Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf, sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei KR Ing. K***** K*****, vertreten durch Dr. Teja Kapsch, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Parte... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war im Betrieb des Beklagten „Der K*****" vom 1. 10. 1997 bis 17. 6. 2005 beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Beim Eintritt wurde zwischen den Streitteilen folgender Dienstvertrag geschlossen: „Auf das gegenständliche Dienstverhältnis finden die Bestimmungen des Handelsarbeiter-Kollektivvertrages Anwendung. Das Dienstverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen .... 1. Dienstverwendung Der Arbeitnehmer wird vornehmlich zur Verri... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Carl Hennrich und ADir. Reg.Rat Winfried Kmenta als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Eduard R*****, Angestellter, *****, vertreten durch Klein, Wuntschek & Partner R... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dass eine Vereinbarung über eine über § 7 AngG hinausgehende Beschränkung der privaten Betätigungsfreiheit (insbesondere auch eine Verpflichtung zur Unterlassung von Nebenbeschäftigungen) keine Erweiterung des Entlassungstatbestands des § 27 Z 3 AngG bewirkt, haben die Vorinstanzen ohnedies richtig erkannt. Dies ändert aber nichts daran, dass - wie die Vorinstanzen ebenfalls richtig ausgeführt haben - bei Vorliegen der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 11. 1976 bis zu seiner Entlassung vom 25. 8. 2003 als Angestellter bei der beklagten Partei beschäftigt. Die beklagte Partei betreibt ein Handelsunternehmen, wobei sie in Österreich Baustoffe für das Baugewerbe und -nebengewerbe vertreibt, welche von ihrer Muttergesellschaft in Deutschland produziert werden. Die beklagte Partei beschäftigt sich jedoch nicht mit der Verarbeitung dieser Baustoffe. Der Kläger hatte nach der Absolvierung ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt schon deshalb nicht vor, weil das Berufungsgericht die Feststellungen des Erstgerichtes zur Gänze übernommen und keine darüber hinausgehenden getroffen hat. Die Behauptung, daß dem Berufungsgericht bei der Überprüfung der Beweiswürdigung Irrtümer und Fehler unterlaufen seien, legt hingegen keine Aktenwidrigkeit dar (RIS-Justiz RS0043203). Im übrigen hat das Be... mehr lesen...
Norm: ABGB §906 AngG §7 ABGB § 906 heute ABGB § 906 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ABGB § 906 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2006 AngG Art. 1 § 7 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte (und Widerkläger) war von 1990 bis zu seiner Entlassung am 22. September 1995 als technischer Angestellter bei der klagenden (und widerbeklagten) Partei beschäftigt. Die klagende Partei bot ein - vom Beklagten als Angestelltem der Klägerin ausgearbeitetes - Werk (Herstellung und Lieferung von Rohrleitungen für einen Tunnelofen der V***** AG) an, wobei der Beklagte, dem die Gestattung für eine selbständige, die klagende Partei aber nicht konku... mehr lesen...
Norm: AngG §7 AngG Art. 1 § 7 heute AngG Art. 1 § 7 gültig ab 28.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11/2024 AngG Art. 1 § 7 gültig von 01.07.1921 bis 27.03.2024
Rechtssatz:
Eine Nebenbeschäftigung, der kein geset... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2. Jänner 1981 bis 30. April 1986 und vom 5. Mai 1986 bis 25. Juni 1990 bei der Beklagten angestellt und als Korrektor beschäftigt. In dieser Eigenschaft war er mit den Vorarbeiten für die jährliche Erstellung des F*****jahrbuches betraut, das die Beklagte seit 1981 im Auftrag des S*****verbandes herstellte. Seit 1986 erledigte der Kläger sämtliche mit der Vorbereitung und Koordinierung der Herstellung des Jahrbuches verbundenen Aufgaben. Er... mehr lesen...
Norm: AngG §7 AngG §27 E1 AngG Art. 1 § 7 heute AngG Art. 1 § 7 gültig ab 28.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11/2024 AngG Art. 1 § 7 gültig von 01.07.1921 bis 27.03.2024 AngG Art. 1 § 27 heute ... mehr lesen...
