Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) hat mit Bescheid vom 03.06.2025 gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von acht Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 11.10.2024, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am selben Tag, forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) diesen auf, im Rahmen einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots und seinen persönlichen, wie finanziellen Verhältnissen binnen 10 Tagen ab dessen E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 21.07.2025 gegen den oben angeführten Bescheid vor. Damit wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs 1 und 2 FPG ein mit acht Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein slowakischer Staatsangehöriger, weist seit XXXX eine durchgehende Hauptwohnsitzmeldung in XXXX auf. Der Beschwerdeführer (BF), ein slowakischer Staatsangehöriger, weist seit römisch 40 eine durchgehende Hauptwohnsitzmeldung in römisch 40 auf. Der BF lebt mit seiner Lebensgefährtin und der gemeinsamen fünfzehnjährigen Tochter in XXXX , ... mehr lesen...