Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde im Bundesgebiet einmal strafgerichtlich verurteilt. Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX.2018, XXXX, zu einer achtmonatigen, bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe. Mit den Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 13.09.2018 wurde der BF aufgefordert, zur beabsichtigten Erlassung einer Ausweisung in eventu eines Aufenthaltsverbots Stellung zu nehmen. Eine entsprechende Stellungnahme langte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer nigerianischer Staatsangehörigkeit reiste am 25.04.2008 illegal ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz. Am 29.07.2008 wies das BAA den Antrag als unbegründet ab und verfügte die Ausweisung des Beschwerdeführers nach Nigeria. Den Spruchpunkt betreffend die Ausweisung hat dieses Gericht am 07.09.2015 aufgehoben und die Angelegenheit zur Prüfung der Zulässigkeit einer Rückkehrentscheidung an das BFA zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Über den Beschwerdeführer, einen ukrainischen Staatsangehörigen, welcher auf Grundlage eines am 30.10.2017 ausgestellten Aufenthaltstitels als Angehöriger eines EWR-Bürgers oder Schweizer Bürgers legal im Bundesgebiet aufhältig gewesen ist, wurde infolge seiner Festnahme am 02.03.2018 die Untersuchungshaft wegen des Verdachtes der Begehung des Verbrechens des Suchtgifthandels verhängt. Mit Schreiben vom 20.03.2018 setzte das Bundesamt f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist türkischer Staatsangehöriger. Er wurde wegen des Verdachtes des schweren Betruges von seiner nach der Anzeige geheirateten Ehegattin angezeigt. Der Abschlussbericht der Polizei vom 20.04.2014 wurde dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) übermittelt. Demnach hat der BF seine spätere Ehegattin Anfang November 2013 über die Internetsinglebörse "Singleturk" kennen gelernt. Der um ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 03.06.2019 wurde gegen die beschwerdeführende Partei gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt. Einer Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG aberkannt. Begründend wurde im Wesentlichen auf die strafgerichtliche Verurteilung des Beschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 02.05.2019, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von sechs Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen diesen Bescheid ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am 27.10.2016 einerseits wegen ungebührlicher Lärmerregung angezeigt, weil er in einem Bahnhofsgebäude laut herumschrie (Verstoß gegen § 1 Abs 1 Z 2 WLSG) und andererseits wegen aggressiven Verhaltens gegenüber einem Organ der öffentlichen Aufsicht trotz vorangegangener Abmahnung, während dieses seine gesetzlichen Aufgaben wahrnahm (Verstoß gegen § 82 Abs 1 SPG). Am 31.08.2017 wurde der BF wegen Verletzung des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 23.05.2019, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen diesen Bescheid w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Niederösterreich, vom Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) persönlich übernommen am 06.11.2018, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von acht Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und der Besc... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 27.05.2019, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen diesen Bescheid w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen XXXX vom XXXX2018, XXXX, wegen des Vergehens des versuchten Diebstahls durch Einbruch zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von acht Monaten verurteilt, wobei die verhängte Freiheitsstrafe unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Am 08.05.2019 wurde der BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) niederschriftlich einverno... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist ein in Deutschland geborener serbischer Staatsangehöriger. Er spricht Serbisch und Deutsch. Er absolvierte in Deutschland die Grund- und Hauptschule. 2001 wurde der ihm in Deutschland erteilte Aufenthaltstitel wegen diverser strafgerichtliche Verurteilungen widerrufen; bis 2009 bestand ein von Deutschland ausgesprochenes schengenweites Aufenthaltsverbot. Der BF war bis 2003 in Deutschland in Haft un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1. Gegen den Beschwerdeführer (idF.: BF) wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein für die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 FPG (Spruchpunkt I) erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen die Entscheidung wurde die aufschiebende ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1. Gegen den Beschwerdeführer (idF.: BF) wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein für die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 FPG (Spruchpunkt I) erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). I.2. Gegen diesen Bescheid wurde ordnungsgemäß innerhalb offener Frist Beschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den oben im
