Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Bosnien und Herzegowinas, ist seit Juli 1992 in Österreich niedergelassen. 2. Zwischen 2003 und 2016 trat er im Bundesgebiet mehrfach strafgerichtlich in Erscheinung. Außerdem wurde er mit Urteil des Gemeindegerichtes Pula vom 12.12.2016 wegen des Delikts der schweren Körperverletzung gemäß Art. 118 Abs. 1 des Strafgesetzes der Republik Kroatien zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitss... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde) vom 18.06.2018 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein auf die Dauer von vier Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), und gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II.). 2. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. 3. Am 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 04.04.2019, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am 04.04.2019, wurde der BF anlässlich seiner erneuten Verurteilung über die in Aussicht genommene Erlassung eines Aufenthaltsverbotes in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wurde der BF zur Stellungnahme binnen zwei Wochen aufgefordert. 2. Mit dem oben im
Spruch: genannten Bescheid des BFA, der Rechtsvert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde) vom 11.12.2018 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) ein auf die Dauer von vier Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG der BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde) vom 06.08.2018 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein auf die Dauer von sieben Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), wurde gemäß § 69 Abs. 2 FPG der mit 29.08.2019 datierte und am. eingebrachte Antrag des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) auf Aufhebung des gegen ihn mit Bescheid des BFA vom 29.07.2019. erlassenen Aufenthaltsverbotes abgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 78 AVG die Entrichtung einer Bundesverwaltungsabgabe in Höhe von 6,50 Euro bi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer ist rumänischer Staatsangehöriger, der sich laut eigenen Angaben seit Jänner 2009 im Bundesgebiet aufhält. Ab März 2010 erfolgten wiederholt Amtshandlungen von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes gegen den Beschwerdeführer. Mit Urteil des Landesgerichtes XXXX, GZ. XXXX vom 24.01.2014 wurde der Beschwerdeführer wegen des versuchten Diebstahls und Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten, unte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Kärnten (im Folgenden: BFA) vom 31.01.2020 wurde die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) aufgefordert, zur in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes binnen 14 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens wie zu ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen Stellung zu nehmen. Hierauf erstattete die BF am 10.02.2020 eine Antwort. 2. Mit dem oben im
Spruch: an... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gegen die beschwerdeführende Partei gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf vier Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Weiters wurde gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt. Der Beschwerde wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. In der Bescheidbegründung wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer serbischer Staatsa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 11.11.2016 forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) auf, zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbotes binnen 10 Tagen ab Erhalt des Schreibens Stellung zu nehmen. 2. Am 01.12.2016 fand eine niederschriftliche Einvernahme des BF vor dem BFA statt. 3. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des BFA, dem BF persönlich zugestellt am 08.02.2018, wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: In Folge einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung erließ die belangte Behörde mit verfahrensgegenständlichem Bescheid über den Beschwerdeführer ein Aufenthaltsverbot (Spruchpunkt I.), erteilte ihm kein Durchsetzungsaufschub (Spruchpunkt II.) und erkannte sie einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot zugleich die aufschiebende Wirkung ab (Spruchpunkt III.). Dagegen richtet sich die fristgerecht erhobene Beschwerde. Begründend w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Gegenüber der Beschwerdeführerin (BF), einer Staatsangehörigen Serbiens, wurden mit Bescheid der Stadt Wien, Magistratsabteilung 35 vom XXXX .07.2019 mehre Verfahren über Anträge zur Erteilung von Aufenthaltstiteln "Rot-Weiss-Rot plus" nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) wiederaufgenommen und unter einem diese Anträge nachträglich abgewiesen. Grund für die Wiederaufnahme dieser Verfahren und die gleichzeitige Abweisung der A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.07.2018 wurde über den sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren verhängt (Spruchpunkt I.) und dem Beschwerdeführer weiters gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkte II.). Einer Beschwerde wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein polnischer Staatsbürger, reiste zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt ins österreichische Bundesgebiet ein. Er hält sich seit mindestens Mai 2019 in Österreich auf. Mit Beschluss vom 25.08.2019 wurde über den Beschwerdeführer Untersuchungshaft wegen Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr verhängt (AS 13ff). Der Beschwerdeführer wurde verdächtigt, das Vergehen des schweren Diebstahls durch Einbruch sowie da... