Gründe: Das Landesgericht Feldkirch verhängte mit Beschluss vom 20. November 2011 (ON 25) über Peter Hö***** die Untersuchungshaft aus den Gründen der Verdunkelungs- und der Tatbegehungsgefahr nach § 173 Abs 2 Z 2 und 3 lit a und b StPO und setzte diese mehrfach, zuletzt mit Beschluss vom 11. Mai 2011 (ON 267), aus den Haftgründen der Flucht- und der Tatbegehungsgefahr nach § 173 Abs 2 Z 1 und 3 lit a und b StPO fort. Das Oberlandesgericht Innsbruck gab Haftbeschwerden dieses Beschu... mehr lesen...
Gründe: Mit - nicht rechtskräftigem - Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 7. Mai 2010, AZ 17 Hv 12/10k, das auch Schuldsprüche weiterer Angeklagter enthält, wurde Yaw B***** des Verbrechens des Suchtgifthandels als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB, § 28a Abs 1 zweiter und dritter Fall, Abs 4 Z 3 SMG schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 20 Monaten verurteilt. Nach dem Schuldspruch (der entgegen § 271 Abs 1 Z 7 StPO dem Hauptverhandlungs... mehr lesen...
Gründe: Roland W***** wurde mit Urteil des Landesgerichts Feldkirch als Schöffengericht vom 12. Mai 2009, AZ 23 Hv 185/08a, des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Inhaltlich des Schuldspruchs hat Roland W***** - zusammengefasst - an verschiedenen Orten in Österreich mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, andere durc... mehr lesen...
Gründe: Mit am 4. Februar 2009 beim Landesgericht St. Pölten eingebrachter Anklage legt die Staatsanwaltschaft St. Pölten Herbert P***** das Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB (1) und das Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB (2) zur Last. Demgemäß beschreibt der angefochtene Beschluss des Oberlandesgerichts Wien die dringende Verdachtslage wie folgt: Herbert P***** habe am 15. Juni 2008 in Artstetten (1) seine Ehefrau Johanna P***** durch ein... mehr lesen...
Norm: StPO §179 Abs5StPO §180StPO §182 Abs4
Rechtssatz: Der Staatsanwalt ist durch die Nichtannahme von ihm geltend gemachter Haftgründe bei Verhängung (oder Fortsetzung) der Untersuchungshaft dann beschwert, wenn dadurch seinen Strafverfolgungsinteressen nicht vollständig entsprochen wurde. Dies trifft insbesondere in jenen Fällen zu, in denen das Gesetz an die ausschließliche Heranziehung eines Haftgrundes besondere, den Fortbestand der Unter... mehr lesen...
Norm: StPO §173 Abs2 BStPO §179 Abs4 Z4StPO §180
Rechtssatz: Das Gesetz versteht unter dem Begriff der bestimmten Tatsachen des § 179 Abs 4 Z 4 StPO nichts anderes als die deutliche Bezeichnung der den Ausspruch über das Vorliegen entscheidender Tatsachen (hier einer hohen Wahrscheinlichkeit für Flucht oder Verborgenhalten und eine Straftat mit schweren Folgen) tragenden
Gründe: -
Gründe: also, aus denen diese Prognose rechtsfehlerfrei abgeleitet... mehr lesen...
Norm: StPO §180
Rechtssatz: Während die bei Vorliegen von Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr zu verhängende Untersuchungshaft der Sicherung des Strafverfahrens zur Durchsetzung des Anspruchs der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung der Täter dient, ist die aus dem Grunde der Tatbegehungsgefahr mögliche Untersuchungshaft ihrem Wesen nach eine vorbeugende Maßnahme zum Schutze der Allgemeinheit vor w... mehr lesen...
Norm: GRBG §2StPO §180StPO §181
Rechtssatz: Bei der Überprüfung der Entscheidung über die Haftvoraussetzungen ist vom Tatsachensubstrat im Zeitpunkt der bekämpften Entscheidung auszugehen. Entscheidungstexte 11 Os 182/94 Entscheidungstext OGH 17.01.1995 11 Os 182/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS... mehr lesen...
Norm: StPO §180
Rechtssatz: Eine Betrachtung mit "den Augen der sensibilisierten Bevölkerung" kann kein Kriterium für die Verhängung oder Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft sein. Entscheidungstexte 15 Os 169/94 Entscheidungstext OGH 12.01.1995 15 Os 169/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS00976... mehr lesen...
Norm: StPO §180StPO §254 Abs4StPO §15StVG §3
Rechtssatz: Wenn im schöffengerichtlichen Verfahren ein Angeklagter, der im Zwischenvollzug in Haft ist, nach Rechtsmittelbelehrung bei der Hauptverhandlung auf Rechtsmittel verzichtete, später aber dennoch die Berufung wegen Strafe erhob, über die noch der Gerichtshof zweiter Instanz zu entscheiden hat, so ist er nach dem Ende des Zwischenvollzuges nicht in Untersuchungshaft zu nehmen, sondern es is... mehr lesen...
