Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit, mit welchen der Revisionswerber im wesentlichen in unzulässiger Weise lediglich die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Berücksichtigung der bei einem anderen Arbeitgeber zurückgelegten Vordienstzeiten des Klägers für die Bemessun... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IA AngG §40 KollV für die Angestellten und sonstigen Dienstnehmer der ausländischen Luftverkehrsgesellschaften in Österreich §11 Z1 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage der Berücksichtigung der ausländischen Anwartschaftszeiten für den Abfertigungsanspruch zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß es in den vorliegenden Fällen entgegen der Ansicht der Revisionswerberin nicht um die Zusammenrechnung von Abfertigungsansprüche... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IC IESG §1 Abs3 Z4 IESG §1 Abs4UrlG §9 Abs1 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IB AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IBUrlG §9 Abs1 Z3 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 ID AngG §23 IB ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend wird folgendes ausgeführt: Der Revisionswerber wendet sich nur gegen die Einbeziehung der anteiligen Sonderzahlungen in die mit der in § 1 Abs. 4 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerinnen waren im Moorbadebetrieb der Beklagten beschäftigt und wurden beide am 23. Juli 1987 zum 31. Juli 1987 gekündigt. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Erstklägerin eine Kündigungsentschädigung von 1.527,27 S, eine Urlaubsentschädigung für 30 Werktage von 6.461,53 S sowie eine Abfertigung in Höhe von vier Monatsentgelten im Betrag von 22.400 S. Die Zweitklägerin verlangt von der Beklagten eine Kündigungsentschädigung von 2.863,63 S, eine Urlaubsentsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §5 AngG §2 AngG §3 AngG §17 AngG §23 IA AngG §40 BG 13.8.1971 Nr 317 ArtIXB-VGNov 1974 ArtXI Abs2 EFZG §1 EFZG §6 EFZG §7 ABGB Art. 4 § 5 heute ABGB Art. 4 § 5 gültig ab 01.01.2005 AngG Art. 1 § 2 heute Ang... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IB AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG, der Antragsgegner ist als juristische Person öffentlichen Rechts eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber nach § 7 ArbVG. Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG, der Antragsgegner ist als juristische Person öffentlichen Rechts eine kollektivvertragsfähige Körperschaft d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Fest steht, daß am 31.März 1977 ein Dienstvertrag zwischen den Streitteilen abgeschlossen wurde, wonach der Kläger, der damals noch in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Dienstgeber stand, zu einem noch zu nennenden, frühest möglichen Termin, spätestens jedoch ab 1.Juli 1977, be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die in der außerordentlichen Revision aufgeworfenen Rechtsfragen im Sinne der ständigen Judikatur des Obersten Gerichtshofes gelöst (vgl. Arb 10.407, 10.473; WBl 1988, 123 und 237). Von einer "Nichtigkeit" des angefochtenen Urteils gemäß § 477 Abs. 1 Z 6 ZPO kann keine Rede sein (9 Ob S 7/88). Das Berufungsgericht hat die in der außerordentlichen Revision aufgeworfenen Rechtsfragen im Sinne der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die vier Klägerinnen wurden am 15. Februar 1985 in den am 18. März 1985 konstituierten Betriebsrat des Unternehmens Karl P*** & Co., Schafwollwarenfabrik in Lockenhaus, gewählt. Sie erklärten am 6. Februar 1987 wegen Vorenthaltens ihres Entgelts gemäß § 82 a lit d GewO ihren vorzeitigen Austritt. Am 14. Jänner 1987 war über das Vermögen ihres Arbeitgebers das Ausgleichsverfahren eröffnet worden; am 25. Februar 1987 wurde der Anschlußkonkurs eröffnet. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat von 1956 bis 1960 bei den Steirischen Gußstahlwerken eine Lehre als Maschinenschlosser absolviert und war anschließend bis 1975 im Federnwerk des genannten Unternehmens beschäftigt, das 1975 von der V*** AG übernommen wurde. Der Kläger arbeitete bis 31. Dezember 1983 im Federnwerk der V*** AG, Werk Judenburg, und war Mitglied des Betriebsrats. Seit 1.Jänner 1984 ist der Kläger bei der beklagten Partei beschäftigt und ist seit April 1984 Mitgl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die
