Entscheidungsgründe: Die Klägerin war von 1983 bis 31. 3. 1989 bei einem Steuerberater, danach (infolge Betriebsübergangs) bis 31. 3. 2005 beim übernehmenden Steuerberater und ab 1. 4. 2005 (wiederum infolge Betriebsübergangs) bei der Beklagten als Lohnverrechnerin/Bilanzbuchhalterin beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern anzuwenden. Rekurs- und revisionsgegenständlich sind die der Klägerin gewährten Essensmarken: An... mehr lesen...
Norm: AngG §8AngG §23EFZG §3UrlG §6
Rechtssatz: Führt man sich den Sinn des Entgeltfortzahlungsprinzips, Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitsverhinderung wirtschaftlich nicht zu benachteiligen, vor Augen, so sind generell solche Sachleistungen von der Entgeltfortzahlung auszunehmen, die ihrer Natur nach derart eng und untrennbar mit der Erbringung der aktiven Arbeitsleistung am Arbeitsplatz verbunden sind, dass sie ohne Arbeitsleistung nicht wid... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Univ-Prof. Dr. Kodek und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** B***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Michael Battlogg, Rechtsanwalt in Schruns, gegen die beklagten Parteien 1. B***** T***** GmbH, *****, und 2. Karl T*****, beide vertreten durch Dr. Jürgen Amann, Dr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei leistete nach diversen Verkehrsunfällen, für deren Schadensfolgen die beklagte Partei als Haftpflichtversicherer beteiligter Kraftfahrzeuge einzustehen hat, Zuschüsse gemäß § 53b ASVG. Leistungsempfänger waren die zur Entgeltfortzahlung verpflichteten Dienstgeber von insgesamt 16 bei der klagenden Partei pflichtversicherten Personen, die unfallbedingt an der Erbringung ihrer Arbeitsleistung vorübergehend verhindert waren. Die klagende Parte... mehr lesen...
Norm: AlVG §27AngG §8
Rechtssatz: Im „geblockten Altersteilzeitmodell" erwirbt der Arbeitnehmer durch Krankenstände in der Vollzeitphase, soweit die Entgeltfortzahlung nur mehr 50 % beträgt, nur ein 50 %iges Guthaben für die Freizeitphase und, soweit die maximale Entgeltfortzahlungsdauer überschritten ist, kein Guthaben für die Freizeitphase. Entscheidungstexte 9 ObA 19/07w Entscheidu... mehr lesen...
Norm: AngG §8 IABGB §1431 B
Rechtssatz: Zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer - wegen Manipulation des Zeiterfassungssystems ohne Wissen des Dienstgebers - die vereinbarte Arbeitszeit in einem Ausmaß unterschreitet, dass die tatsächliche Arbeitszeit einer Teilzeitbeschäftigung gleichzuhalten ist, die redliche Parteien zu einem geringeren Lohn vereinbart hätten, gebührt ihm für die Fehlzeiten kein Entgelt und können die somit irrtümlich angewies... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2ABGB §1358AngG §8 IVersVG §67
Rechtssatz: Die Ansprüche des Dienstnehmers auf Urlaubsabfindung und Urlaubsentschädigung, die in Zeiten anfallen, für die der Dienstgeber - gesetzlich oder vertraglich - zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, obwohl der Dienstnehmer für ihn zufolge eines einem Dritten zurechenbaren Schadensereignisses nicht zur Dienstleistung in der Lage ist, begründen - ohne diese Leistungen - keinen Verdienste... mehr lesen...
Norm: AngG §8 IIA
Rechtssatz: Stufensprung nach Eintritt der Dienstunfähigkeit infolge Erkrankung und nach Auslaufen des Entgeltfortzahlungsanspruches ist beachtlich. Entscheidungstexte 8 ObA 215/98w Entscheidungstext OGH 18.03.1999 8 ObA 215/98w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111754 ... mehr lesen...
Norm: AngG §8AngG §17B-VGNov 1974 ArtXI Abs2UrlG §6
Rechtssatz: Hat der Landesgesetzgeber von der Regelungskompetenz nach Art 21 Abs 1 B-VG in der Fassung Nov 1974, BGBl 444, keinen Gebrauch gemacht, sind auf das Dienstverhältnis der nicht mit behördlichen Aufgaben betrauten Bediensteten, die am 1.1.1975 dem Angestelltengesetz unterlagen (hier: Arzt an einer von einem Gemeindeverband betriebenen Krankenanstalt), sowohl § 8 AngG als auch § 6 Url... mehr lesen...