Norm: StPO §252 Abs1StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z4
Rechtssatz: Einen - aus § 281 Abs 1 Z 3 StPO beachtlichen - Verstoß gegen die Bestimmungen des § 252 Abs 1 StPO vermag die Verlesung von in einem Sachverständigenbefund enthaltenen Zeugenangaben keinesfalls zu bewirken, weil die genannte Gesetzesstelle diesbezüglich auf die Verlesung amtlicher Schriftstücke abstellt. Die Einhaltung des Fragerechts wird aus Z 4 garantiert. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §37DSt 1990 §77 Abs3StPO §252 Abs1StPO §252 Abs4
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 252 Abs 1 und Abs 4 StPO sowie des § 281 Abs 1 Z 3 StPO sind nach § 77 Abs 3 DSt - trotz für den Disziplinarbeschuldigten vorhandener Gelegenheit zur Stellungnahme zum Disziplinarvorwurf (§ 35 DSt) - auf das Disziplinarverfahren sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 10 Bkd 4/05 Entsche... mehr lesen...
Norm: StPO §162aStPO §228 Abs4StPO §252 Abs1StPO §252 Abs2a
Rechtssatz: Durch Vorführung der Aufzeichnung einer kontradiktorischen Vernehmung in der Hauptverhandlung wird diese, wenn der akustische Inhalt der Aufzeichnung mit dem Inhalt eines Teiles der Hauptverhandlung ident ist, inhaltlich selbst zum Teil der Hauptverhandlung. Entscheidungstexte 10 Bkd 2/05 Entscheidungstext OGH 06... mehr lesen...
Norm: StPO §252 Abs1StPO §281 Abs3DSt 1990 §77 Abs3
Rechtssatz: Stützen sich Sachverhaltsfeststellungen primär auf unter Verstoß gegen § 252 Abs 1 StPO verlesene Zeugenaussagen, ist gemäß § 281 Abs 3 StPO nicht unzweifelhaft erkennbar, dass die Formverletzung auf die Entscheidung keinen dem Disziplinarbeschuldigten nachteiligen Einfluss üben konnte. Entscheidungstexte 10 Bkd 4/05 Entsc... mehr lesen...
Norm: StPO §252 Abs1StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Für die Verlesungszulässigkeit kommt es unter dem Gesichtspunkt des § 281 Abs 1 Z 3 StPO nicht darauf an, ob der Inhalt des Schriftstückes rechtens zustande gekommen ist. Entscheidungstexte 14 Os 63/05d Entscheidungstext OGH 09.08.2005 14 Os 63/05d 12 Os 48/20f Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...