Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 07.09.2016, Zl. XXXX , wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Türkei, ein unbefristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde dem Beschwerdeführer ein Durchsetzungsaufschub nicht gewährt und gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG einer Beschwerde gegen diesen Bescheid des BFA die aufschiebende Wirkun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 08.09.2016 wurde über die Beschwerdeführerin gemäß § 67 Abs. 1 iVm Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde der Beschwerdeführerin kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde aberkann... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Strafregister der Republik Österreich scheint über den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) eine rechtskräftige Verurteilung aus den Jahr 2015 auf. Bei der Verurteilung handelt es sich um folgende Delikte und daraus resultierende Strafe: 01) LG für Strafsachen XXXX, Zl.: XXXX vom XXXX rk XXXX, wegen § 109 Abs. 3 Z 1,2,3 StGB, § 107 Abs. 1 StGB, Datum der letzten Tat XXXX, Freiheitsstrafe 15 Monate, dav... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen XXXX vom XXXX, Zahl XXXX, rechtskräftig am XXXX, erging über den Beschwerdeführer (I.D.P.) und seinen Mittäter folgender Schuldspruch: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen römisch 40 vom römisch 40 , Zahl römisch 40 , rechtskräftig am römisch 40 , erging über den Beschwerdeführer (römisch eins.D.P.) und seinen Mittäter folgender Schuldspruch: "l.D.P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein befristetes Aufenthaltsverbot für die Dauer von sieben Jahren erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein diesbezüglicher Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberka... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesasylamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Steiermark, am 13.07.2016 vom Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) persönlich übernommen und daher rechtswirksam zugestellt, wurde ein auf die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), der Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 25.06.2016, welches dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) von einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes persönlich übergeben wurde, wurde dieser im Rahmen des Parteiengehörs unter Verweis auf den Verdacht, Diebstähle begangen zu haben, über die Aussicht genommene Erlassung eines Aufenthaltsverbotes in Kenntnis gesetzt und ihm die M... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 04.08.2016 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 iVm Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde dem Beschwerdeführer kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde aberkannt (Sp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Wien, dem Rechtsvertreter (im Folgenden: RV) des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) zugestellt am 07.06.2016, wurde der Antrag des BF vom 19.10.2015 auf Aufhebung des gegen ihn erlassenen Aufenthaltsverbotes gemäß § 69 Abs. 2 FPG abgewiesen. 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde gegen die BF gem. § 67 Abs 1 und 2 FPG ein 5 Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen, ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt. 1. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde gegen die BF gem. Paragraph... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Gefolge eines Antrags des og. Antragstellers an das Amt der Wiener Landesregierung vom 09.11.2015 auf Verlängerung seines bis 10.12.2015 gültigen Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt-EG" wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) von der Niederlassungsbehörde iSd § 25 NAG mit der Frage befasst, ob angesichts strafgerichtlicher Verurteilungen des Antragstellers Bedenken gegen die Erteilung eines weiteren A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 19.01.2016 forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Tirol, die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf, zur beabsichtigten Verhängung eines Aufenthaltsverbotes unter gleichzeitigem Vorhalt wiederholter Übertretungen nach dem Geschlechtskrankheiten- und Aidsgesetz Stellung zu nehmen. Eine Stellungnahme langte bis dato bei der belangten Behö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste erstmals im Jahr 2000 unter Angabe des Namens XXXX illegal ins Bundesgebiet ein. Mit Bescheid vom 25.04.2003 wurde gegen den Beschwerdeführer ein unbefristetes Aufenthaltsverbot aufgrund zweier rechtskräftiger Verurteilungen erlassen. 1. Der Beschwerdeführer reiste erstmals im Jahr 2000 unter Angabe des Namens römisch 40 illegal ins Bundesgebiet ein. Mit Bescheid vom 25.04.2003... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Schreiben vom 02.11.2015 verständigte die Bezirkshauptmannschaft XXXX (im Folgenden: BH XXXX) das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Vorarlberg (im Folgenden: BFA) über mehrere seitens der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) begangene Verwaltungsübertretungen und ersuchte zugleich die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen zu prüfen. 1. Mit Schreiben vom 0... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 24.06.2016, Zl. IFA 247068006 / VerfZ 150458913, wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Türkei, gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde dem Beschwerdeführer kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit oa. Bescheid wurde gegen den BF ein mit drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gem. § 67 Abs. 1 und 2 Frepo G erlassen, wogegen der BF mit Schriftsatz vom 27.06.2016, eingelangt am 30.6.2016,Beschwerde erhob. Mit oa. Bescheid wurde gegen den BF ein mit drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gem. Paragraph 67, Absatz eins und 2 Frepo G erlassen, wogegen der BF mit Schriftsatz vom 27.06.2016, eingelangt am 30.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Niederösterreich, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 7 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub gewährt (Spruchpunkt II.) und der Beschwerde gegen das Aufenthal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 15.06.2016 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 iVm Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von 4 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde dem Beschwerdeführer kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde aber... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit im
Spruch: angeführten Bescheid ein dreijähriges Aufenthaltsverbot erlassen. Dies deshalb weil der BF mehrmals strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Die strafrechtlichen Verfahren wurden verzögert weil der Aufenthalt des BF nicht eruierbar war, er wurde seitens der Staatsanwaltschaft zur Aufenthaltserhebung ausgeschrieben. Behördliche Schreiben zum Parteie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde kein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II.). 1. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit den oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesasylamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Wien, am 28.04.2016 vom Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) persönlich übernommen und daher rechtswirksam zugestellt, wurde ein auf die Dauer von 3 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und dem BF ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit des Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), , zugestellt am 17.5.2016 wurde gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von zwei Jahren erlassen.- 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), , zugestellt am 17.5.2016 wurde gegen den Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31.05.2016 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 iVm Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von 4 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde dem Beschwerdeführer kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde aber... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 02.05.2016, zugestellt am 03.05.2016, wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß §§ 57 und 55 AsylG 2005 nicht erteilt, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Ab... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde über die Beschwerdeführerin ein auf 5 Jahre befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG (Spruchpunkt I.) erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpunkt II.). Unter Spruchpunkt III. wurde der Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge auch BF) stellte am 01.10.2004 einen Asylantrag in Österreich. Er wurde am 06.10.2004 und am 18.10.2005 beim Bundesasylamt dazu niederschriftlich einvernommen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge auch BF) stellte am 01.10.2004 einen Asylantrag in Österreich. Er wurde am 06.10.2004 und am 18.10.2005 beim Bundesasylamt dazu niederschriftlich einvernommen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde von der Landespolizeidirektion XXXX, am 11.10.2012, Zl. XXXX, gemäß § 67 Abs. 1 iVm Abs. 2FPG ein auf die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Dieses erwuchs am 06.11.2012 in Rechtskraft. 1. Gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde von der Landespolizeidirektion römisch 40 , am 11.10.2012, Zl. römisch 40 , gemäß Paragraph... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein befristetes Aufenthaltsverbot in der Dauer von vier Jahren erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II.). 1. Mit dem im
Spruch: ang... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Wien, der BF persönlich zugestellt am 01.10.2015, wurde gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 ein auf die Dauer von 3 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und dieser gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Burgenland, dem BF persönlich zugestellt am 30.03.2015, wurde gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 ein auf die Dauer von 9 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), diesem gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchse... mehr lesen...