Norm: AngG §7 AngG §27 E1 AngG §27 E3EGV Maastricht Art48EG Amsterdam Art39 AngG Art. 1 § 7 heute AngG Art. 1 § 7 gültig ab 28.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11/2024 AngG Art. 1 § 7 gültig von 01.07.1921 bis 27.03.2024 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 2.1.1961 bis 21.9.1989 bei der beklagten Partei als Sekretärin mit einem monatlichen Bruttogehalt von zuletzt 45.000 S vierzehnmal jährlich beschäftigt. Die Tätigkeit der Klägerin bestand unter anderem in der Postverteilung, Aufteilung der Arbeit auf die einzelnen Abteilungen, Erledigung der Korrespondenz, Personalwesen und Anbotswesen. Die Klägerin arbeitete selbständig, teilweise jedoch nur nach Absprache zuerst mit ihrem Ehemann, der ge... mehr lesen...
Norm: AngG §7 AngG §23 Abs7 VII AngG Art. 1 § 7 heute AngG Art. 1 § 7 gültig ab 28.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11/2024 AngG Art. 1 § 7 gültig von 01.07.1921 bis 27.03.2024 AngG Art. 1 § 23 heute ... mehr lesen...
Norm: AngG §7 AngG §27 Z3 E3DO für Vertragsbedienstete des Dorotheums §9 AngG Art. 1 § 7 heute AngG Art. 1 § 7 gültig ab 28.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11/2024 AngG Art. 1 § 7 gültig von 01.07.1921 bis 27.03.2024 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIb AngG §7 C ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 7 heute AngG Art. 1 § 7 gültig ab 28.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...
Norm: AngG §7 AngG Art. 1 § 7 heute AngG Art. 1 § 7 gültig ab 28.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11/2024 AngG Art. 1 § 7 gültig von 01.07.1921 bis 27.03.2024
Rechtssatz:
Für die Konkurrenzverbotsverletzung ist ... mehr lesen...
Norm: AngG §7 AngG §27 Z3 E3 AngG Art. 1 § 7 heute AngG Art. 1 § 7 gültig ab 28.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11/2024 AngG Art. 1 § 7 gültig von 01.07.1921 bis 27.03.2024 AngG Art. 1 § 27 heute ... mehr lesen...
Norm: AngG §7 G AngG §27 Z3 E3 AngG Art. 1 § 7 heute AngG Art. 1 § 7 gültig ab 28.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11/2024 AngG Art. 1 § 7 gültig von 01.07.1921 bis 27.03.2024 AngG Art. 1 § 27 heute ... mehr lesen...
Norm: AngG §7 G AngG §27 Z3 E3 AngG Art. 1 § 7 heute AngG Art. 1 § 7 gültig ab 28.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11/2024 AngG Art. 1 § 7 gültig von 01.07.1921 bis 27.03.2024 AngG Art. 1 § 27 heute ... mehr lesen...
Der Kläger begehrte, den Beklagten schuldig zu erkennen, ihm binnen 14 Tagen über die vom Beklagten während seiner Anstellung beim Kläger im eigenen Namen und im Geschäftszweig des Klägers getätigten Geschäfte Rechnung zu legen, zu diesem Zweck ein genaues Verzeichnis über alle abgeschlossenen Geschäfte vorzulegen und einen Eid dahin zu leisten, daß seine Angaben richtig und vollständig seien, weil der Beklagte während des aufrechten Bestandes des Dienstverhältnisses bei ihm bereit... mehr lesen...
Norm: AngG §7 EGZPO ArtXLII IDa AngG Art. 1 § 7 heute AngG Art. 1 § 7 gültig ab 28.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11/2024 AngG Art. 1 § 7 gültig von 01.07.1921 bis 27.03.2024
Rechtssatz:
Bei Übertretung des Kon... mehr lesen...
Norm: AngG §7 AngG §36 AngG Art. 1 § 7 heute AngG Art. 1 § 7 gültig ab 28.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11/2024 AngG Art. 1 § 7 gültig von 01.07.1921 bis 27.03.2024 AngG Art. 1 § 36 heute ... mehr lesen...