Begründung: Die Antragsgegnerin zog am 25. März 1990 mit den beiden ehelichen Kindern aus der Ehewohung in *****, zu ihren Eltern nach *****. Das Erstgericht bewilligte der Antragstellerin wegen ehewidriger Beziehungen des Antragsgegners zu einer anderen Frau sowie wegen einiger Tätlichkeiten gegenüber der Antragstellerin im November 1989, Feburar 1990 und März 1990 die gesonderte Wohnungsnahme in *****, jedoch nur bis zum 31. August 1990, darüber hinaus nur für die Dauer eines bis ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kropfitsch, Dr. Huber, Dr. Graf und Dr. Jelinek als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der Hermine P***, infolge außerordentlichen Rekurses der Fa B*** Wohnungseigentumsgesellschaft mbH, vertreten durch Dr. Krass, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Franz S***, ein Arbeitnehmer der beklagten Partei, hatte seine Gehaltsansprüche an die klagende Partei und andere Gläubiger verpfändet. Da sich die beklagte Partei über die Priorität der Pfandrechte nicht im klaren war, hinterlegte sie im März 1988 den Klagsbetrag gemäß § 1425 ABGB beim Bezirksgericht Zistersdorf. Die beklagte Partei richtete an die klagende Partei ein mit 2.März 1988 datiertes Schreiben, in dem es unter anderem heißt: "Betrifft: Verpfändung v... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 LKartG 1988 §57
Rechtssatz: Die Antragsgegnerin ist durch die Aufforderung des Vorsitzenden des Kartellgerichtes gemäß § 57 KartG 1988, binnen einem Monat ein Bagatellkartell anzuzeigen, beschwert. Gegen diesen Beschluß ist der Rekurs daher zulässig. Entscheidungstexte Okt 11/90 Entscheidungstext OGH 05.07.1990 Okt 11/90 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den Antragstellern zum Zwecke des Erwerbes des Eigentums je zur Hälfte an dem auf dem Grundstück Nr 1344/1 der Liegenschaft EZ 932 Grundbuch Kritzendorf (Eigentümer: Chorherrnstift Klosterneuburg) errichteten Superädifikat die gerichtliche Hinterlegung des mit Fritz L*** und Leopoldine L*** abgeschlossenen Kaufvertrages samt Nachträgen. Über Rekurs des Dr. Hans P***, der seinerseits - ohne daß eine Urkundenhinterlegung erfolgt wäre - ein von ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehegatten vereinbarten anläßlich der Scheidung ihrer Ehe gemäß § 55 a EheG am 19. 9. 1989 unter anderem, daß der Ehemann Werner P*** die Schulden für die Autokäufe bei der AVA-Bank und bei der EBV Autoleasing GmbH & Co KG (im folgenden nur EBV) in der Höhe von insgesamt S 450.000,- zur alleinigen Rückzahlung übernimmt. Werner P*** verpflichtete sich, seine Ehefrau Hannelore P*** aus diesen Schulden schad- und klaglos zu halten. Auf Antrag der Hannelore P*** spr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Rekurs des Antragstellers gegen den als Mitteilung bezeichneten Beschluß, "daß mit der Verhandlung und Entscheidung in der gegenständlichen Aufteilungssache bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Rechtssache 21 Cg 173/89 des Landesgerichtes Klagenfurt und bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Verschuldensfrage im Scheidungsverfahren 3 C 51/88 des Bezirksgerichtes Klagenfurt (der Scheidungsausspruch mit Teilurteil ist bereits rechtskräftig)... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kropfitsch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber und Dr. Graf in der Verlassenschaftssache der am 19. November 1989 verstorbenen Ottilia Clementine F***, geborene F***, zuletzt wohnhaft in W, infolge Antrages der Marliese G***, Hotelier, auf Delegierung dieser vom Bezirksgericht Döbling zu GZ 2 A 510/89 geführten Verlassenschaftssache an das Bezirksgericht für ... mehr lesen...
