Entscheidungen zu § 194 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-8 von 8

RS OGH 2023/7/13 1Ob20/23g

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Rechtssatz | OGH | 13.07.2023

RS OGH 2013/11/13 15Os156/12y (15Os60/13g), 15Os15/14s, 15Os75/13p (15Os82/13t, 15Os21/14y, 15Os22/1

Norm: MedienG §10 Abs3StPO §194 Abs1
Rechtssatz: Die Verständigung von der Einstellung des Verfahrens (§ 194 Abs 1 StPO) stellt weder ein besonderes Amtszeugnis noch eine Ausfertigung der das Verfahren beendigenden Entscheidung iSd § 10 Abs 3 MedienG dar. Daran hat sich durch die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs nichts geändert. Entscheidungstexte 15 Os 156/12y Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.11.2013

RS OGH 1998/4/29 13Os57/98 (13Os58/98)

Norm: StPO §194 Abs1
Rechtssatz: Die zeitliche Begrenzung der auf Verdunkelungsgefahr gestützten Untersuchungshaft bedeutet nicht, daß dieser Haftgrund schon vor der im § 194 Abs 1 StPO genannten Frist verneint werden muß, wenn auch nach Ablauf von zwei Monaten weiterhin Behinderung der Wahrheitsfindung möglich ist. Entscheidungstexte 13 Os 57/98 Entscheidungstext OGH 29.04.1998 13 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1998

RS OGH 1996/4/16 14Os46/96

Norm: StPO §194 Abs1StPO §194 Abs2
Rechtssatz: Die in § 194 Abs 1 und Abs 2 StPO normierten Höchstfristen beziehen sich nur auf die Dauer der Untersuchungshaft als solche und beginnen daher erst mit dem Zeitpunkt deren Verhängung und - anders als im Fall der 14-tägigen Haftfrist des § 181 Abs 2 Z 1 StPO - nicht schon mit dem der Festnahme. Entscheidungstexte 14 Os 46/96 Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.04.1996

RS OGH 1994/4/26 14Os57/94

Norm: JGG 1988 §35 Abs3StPO §194 Abs1StPO §194 Abs2StPO §194 Abs4
Rechtssatz: Die in § 194 Abs 1, Abs 2 und Abs 4 StPO sowie in § 35 Abs 3 JGG angeführten Zeiträume sind - ungeachtet dessen, daß gelegentlich auch dafür der Ausdruck "Frist" verwendet wird - in Wahrheit keine Fristen im prozessualen Sinn. Sie werden auch vom Gesetz nicht so benannt. Es handelt sich dabei um zeitliche Höchstgrenzen der zulässigen Dauer der Anhaltung in Untersuchun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1994

RS OGH 1960/2/2 8Os23/60 (8Os24/60, 8Os25/60), 8Os33/60

Norm: JGG 1961 §37StPO §175 Abs2 HStPO §180 Abs2StPO §194 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 175 Abs 2, 180 Abs 2 und 194 Abs 1 StPO über die sogenannte obligatorische Verwahrungshaft und Untersuchungshaft sind unbeachtet der Vorschrift des § 36 Abs 1 JGG auch dann anzuwenden, wenn es sich um einen jugendlichen Täter handelt. (Zum JGG 1949) Entscheidungstexte 8 Os 23/60 Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.02.1960

RS OGH 1955/9/23 5Os993/55, 8Os33/60, 9Os212/63

Norm: StPO §194 Abs1
Rechtssatz: Die Haftbefreiung nach § 194 StPO ist nur bei Vorliegen eines Tatbestandes möglich, den das Gesetz mit einer mindestens zehnjährigen Kerkerstrafe bedroht. Sie ist nicht zulässig in jenen Fällen, in denen die dem Beschuldigten zur Last liegende Handlung absolut mit lebenslangem schweren Kerker bedroht ist. Entscheidungstexte 5 Os 993/55 Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.09.1955

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