Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 26.05.2025 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein auf die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchprunkt II.) und es wurde einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) weist im Jahr 2012 erstmals eine Hauptwohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. 2. Am 27.08.2013 wurde dem BF eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. 3. Der BF wurde am XXXX 2024 fest- und am nächsten Tag in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. 3. Der BF wurde am römisch 40 2024 fest- und am nächsten Tag in der Justizanstalt (im Folgenden: JA... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) weist im Jahr 2016 eine erstmalige Hauptwohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. 2. Mit Urteil des Landesgerichtes (im Folgenden: LG) für Strafsachen XXXX , Zahl XXXX , vom XXXX .2019, in Rechtskraft erwachsen am XXXX 2019, wurde der BF wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung gemäß §§ 15, 84 Abs. 4 StGB, der Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt gemäß ... mehr lesen...