Begründung: Der am 29.7.1945 geborene Johann E*** wurde im Jahre 1973 wegen Geistesschwäche voll entmündigt. Der damals für ihn zum Kurator bestellte Helmut K*** ist im Sinne der Bestimmungen des Sachwalterschaftsgesetzes BGBl 1983/136 nunmehr Sachwalter des Betroffenen. Mit dem erstgerichtlichen Beschluß ON 72 wurden seinerzeit die Anträge der Mutter des Betroffenen, 1. den Sachwalter Helmut K*** seines Amtes zu entheben und einen anderen Sachwalter zu bestellen, gegebenenfalls ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E7
Rechtssatz: Der Nacherbe ist nicht Beteiligter im Verlassenschaftsverfahren des Vorerben. Entscheidungstexte 2 Ob 547/90 Entscheidungstext OGH 09.05.1990 2 Ob 547/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0006700 Dokumentnummer JJR_19900509_OGH0002_0020OB00547_9000... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E7
Rechtssatz: Der für die Nacherben bestellte Verlassenschaftskurator hat ein Rekursrecht gegen einen im Verlassenschaftsverfahren des Vorerben ergangenen Beschluß, mit dem über die Substitutionsmasse verfügt wurde, denn durch diesen Beschluß wurde in die Rechte der Nacherben eingegriffen. Entscheidungstexte 2 Ob 547/90 Entscheidungstext OGH 09.05.1990 2 Ob 547/... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach Josef E***, der kein Testament errichtet hatte, wurden keine Verwandten aufgefunden. Die Sparkasse Baden übermittelte dem Gerichtskommissär einen Depotauszug über Wertpapiere mit einem Kurswert von insgesamt S 109.562,50, auf welchem sich folgender Vermerk befindet: "Das Wertpapierdepot ist z. G. des BG Baden lt. Punkt Gerichtsbeschluß 2 A 377/60 gesperrt." Das Erstgericht nahm mit dem Beschluß vom 12.6.1986, ON 11, das Inventar mit ei... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Punkt I des Beschlusses vom 3.7.1989 (ON 62) genehmigte das Pflegschaftsgericht den zwischen dem Minderjährigen als Geschenknehmer und Stefan H*** als Geschenkgeber über die Liegenschaft EZ 324 Grundbuch Trasdorf am 20.10.1986 geschlossenen Schenkungsvertrag sowie den zwischen dem Minderjährigen (vertreten durch den Kollisionskurator Dr. Walter Z***) und Josef P*** am 23.5.1989 über dieselbe Liegenschaft geschlossenen Kaufvertrag. Mit dem angefochtenen, noch wei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt von ihrer Mutter als Antragsgegnerin unter Hinweis auf deren Vermögen (Eigentum bzw. Miteigentum an mehreren Liegenschaften, Gemischtwarengeschäft, Gasthaus usw) die Zahlung eines Heiratsgutes von S 500.000. Nach Einvernahme der Antragsgegnerin und ihres Steuerberaters Franz S*** als Auskunftsperson sowie Einsichtnahme in vorgelegte Jahresbilanzen und steuerliche Unterlagen verfügte das Erstgericht mit Beschluß ON 48, AS 374, die Bestellung ... mehr lesen...
Begründung: Im Handelsregister des Erstgerichtes war seit 1.7.1974 die "Dr. F*** B*** UND J*** G***, W***- UND D*** mbH" mit dem Sitz in Wiener Neustadt eingetragen, deren Firma am 6.9.1985 auf "DR. F*** B*** UND H*** E*** W***- UND D*** mbH" geändert wurde. Zum Zeitpunkt der erstgerichtlichen Beschlußfassung vom 2.3.1988 waren Geschäftsführer der Gesellschaft deren gesellschaftsvertraglich hiezu bestellter Gründungsgesellschafter Dr. Fritz B*** und der mit Gesellschafterbeschluß ... mehr lesen...
