Entscheidungsgründe: I. 1. In der zu B510/79 protokollierten Beschwerde bringt die Beschwerdeführerin K. B. im wesentlichen vor, sie lebe gemeinsam mit ihrem am 21. September 1965 geborenen Sohn P. B. in 8020 Graz, M-gasse 17. Sie sei bis zum 15. Oktober 1979 bei der Firma O. in Graz als Aufräumerin beschäftigt gewesen. römisch eins. 1. In der zu B510/79 protokollierten Beschwerde bringt die Beschwerdeführerin K. B. im wesentlichen vor, sie lebe gemeinsam mit ihrem am 21. Septe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der zu B510/79 protokollierten Beschwerde bringt die Beschwerdeführerin K. B. im wesentlichen vor, sie lebe gemeinsam mit ihrem am 21. September 1965 geborenen Sohn P. B. in 8020 Graz, M-gasse 17. Sie sei bis zum 15. Oktober 1979 bei der Firma O. in Graz als Aufräumerin beschäftigt gewesen. römisch eins. 1. In der zu B510/79 protokollierten Beschwerde bringt die Beschwerdeführerin K. B. im wesentlichen vor, sie lebe gemeinsam mit ihrem am 21. Septe... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation StGG Art8 StPO §177 Abs1 Z2 StPO §177 Abs1 Z3 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation StGG Art8 StPO §177 Abs1 Z2 StPO §177 Abs1 Z3 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde, in welcher die Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf persönliche Freiheit, auf "menschliche und nicht erniedrigende Behandlung" und Unverletzlichkeit des Hausrechtes gerügt wird, macht der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes geltend: römisch eins.1. Mit der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde, in welcher die Verletzung der verfassungsgesetzlich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: MRK Art3 StGG Art8 StGG Art9 StPO §143 StPO §175 Abs1 Z1 StPO §177 Abs1 Z1PersFrSchG §4HausRSchG §2 StGG Art. 8 gültig von 23.12.1867 bis 31.12.1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 684/1988 StGG Art. 9 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde, in welcher die Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf persönliche Freiheit, auf "menschliche und nicht erniedrigende Behandlung" und Unverletzlichkeit des Hausrechtes gerügt wird, macht der Beschwerdeführer im wesentlichen folgendes geltend: römisch eins.1. Mit der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde, in welcher die Verletzung der verfassungsgesetzlich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: MRK Art3 StGG Art8 StGG Art9 StPO §143 StPO §175 Abs1 Z1 StPO §177 Abs1 Z1PersFrSchG §4HausRSchG §2 StGG Art. 8 gültig von 23.12.1867 bis 31.12.1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 684/1988 StGG Art. 9 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. In den in den wesentlichen Teilen wörtlich übereinstimmenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerden - die unter B8/77 protokollierte Beschwerde wurde von R. S. und die unter B9/77 protokollierte Beschwerde von T. K. erhoben - wird vorgebracht, daß sich die Beschwerdeführer am 23. November 1976 mit Frau Ch. R. in einem Heurigenlokal aufgehalten hätten. Als die Beschwerdeführer etwa um 23 Uhr bezahlen wollten, habe der Kellner erklärt, daß sie 15 Vierte... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art144 Abs1 / Verhaftung StGG Art8 PersFrSchG §4 StGB §146 StPO §175 Abs1 Z2 StPO §177 Abs1 Z2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. In den in den wesentlichen Teilen wörtlich übereinstimmenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerden - die unter B8/77 protokollierte Beschwerde wurde von R. S. und die unter B9/77 protokollierte Beschwerde von T. K. erhoben - wird vorgebracht, daß sich die Beschwerdeführer am 23. November 1976 mit Frau Ch. R. in einem Heurigenlokal aufgehalten hätten. Als die Beschwerdeführer etwa um 23 Uhr bezahlen wollten, habe der Kellner erklärt, daß sie 15 Vierte... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art144 Abs1 / Verhaftung StGG Art8 PersFrSchG §4 StGB §146 StPO §175 Abs1 Z2 StPO §177 Abs1 Z2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die Beschwerdeführer wurden am 13. November 1979 abends in W. von Sicherheitswachebeamten (SWB) der Bundespolizeidirektion W. festgenommen und in der Folge im Arrestlokal des Bezirkspolizeikommissariates (im folgenden kurz: Koat.) F. angehalten, ohne daß ihnen der Grund hiefür bekanntgegeben oder ihnen Gelegenheit geboten wäre, zu den - ihnen unbekannten - Anschuldigungen Stellung zu nehmen. Am Vormittag des 14. November 1979 wurden sie dem Koat. W. üb... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: MRK Art5 Abs1 StGG Art8 PersFrSchG §4 StPO §175 StPO §177, §177 Abs1 Z1, §177 Abs2 StGG Art. 8 gültig von 23.12.1867 bis 31.12.1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 684/1988 StPO § 175 heute StP... mehr lesen...