...