Begründung: Der am 21.10.1984 verstorbene Johann S*** war zu 9/24-Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ 133 I KG St.Johann in Tirol (nunmehr EZ 90.133 KG 82114 St.Johann in Tirol), zu deren Gutsbestand die Grundstücke Nr 3701 und 3734 gehörten. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 24.6.1985, Zl II b 1-B-1098/10-1985, wurden aus diesen Grundstücken gemäß § 19 BStG Teilflächen von 3.450 m2 und von 4.485 m2 enteignet; die Enteignungsentschädigung wurde mit S 138 pro Qua... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaften EZ 158 und EZ 433 je KG Döbling standen je zur Hälfte im Eigentum des Gerhard S*** (TZ 1425/1953 ua, zuletzt TZ 1912/1961) und der Freitag Wohnungseigentum Gesellschaft mbH (TZ 2126/1986 im Range TZ 2970/1985). Ob den Hälfteanteilen der Freitag Wohnungseigentum Gesellschaft war unter TZ 3444/88 die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung angemerkt (je B-LNR 2 g). Mit dem Rang TZ 2155/89 wurde über Antrag des Hälfteeigentümers Gerhard S*** ob de... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem Beschluß vom 19.April 1989 (ON 104) wies das Erstgericht den Antrag der Mutter auf Einräumung eines Besuchsrechtes betreffend ihr Kind mj. Ernest-Felix B***, geboren am 17.3.1974, ab. Der Beschluß wurde der Mutter samt einer Kopie des Sachverständigengutachtens ON 103 am 11.5.1989 zugestellt (ON 105). Am 13.5.1989 gab die Mutter einen sowohl an das Erstgericht als auch an das Rekursgericht gerichteten gleichlautenden Rekurs (ON 106 und ON 107) folgenden Inha... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1
Rechtssatz: Die "Mitteilung" des Erstgerichtes an die Parteien eines Verfahrens nach den §§ 81 ff EheG, "den Ausgang des über das Zerrüttungsverschulden noch anhängigen Rechtsstreites ohne förmliche Unterbrechung (Innehaltung) abzuwarten", stellt eine anfechtbare "Verfügung" iSd § 9 AußStrG dar. Entscheidungstexte 2 Ob 537/90 Entscheidungstext OGH 28.03.1990 2 ... mehr lesen...
Begründung: Am 7. September 1988 wandten sich die Antragsteller mit dem Begehren um "pflegschaftsbehördliche" Genehmigung an das Erstgericht. Sie seien die Erben nach ihrem am 21. Juni 1963 geborenen und am 14. August 1984 verstorbenen Sohn Oliver und hätten als Gesamtrechtsnachfolger durch Einantwortung und Urkundenhinterlegung auch den Hälfteanteil des Sohnes an dem Badehaus auf fremden Grund in K*** erworben, den der damals Minderjährige am 5. Feber 1980 gekauft habe. Den Kaufv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im September 1987 schloß die klagende Partei mit dem Beklagten einen Ausbildungsvertrag (Beilage A). Die klagende Partei war verpflichtet, dem Beklagten qualifizierte Trainer für die Ausbildung zum Spitzensport und die Betreuung bei Wettkämpfen zur Verfügung zu stellen, günstige Ausrüstungsmöglichkeiten durch die Aufnahme in den ÖTV-Pool-Kader zu vermitteln, den Aufenthalt und das Training im Bundessportzentrum zu ermöglichen und zu bezahlen und die jeweils er... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der Minderjährigen leben getrennt. Die Obsorge über die Kinder steht der Mutter zu. Dem Vater wurde ein Besuchsrecht an jedem 2. Sonntag in der Zeit von 9 bis 18 Uhr eingeräumt. Am 23. November 1989 beantragte der Vater, ihm ein Ferienbesuchsrecht vom 25. Dezember 1989 bis 1. Jänner 1990 einzuräumen. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung des Erstgerichtes. Rechtliche Beurteilung Der dageg... mehr lesen...