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Am 05.04.2018 wurde die Beschwerdeführerin (BF) vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion Niederösterreich, niederschriftlich befragt. Gegenstand der Vernehmung war der Verdacht einer "Aufenthaltsehe". Die Niederschrift weist keine Unterschriften auf. Auch wurde ein falsches Geburtsdatum (XXXX) der BF angeführt (AS 7). Mit Abschlussbericht der Landespolizeidirektion XXXX vom XXXX.2018, wurde die BF der Staatsanwaltsc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde) vom 24.05.2019 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein auf die Dauer von fünf Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF von Amts wegen ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II). 2. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde erh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 06.06.2019 wurde die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und der BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzungskraft der Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). 2. Gegen diesen Bescheid wurde fris... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Gegen die Beschwerdeführerin bestand bis zum 02.01.2019 ein Aufenthaltsverbot im Bundesgebiet. Seit 09.01.2019 ist sie erneut in Österreich meldebehördlich registriert. Mit Schreiben vom 12.07.2019 verständigte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: belangte Behörde) die Beschwerdeführerin dahingehend, dass mangels Vorliegens einer Erwerbstätigkeit eine Ausweisung gemäß § 66 FPG beabsichtigt sei. Unter Setzung einer 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige von Kroatien, meldete erstmalig am 14.08.2006 in Österreich einen Nebenwohnsitz an. Von 05.01.2007 bis zum 18.06.2013 war sie durchgehend in Österreich hauptgemeldet. Seit dem 31.08.2017 ist sie wiederum durchgehend in Österreich hauptgemeldet. Am 21.03.2019 stellte die Beschwerdeführerin beim Amt der Wiener Landesregierung einen Antrag auf Ausstellung einer Anmeldebescheinigung für den Zweck "Arbeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde (zuletzt) am 19.09.2019 von einem Organ des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien (im Folgenden: BFA) zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbotes, seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen einvernommen. 2 Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid, dem BF zugestellt am 01.10.2019, wurde gegen diesen gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf 7 Jahre befri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem Bescheid der belangten Behörde vom 16.07.2015 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 iVm Abs. 2 FPG ein auf 5 Jahre befristetes Aufenthaltsverbot verhängt. Einer Beschwerde wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde dem Beschwerdeführer kein Durchsetzungsaufschub erteilt. Begründend wurde im Wesentlichen auf die zu diesem Zeitpunkt vorliegende strafgerichtliche Verurteilung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 05.03.2019 von einem Organ des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) zur beabsichtigten Erlassung einer Ausweisung einvernommen. 2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des BFA, der BF persönlich zugestellt am 08.03.2019, wurde dieser gemäß § 66 Abs. 1 aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufsch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Wien, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am 16.05.2019, wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den BF ein für die Dauer von sieben Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit der Entscheidung e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Oberösterreich, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am 03.06.2019, wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den BF ein für die Dauer von fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit der Entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Vorarlberg, zugestellt am 07.06.2019, wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 27.12.2018, wurde der Beschwerdeführer (BF) anlässlich seiner Festnahme über den in Aussicht genommenen Ausspruch einer Rückkehrentscheidung samt Einreiseverbot in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wurde der BF zur Stellungnahme binnen 2 Wochen aufgefordert. Nach zweimaliger Fristerstreckungsbitte, gab der BF, durch seinen vormals angeführten Rechtsvertreter, am 30.01.2019 eine St... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde der Beschwerdeführer (BF) gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 4 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.); gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde dem BF ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit, eingeräumt (Spruchpunkt II.). 2. Dagegen erhob der BF fristgerecht die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG). 3. Di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Verständigungsschreiben der Staatsanwaltschaft XXXX vom XXXX.2018, Zl.: XXXX, wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) von der Anklageerhebung gegen den Beschwerdeführer (BF), verständigt. Mit Schreiben BFA - 08.11.2018 - wurde der BF aufgefordert, zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbotes, Stellung zu nehmen. Zur Abgabe einer Stellungnahme wurde eine Frist von 14 Tagen eingeräumt. Mit rechtskräftigen Urteil de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1 Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien (im Folgenden: BFA) vom 27.04.2017, Zahl XXXX, wurde gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von 5 (fünf) Jahren erlassen (Spruchpunkt I.) und diesem gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II.). 2. Der dagegen von der seinerzeitigen Rechtsvertretun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf 7 Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt und einer Beschwerde wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Begründend wurde in den Feststellungen ausgeführt, dass sich der Beschwerdeführer seit 2008 immer wieder Österreich aufgehalten habe und die s... mehr lesen...