Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte am XXXX2013 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Z 13 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005). 2. Am 26.01.2017 wurde der BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, Außenstelle St. Pölten (im Folgenden: BFA, RD NÖ) zu seinen Fluchtgründen, den Umständen für die beabsichtigte Erlassung eines Aufenthaltsverbotes und seine... mehr lesen...