Spruch: angeführten den BF1 betreffenden Bescheid des BFA vom 19.06.2019 und die BF2 betreffenden Bescheid des BFA vom 11.06.2019 wurde jeweils gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), und den BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). 2. Mit den oben im S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den oben im
Spruch: angeführten den BF1 betreffenden Bescheid des BFA vom 19.06.2019 und die BF2 betreffenden Bescheid des BFA vom 11.06.2019 wurde jeweils gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), und den BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). 2. Mit den oben im S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den oben im
Spruch: angeführten den BF1 betreffenden Bescheid des BFA vom 19.06.2019 und die BF2 betreffenden Bescheid des BFA vom 11.06.2019 wurde jeweils gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), und den BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). 2. Mit den oben im S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den oben im
Spruch: angeführten den BF1 betreffenden Bescheid des BFA vom 19.06.2019 und die BF2 betreffenden Bescheid des BFA vom 11.06.2019 wurde jeweils gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), und den BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). 2. Mit den oben im S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den oben im
Spruch: angeführten den BF1 betreffenden Bescheid des BFA vom 19.06.2019 und die BF2 betreffenden Bescheid des BFA vom 11.06.2019 wurde jeweils gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), und den BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). 2. Mit den oben im S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den oben im
Spruch: angeführten den BF1 betreffenden Bescheid des BFA vom 19.06.2019 und die BF2 betreffenden Bescheid des BFA vom 11.06.2019 wurde jeweils gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), und den BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). 2. Mit den oben im S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1. Gegen den Beschwerdeführer (idF.: BF) wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein für die Dauer von 7 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 FPG (Spruchpunkt I) erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). I.2. Gegen diesen Bescheid wurde ordnungsgemäß innerhalb offener Frist Beschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1. Gegen den Beschwerdeführer (idF.: BF) wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein für die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 FPG (Spruchpunkt I) erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen die Entscheidung wurde die aufschiebende Wirkung aberka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Im Rahmen einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) vom 16.11.2018 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Außenstelle XXXX (im Folgenden: BFA) von der in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes in Kenntnis gesetzt und zugleich aufgefordert, Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen und gesetzten Integrationsschritten binnen zwei Wochen ab Erhalt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.06.2016 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), dem Beschwerdeführer gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.) Der dagegen vom Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 20.05.2019, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen diesen Bescheid w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 04.09.2017 wurde das Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), von der Magistratsabteilung XXXX der Stadt XXXX, davon in Kenntnis gesetzt, dass die Beschwerdeführerin (BF) am 04.07.2017 einen Antrag auf Ausstellung einer Anmeldebescheinigung gestellt habe. Es sei festgestellt worden, dass die BF nicht die Voraussetzungen dafür erfüllen würde. Gemäß § 55 Abs. 3 NAG sei daher das BFA zwecks Überprüfung einer möglichen Aufe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Verständigung zum Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) räumte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mit Schreiben vom 22.03.2019 Parteiengehör zur in Aussicht genommenen Verhängung eines Aufenthaltsverbotes ein und forderte diesen auf, seine persönlichen Verhältnisse darzulegen. Hierauf erstattete der BF keine Antwort. 2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid vo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29.05.2019 wurde gegen die beschwerdeführende Partei gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein sechsjähriges Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt. Begründend wurde festgehalten, der Beschwerdeführer sei erstmals am 08.06.2005 im Bundegebiet gemeldet gewesen. Er mit seiner Mutter und seinem Bruder im Alter von 10 Jahren... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid, der Beschwerdeführerin (BF) zugestellt am 29.05.2019, wurde gegen der BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf 8 Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), dieser gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt. (Spruchpunkt II.) sowie einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA.VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Zuvor wurde die BF am XXXX.02.2... mehr lesen...