Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: Der Beschwerdeführer ist ein volljähriger afghanischer Staatsangehöriger und besitzt nicht die österreichische Staatsbürgerschaft. Seine Identität steht nicht fest. Der Beschwerdeführer ist in Österreich weder asylberechtigt noch subsidiär schutzberechtigt. Der Beschwerdeführer reiste illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 16.04.2012 einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des damaligen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde seitens des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (nunmehr „BFA“) mit Ladungsbescheid vom 28.08.2025 gemäß § 19 AVG aufgefordert, sich in folgender Angelegenheit als Beteiligter zum angegebenen Termin und Adresse zu kommen. Der Gegenstand der Amtshandlung sei die Abklärung der Identität. Hierzu sollte der BF den Ladungsbescheid, Dokumente und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge auch: „BF“), wurde am 17.03.2023 an der Grenze in Deutschland aufgegriffen und am selben Tag nach Österreich rücküberführt. 2. Der BF stellte noch am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz unter den Namen XXXX , geb. XXXX .2004 in XXXX , Türkei. 2. Der BF stellte noch am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz unter den Namen römisch 40 , geb. römisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der BF reiste im Jahr 2004 nach Österreich ein. Unmittelbar nach seiner Einreise stellte er einen Asylantrag. Das Verfahren wurde mit Entscheidung im Beschwerdeverfahren vom 07.12.2005 rechtskräftig negativ entschieden und der BF aus Österreich ausgewiesen. Am 23.11.2007 stellte der BF neuerlich einen Asylantrag, welcher jedoch am 26.07.2008 rechtskräftig zurückgewiesen wurde. Im Zeitraum 2004 bis 2012 wurde d... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 20.02.2026 Norm: AsylG 2005 §57 Abs1 Z1 AsylG 2005 §58 Abs10 AsylG 2005 §58 Abs11 Z2 AsylG 2005 §58 Abs13 AsylG 2005 §58 Abs5 AsylG 2005 §58 Abs6 AsylG 2005 §58 Abs7 AsylG 2005 §58 Abs8 AsylG 2005 §58 Abs9 AsylG-DV 2005 §4 Abs1 Z3 AsylG-DV 2005 §8 Abs1 BFA-VG §21 Abs7 BFA-VG §9 B-VG Art133 Abs4 EMRK Art8 FPG §46 Abs2 FPG §46 Abs2a FPG §46 Abs2b FPG §46a Abs1 Z3 FPG §46a Abs3 Z1 FPG §46a Abs3 Z2 FPG §46a Abs3 Z3 VwGVG §24 Abs4 VwGVG §28 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet), laut seinen Angaben ein somalischer Staatsangehöriger, stellte am 05.10.2021 nach unrechtmäßiger Einreise einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich, der mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in weiterer Folge als Bundesamt bezeichnet) vom 09.05.2023 vollinhaltlich abgewiesen wurde. Unter einem wurde dem BF ein Aufenthalts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 14.04.2003 einen Antrag auf internationalen Schutz unter seiner damals noch angeführten Staatsangehörigkeit Liberia, welcher am 18.03.2010 in zweiter Instanz rechtskräftig abgewiesen wurde. Aufgrund des daraufhin erfolgten unerlaubten Aufenthaltes wurde gegen den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 19.10.2010 eine Ausweisung gem. § 53 Abs. 1 FPG, rechtskräftig seit 06.11.2010, erla... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, XXXX , vom XXXX .2023 wurde gemäß § 46 Abs. 2a und 2b FPG in Verbindung mit § 19 AVG, den Beschwerdeführern aufgetragen, zur Einholung eines Ersatzreisedokuments zum angegebenen Termin und Ort als Beteiligter persönlich zu kommen an den notwendigen Handlungen zur Erlangung eines Ersatzreisedokuments mitzuwirken/im Konkreten den Int... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, XXXX , vom XXXX .2023 wurde gemäß § 46 Abs. 2a und 2b FPG in Verbindung mit § 19 AVG, den Beschwerdeführern aufgetragen, zur Einholung eines Ersatzreisedokuments zum angegebenen Termin und Ort als Beteiligter persönlich zu kommen an den notwendigen Handlungen zur Erlangung eines Ersatzreisedokuments mitzuwirken/im Konkreten den Int... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin ist nigerianische Staatsangehörige und stellte erstmals am 11.09.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet, welcher mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt oder belangte Behörde) vom 17.02.2016 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen wurde, dass Italien für die Prüfung des Antrages zuständig sei. Zudem wurde gegen die Beschw... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (nachfolgend: BF), eine nigerianische Staatsangehörige, stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am 6.12.2016 einen (ersten) Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 08.06.2018, IFA-Zl. 1137193703/180534239, abgewiesen wurde. Des Weiteren wurde der Antrag der BF auf internation... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein nigerianischer Staatsangehöriger, reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen in das österreichische Bundesgebiet ein und wurde am 23.09.2001 aufgegriffen. In der Folge stellte er am 25.09.2001 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser wurde seitens des [damals] Bundesasylamtes mit Bescheid vom 07.11.2001 zu Zl. 01 22.305-BAE abgewiesen (Spruc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Gegen den Beschwerdeführer (in der Folge: BF) wurde – im Zusammenhang mit der Abweisung seines Antrags auf internationalen Schutz vom 08.05.2021 – mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) vom 11.10.2022, Zl. 1277855100-210612464, eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, dass seine Abschiebung in den Herkunftsstaat zulässig sei, wobei ihm eine 14-tägige Frist für die freiwillige... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Drittbeschwerdeführer (in der Folge: BF3) ist der Sohn des Erstbeschwerdeführers (in der Folge: BF1) und der Zweitbeschwerdeführerin (in der Folge: BF2). BF1 bis BF3 sind Staatsangehörige Nigerias. Der BF1 stellte erstmals am 29.09.2009 einen Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet, welcher mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 21.10.2010 als unbegründet abgewiesen und die Au... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Drittbeschwerdeführer (in der Folge: BF3) ist der Sohn des Erstbeschwerdeführers (in der Folge: BF1) und der Zweitbeschwerdeführerin (in der Folge: BF2). BF1 bis BF3 sind Staatsangehörige Nigerias. Der BF1 stellte erstmals am 29.09.2009 einen Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet, welcher mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 21.10.2010 als unbegründet abgewiesen und die Au... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Drittbeschwerdeführer (in der Folge: BF3) ist der Sohn des Erstbeschwerdeführers (in der Folge: BF1) und der Zweitbeschwerdeführerin (in der Folge: BF2). BF1 bis BF3 sind Staatsangehörige Nigerias. Der BF1 stellte erstmals am 29.09.2009 einen Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet, welcher mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 21.10.2010 als unbegründet abgewiesen und die Au... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Gegen den Beschwerdeführer (in der Folge: BF) wurde – im Zusammenhang mit der Zurückweisung seines (Folge-)Antrags auf internationalen Schutz vom 13.09.2018 gemäß § 68 AVG (Spruchpunkte I. und II.) – mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) vom 13.11.2018, Zl. 1090134701/180868609, eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, dass seine Abschiebung in den Herkunftsstaat zulässig s... mehr lesen...