Begründung: des Urteiles des Berufungsgerichtes ist zutreffend, so daß es gemäß § 48 ASGG ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (vgl etwa Arb 9.014, 10.139; RdW 1986, 218 = JBl 1986, 804 mwN). Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO).... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IA AngG §23a Abs4 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IA AngG §23a Abs4 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren bei der beklagten Partei beschäftigt, über deren Vermögen mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 17. Juni 1986 das Ausgleichsverfahren eröffnet wurde. Das Ausgleichsgericht stellte die Ausgleichsschuldnerin im Sinne des § 3 Abs 2 AO ("Zur Sicherung der Unternehmensfortführung können dem Schuldner auch diejenigen Beschränkungen auferlegt werden, die einen Gemeinschuldner kraft Gesetzes treffen") einem Gemeinschuldner... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bis 31. August 1986 als Arbeiterin beschäftigt. Seit 1. September 1986 erhält sie von der beklagten Partei gemäß § 253 b ASVG die Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Aus Anlaß der Auflösung des Dienstverhältnisses wurde ihr Anspruch auf Abfertigung auf der Grundlage des Sechsfachen des monatlichen Entgelts mit 51.794,49 S ermittelt. Dieser Betrag wurde ihr ab 1. September 1986 in zwölf monatlichen Raten von 4.316,21 S ausbezahlt. D... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IA AngG §23 IB AngG §29 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 1.Juli 1986 wurde zu S 31/86 des Kreisgerichtes Wels der Konkurs über das Vermögen der Ing.Karl P*** Gesellschaft mbH in Scharnstein eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Der Kläger, der Sohn des Geschäftsführers dieser Gesellschaft, war bei diesem Unternehmen ab 1.November 1964 als Angestellter beschäftigt. Sein Monatsgehalt betrug im Jahre 1984 S 17.579,-- brutto. Unter Berücksichtigung der kollektivvertraglichen Erhöhungen entspricht d... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IA AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990
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Entscheidungsgründe: Die am 3. Juli 1925 geborene Klägerin war vom 18. August 1941 bis 26. April 1945 Postangestellte. Mit 27. April 1975 wurde ihr Arbeitsverhältnis nahtlos in ein Dienstverhältnis als Vertragsbedienstete beim Österreichischen Postsparkassenamt übergeleitet. Mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1961 wurde die Klägerin in ein definitives öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen, welches bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Postdienst bis 31. Juli 1962 dauerte. G... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IB ZPO §503 E4c3 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend, so daß es ausreicht, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung stützt sich auf die §§ 41 und 50 ZPO. Die Begrü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren als Arbeiter bei der nunmehrigen Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 17. Juni 1985 das Konkursverfahren eröffnet wurde, beschäftigt, und zwar die Erstklägerin seit 10. Mai 1976 mit einem Monatsnettolohn von zuletzt S 9.009,67, der Zweitkläger seit 9. Mai 1960 mit einem Monatsnettolohn von zuletzt S 14.066,67, der Drittkläger seit 23. Februar 1953 um einen Monatsnettolohn von S 10.633,33, der Viertkläger seit 16. Juli 1962 mit einem Mo... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IAArbAbfG §3 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist gelernter Maschinenschlosser und war ab 3. Oktober 1966 bei der Beklagten als Betriebsschlosser beschäftigt. Dieses Arbeitsverhältnis wurde am 23. Mai 1980 vom Arbeitgeber durch Kündigung zum 20. Juni 1980 beendet. Dem Kläger wurde eine Bruttoabfertigung von 12.532,80 S ausbezahlt. Mit 24. Juni 1980 wurde ein weiteres, zunächst auf drei Monate befristetes Arbeitsverhältnis begründet, auf Grund dessen der Kläger wie bisher als Betriebsschlosser... mehr lesen...