Begründung: Einantwortungsurkunde und Mantelbeschluß wurden dem Rekurswerber am 18.Jänner 1988 durch Hinterlegung zugestellt. Der am 17.Oktober 1988 zur Post gegebene "Einspruch" mit dem Antrag, das Gericht möge die Abhandlung selbst durchführen, wurde mit dem angefochtenen Beschluß als verspätet zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung Der dagegen vom erblasserischen Sohn erhobene "Einspruch" wurde (lange nach Ablauf der Rechtsmittelfrist) mit Schreiben vom ... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen-Jugendabteilung wurde mit Beschluß vom 10. August 1989 die am 5. Juni 1989 vorgenommene Unterbringung des mj. Markus H*** im Landesjugendheim Pottenstein gemäß § 26 Abs 2 JWG 1954 pflegschaftsbehördlich genehmigt und die gesetzliche Erziehungshilfe bis 30. Juni 1989 angeordnet. Ab 1. Juli 1989 wurde gemäß dem Kindschaftsrecht-Änderungsgesetz diese Maßnahme als Teilentziehung der Obsorge gemäß § 176 a ABGB aufrechterhal... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf Zahlung von S 3.016 sA gerichteten Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht wies mit Beschluß die Berufung der Beklagten wegen Fehlens der Unterschrift eines Rechtsanwalts zurück. Innerhalb offener Rechtsmittelfrist brachte die Beklagte einen nicht anwaltlich gefertigten Schriftsatz beim Erstgericht ein, dem unter anderem zu entnehmen ist, daß sie den Beschluß des Berufungsgerichtes bekämpft und seine Beseitigung im Rechtsmittelweg anstrebt... mehr lesen...
Begründung: Das Stadtjugendamt Salzburg stellte den Antrag, der Mutter die Obsorge für den Minderjährigen teilweise zu entziehen (ON 16). Der Minderjährige gab hiezu an, der Antrag sei ganz in seinem Sinne, er wolle auf keinen Fall zu seiner Mutter zurück (ON 18). Das Erstgericht hat der Mutter die Obsorge für den Minderjährigen teilweise entzogen und dem Stadtjugendamt Salzburg übertragen. Die für die Mutter bestimmte Beschlußausfertigung wurde am 26. September 1989 beim Postamt ... mehr lesen...
Begründung: Die am 13. Februar 1981 in Wien geborenen Kinder Martin und Andreas, deren leibliche Eltern Dragan und Rajka K*** nicht ausgeforscht werden konnten, wurden von den Eheleuten Werner und Erika O***, österreichischen Staatsbürgern, in deren Pflege sie sich bereits seit 1983 befanden, mit Wirksamkeit vom 10. April 1984 an Kindesstatt angenommen (pflegschaftsgerichtliche Bewilligung der Annahme an Kindesstatt ON 18 und 19). Die Ehe der Wahleltern wurde am 3. April 1986 gemä... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9ZPO §226ZPO §520
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer bedingten Prozesshandlung muss aber dann bejaht werden, wenn die Bedingung in einem innerprozessualen Umstand oder Vorgang besteht und ihre Beachtung nicht dazu angetan ist, die Vorhersehbarkeit des weiteren Prozessablaufs für das Gericht oder den Prozessgegner in unerträglicher Weise zu beeinträchtigen; letzteres ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn die Bedingung eine ri... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ermächtigte mit dem Beschluß vom 26. November 1982 (ON 3) die erblasserische Witwe Elsie A***-L*** DE V*** über ihren Antrag nach § 72 Abs. 2 AußStrG die Urheber- und allenfalls sonstigen Verwertungsrechte bezüglich sämtlicher Werke des Erblassers Adolf L*** auszuüben und daraus resultierende Ansprüche an dritte Personen geltend zu machen. Es erklärte weiters mit dem Beschluß vom 28. August 1987 (ON 44) das Erbrecht der Genannten für ausgewiesen, nahm d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IUHG §17
Rechtssatz: Die im § 17 UHG angeordnete sinngemäße Anwendung der Bestimmungen des Grundbuchsgesetzes bedeutet, daß im Urkundenhinterlegungsverfahren bei Beantwortung der Frage der Rekurslegitimation darauf anzustellen ist, ob das Recht, in dem der Rechtsmittelwerber verletzt zu sein behauptet, wenn zu dessen Erwerb nach dem Gesetz - wie hier (§ 436 ABGB) - eine Urkundenhinterlegung erforderlich ist, bereits Gegenstand ... mehr lesen...