Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 02.07.2024 wurde gegen den kroatischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 2 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX , Zl. XXXX , wurde gegen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf zehn Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 12.10.2023 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (kurz: BFA oder belangte Behörde) darüber informiert, dass über den Beschwerdeführer (kurz: BF) die Untersuchungshaft wegen des Verdachts eines Verbrechens gemäß § 28a SMG verhängt wurde. 1. Am 12.10.2023 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (kurz: BFA oder belangte Behörde) darüber informiert, dass über den Beschwerdeführer (kurz: BF) die U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein slowakischer Staatsbürger, wurde am XXXX in XXXX , Slowakei, geboren und ist somit EU Bürger. Der Beschwerdeführer (BF), ein slowakischer Staatsbürger, wurde am römisch 40 in römisch 40 , Slowakei, geboren und ist somit EU Bürger. Der BF absolvierte im Herkunftsstaat acht Jahre lang die Grundschule und verfügt über keine Berufsausbildung, ging zuletzt keiner geregelten Beschäftigung nach und e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX , geb. XXXX (in der Folge Beschwerdeführer oder kurz: BF) wurde am XXXX .2016 eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. 1. römisch 40 , geb. römisch 40 (in der Folge Beschwerdeführer oder kurz: BF) wurde am römisch 40 .2016 eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. 2. In der Folge wurde er im Bundesgebiet dreimal - in den Jahren 2017, 2019 und zuletzt 2024 - strafgericht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 14.08.2024 wurde gegen den slowakischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wiest im Jahr 2014 erstmals eine Hauptwohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. 2. Am 07.01.2020 wurde dem BF eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. 3. Der BF wurde am XXXX .2023 fest- und am XXXX .2023 in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. 3. Der BF wurde am römisch 40 .2023 fest- und am römisch 40 .2023 in der Justizanstalt (im Folgenden:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen und oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA bzw. belangte Behörde), Regionaldirektion Wien, vom 26.03.2024 wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Nachdem der Beschwerdeführer (BF) aufgrund eines am XXXX .2024 angeordneten Europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft XXXX , XXXX , festgenommen wurde, wurde am XXXX .2024 über ihn die Untersuchungshaft verhängt. Nachdem der Beschwerdeführer (BF) aufgrund eines am römisch 40 .2024 angeordneten Europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft römisch 40 , römisch 40 , festgenommen wurde, wurde am römisch 40 .2024 über ihn die Untersuch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich (BFA bzw. belangte Behörde) vom 23.04.2024 wurde gegen den aktuell in Strafhaft befindlichen Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ein Durchsetzungsaufschub gemäß § 70 Abs. 3 FPG nicht erteilt (Spru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, die nunmehr belangte Behörde (in weiterer Folge auch kurz „BFA“ bzw. genannt), Regionaldirektion Niederösterreich, vom 13.06.2024, wurde gegen den sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz „BF“ genannt) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 12.04.2024 wurde gegen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 4 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 18.07.2024 wurde gegen den ungarischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX .2023 fest- und am selben Tag in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch 40 .2023 fest- und am selben Tag in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. 2. Mit Schriftsatz des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 21.11.2023, dem BF zugestellt am selben Ta... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX .2023 fest- und am selben Tag in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch 40 .2023 fest- und am selben Tag in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. 2. Mit Schriftsatz des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 09.05.2023, vom BF übernommen am 10.05.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX .2024 festgenommen und am selben Tag in die Justizanstalt (im Folgenden: JA) eingeliefert. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch 40 .2024 festgenommen und am selben Tag in die Justizanstalt (im Folgenden: JA) eingeliefert. 2. Mit Schreiben vom 08.02.2024, vom BF übernommen am 13.02.2024, forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde gegen den deutschen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 2 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2022 festgenommen, in weiterer Folge wurde über ihn am XXXX .2022 wurde die Untersuchungshaft verhängt. Der Beschwerdeführer (BF) wurde am römisch 40 .2022 festgenommen, in weiterer Folge wurde über ihn am römisch 40 .2022 wurde die Untersuchungshaft verhängt. Der BF wurde in Österreich bereits vier Mal wegen Urkunden- und Betrugsdelikten strafgerichtlich verurteilt. Zuletzt wurde der BF mit Urteil d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (BF), eine rumänische Staatsangehörige, wurde am XXXX .2021 mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen XXXX , wegen der Vergehen der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 4 StGB und Verleumdung nach § 297 Abs 1 erster Fall StGB zu einer bedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von 5 Monaten verurteilt, wobei eine Probezeit von 3 Jahren festgesetzt wurde. Die Beschwerdeführerin (BF), eine rumänische Staatsan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Nachdem die BF im Jänner 2024 von Kriminalbeamten bei der Ausübung der illegalen Sexarbeit außerhalb eines behördlich genehmigten Bordellbetriebs betreten wurde und dabei über keinen gültigen Ausweis gemäß § 10 Abs 1 Z 2 Stmk. Prostitutionsgesetz verfügte, wurde die Beschwerdeführerin (BF) wegen § 15 Abs. 1 Z 1b iVm. § 3 Abs 3 Z 3 Prostitutionsgesetz angezeigt und festgenommen. Bei der Vernehmung durch die Polizei gab die BF unter anderem an, sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 20.06.2024, zugestellt am selben Tag, verständigte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) über die beabsichtigte Erlassung eines Aufenthaltsverbots und räumte ihm zugleich die Möglichkeit ein, binnen einer Frist von 14 Tagen ab Zustellung dieses Schreibens dazu Stellung zu nehmen und näher ausgeführte Fragen zu beantworten. 2. Hier... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Kroatiens, lebt seit 1991 und somit ab seinem dritten Lebensjahr durchgehend in Österreich. Aufgrund mehrfacher strafgerichtlicher Verurteilungen wurde ihm mit Schriftsatz des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA / belangte Behörde) vom 19.02.2018 mitgeteilt, dass aufgrund seines langjährigen Aufenthaltes vorerst noch von der Erlassung eines gegen ih... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge so oder: BF) wurde im Bundesgebiet dreimal strafgerichtlich verurteilt. 2. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: BFA) vom XXXX .2022 wurde er zur Abgabe einer Stellungnahme zu seinem Aufenthalt im Bundesgebiet und zu seinem Privat- und Familienleben aufgefordert. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme ließ der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein slowakischer Staatsangehöriger, verfügt über polizeiliche Meldungen im Bundesgebiet ab XXXX 2016 bis dato mit Unterbrechungen. Diese Meldungen betreffen ausschließlich Aufenthalte in Justizanstalten und Polizeianhaltezentren. Der Beschwerdeführer (BF), ein slowakischer Staatsangehöriger, verfügt über polizeiliche Meldungen im Bundesgebiet ab römis... mehr lesen...