Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 17.06.2025 wurde gegen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und dem BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid vom XXXX wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 9 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen diese Rückkehrentscheidung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Mit Bescheid vom römisch 40 wurde gegen den BF gemäß Paragra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Zum Vorverfahren: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX , Zl. XXXX wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchprunkt II.) und der Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist Schweizer Staatsangehöriger, er verfügt seit XXXX über eine Anmeldebescheinigung. Der Beschwerdeführer (BF) ist Schweizer Staatsangehöriger, er verfügt seit römisch 40 über eine Anmeldebescheinigung. Hinsichtlich des BF liegen folgende Wohnsitzmeldungen vor: Nebenwohnsitz XXXX bis XXXX , Nebenwohnsitz XXXX bis XXXX , Hauptwohnsitz (Justiza... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, die nunmehr belangte Behörde, wurde im Juli 2025 von der Strafverfolgung des nunmehrigen Beschwerdeführers (in weiterer Folge kurz „BF“ genannt) wegen §§ 83, 15, 84, 107 Abs. 1 und 2 StGB des BF sowie von der über diesen verhängten Untersuchungshaft verständig. 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, die nunmehr belangte Behörde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2024 in Österreich festgenommen und wird seither in Untersuchungs- bzw. Strafhaft angehalten. Mit dem Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX , wurde er wegen Suchtgifthandels rechtskräftig zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Beschwerdeführer (BF) wurde am römisch 40 .2024 in Österreich festgenommen und wird seither in Untersuchungs- bzw. Strafhaft angehalten. Mit dem Urteil des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 28.09.2023 erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein auf 5 Jahre befristetes Aufenthaltsverbot, wofür die Verurteilung des Genannten des Landesgerichts für Strafsachen XXXX (LG XXXX ), Zahl XXXX , wegen schweren Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 15 Monaten, davon 10 Monat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der bislang unbescholtene Beschwerdeführer (BF) ist rumänischer Staatsbürger und hat seinen Lebensmittelpunkt in Rumänien, wo er mit seiner Frau und seinen fünf Kindern lebt. Für die Zeiträume von XXXX .2003 bis XXXX .2005 sowie von XXXX .2020 bis XXXX .2020 liegen Wohnsitzmeldungen im Bundesgebiet vor. Am XXXX .2021 wurde der BF in der Justizanstalt XXXX angehalten. Der BF ging bislang in Österreich keiner Beschäftigung nach und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist rumänischer Staatsbürger und hat seinen Lebensmittelpunkt in Rumänien, wo seine Kernfamilie lebt. Er hat drei Kinder, diese leben in XXXX . Der Beschwerdeführer (BF) ist rumänischer Staatsbürger und hat seinen Lebensmittelpunkt in Rumänien, wo seine Kernfamilie lebt. Er hat drei Kinder, diese leben in römisch 40 . Für den Zeitraum von XXXX .2019 bis XXXX .2020 liegen Wohnsitzmeldungen im Bundesgeb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) weist seit dem Jahr 2007 eine durchgehende Hauptwohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. 2. Am 19.02.2009 wurde dem BF eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. 3. Mit Urteil des Landesgerichtes (im Folgenden: LG) XXXX , Zahl XXXX , vom XXXX .2012, in Rechtskraft erwachsen am selben Tag, wurde der BF wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2024 langte beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) die Mitteilung ein, dass der BF gemeinsam mit seiner Ehefrau in Verdacht stehe, im Bundesgebiet einen schweren Betrug begangen zu haben. 2. Mit Schreiben vom 27.06.2024 forderte das BFA den BF auf, im Rahmen einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme zur beabsichtigten Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme binnen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2024 langte beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) die Mitteilung ein, dass die BF gemeinsam mit ihrem Ehemann in Verdacht stehe, im Bundesgebiet einen schweren Betrug begangen zu haben. 2. Mit Schreiben vom 27.06.2024, forderte das BFA die BF auf, im Rahmen einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme zur beabsichtigten Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme binnen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) hat mit Bescheid vom 20.08.2025 gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von sechs Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 04.04.2025 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein auf die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Nachdem der Beschwerdeführer (BF), ein volljähriger Staatsangehöriger der Slowakei, am XXXX verhaftet und am XXXX in Untersuchungshaft genommen worden war, leitete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ein. Es teilte ihm mit Schreiben vom XXXX .2025 mit, dass beabsichtigt sei, gegen ihn im Fall seiner rechtskräftigen Verurteilung ein Aufenthaltsverbot zu erlassen, und forde... mehr lesen...