Norm: StPO §176StPO §180
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der achtundvierzig Stundenfrist durch die Sicherheitsbehörde (§ 176 Abs 2 StPO) hindert die Verhängung der Untersuchungshaft nicht. Entscheidungstexte 13 Os 83/94 Entscheidungstext OGH 11.05.1994 13 Os 83/94 13 Os 147/95 Entscheidungstext OGH 31.10.1995 13 Os 14... mehr lesen...
Norm: GRBG §7StPO §180
Rechtssatz: Der formale Verstoß des Unterbleibens der Kundmachung eines Ausdehnungsbeschlusses und die Berücksichtigung auch der weiteren Fakten im angefochtenen Beschluß vermag bei der gegebenen Fallkonstellation die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft nicht zu beeinträchtigen, weil sich der bekämpfte Haftbeschluß schwergewichtig auf den bereits auf Grund der ersten Anzeige gegebenen dringenden Tatverdacht stützt. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde der am 13.Februar 1953 geborene Roman G*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 2 StGB (Punkt I des Urteilssatzes), des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach dem § 136 Abs. 1, 2 und 3 StGB (Punkt II des Urteilssatzes), des Vergehens des Betruges nach dem § 146 StGB (Punkt III des Urteilssatzes), d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Geschwornengerichtes beim Kreisgericht Krems an der Donau vom 23.November 1989, GZ 10 b Vr 151/89-62, wurde der am 17.Juni 1951 geborene Johann M*** des Verbrechens der schweren Sachbeschädigung nach den §§ 125, 126 Abs. 1 Z 5 StGB schuldig erkannt. Dem - der Hauptfrage II entsprechenden - Schuldspruch zufolge beschädigte er am 14.Juni 1988 in Innsbruck eine fremde Sache, die der öffentlichen Sicherheit dient, indem er anläßlich eines Fluchtversuchs aus ... mehr lesen...
Norm: StGB §126 Abs1 Z5StPO §180 ffStVG §8: StVG §20 ff
Rechtssatz: Unter den in § 126 Abs 1 Z 5 StGB genannten Einrichtungen usw, die der öffentlichen Sicherheit dienen, sind auch gerichtliche Gefangenenhäuser zu verstehen, zumal zu den Zwecken des in ihnen (§ 8 StVG) durchzuführenden Strafvollzuges jedenfalls auch die Sicherung der Allgemeinheit vor Delinquenz zählt und Erfordernisse der Sicherung in diesem Sinne auch wesentliche Elemente der... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der als Kellner im Gastgewerbebetrieb seiner Mutter arbeitete, lernte Andrea K*** Ende März, Anfang April 1985 kennen. Nach kurzer Zeit kam es zwischen ihm und Andrea K*** zu geschlechtlichen Beziehungen, die am 11. Mai 1985 vom Kläger beendet wurden. Schon damals erklärte Andrea K***, wenn der Kläger sie stehen lasse, werde sie ihn umbringen. Der Kläger versetzte daraufhin Andrea K*** eine Ohrfeige. In der Folge kam es wiederholt zu Telefonanrufen Andrea K... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd1cStPO §175 Abs1 Z4 GStPO §180
Rechtssatz: Die Verhängung der Verwahrungshaft ist ungeachtet der Verwendung des Wortes "kann" nicht in das freie Belieben (Ermessen) des Untersuchungsrichters gestellt, er hat sie vielmehr anzuordnen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Unterlassung kann Amtshaftungsansprüche zur Folge haben. Entscheidungstexte 1 Ob 7/89 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §180
Rechtssatz: Die obligatorische Untersuchungshaft nach dem § 180 Abs 7 StPO kann nicht durch gelindere Mittel im Sinne des Abs 4 und 5 des § 180 StPO abgewendet werden. Entscheidungstexte 13 Os 127/73 Entscheidungstext OGH 08.11.1973 13 Os 127/73 Veröff: EvBl 1974/178 S 360 = JBl 1974,437 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: StPO §180
Rechtssatz: Die Anwendung gelinderer Mittel im Sinne des Abs 4 und 5 des § 180 StPO setzt das Bestehen von Haftgründen voraus. Entscheidungstexte 13 Os 127/73 Entscheidungstext OGH 08.11.1973 13 Os 127/73 Veröff: EvBl 1974/178 S 360 = JBl 1974,437 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0097... mehr lesen...
Norm: StGG Art8StPO §173 Abs2 AStPO §175 Z1 CStPO §175 Z2StPO §175 Z3StPO §175 Z4StPO §180StPO §191 A
Rechtssatz: Eine Beschränkung oder Aufhebung der Freiheit der Person durch das Gericht ohne Vorliegen der im XIV.Hauptstück der StPO festgelegten Voraussetzungen verletzt das Gesetz in dem in diesem Hauptstück zum Ausdruck gebrachten Grundsatz der Freiheit der Person (hier: Abforderung des Gelöbnisses vom Täter, das in seinem und im Eigentum se... mehr lesen...