Entscheidungsgründe: Im Zusammenhang mit der Übernahme der beklagten Partei durch die T*****-Gruppe im Jahr 1983 war beabsichtigt, den bis dahin nach verschiedenen Abteilungen variierenden Prämienlohn zu vereinheitlichen. Am 28.3.1984 wurde zwischen der klagenden Partei und der beklagten Partei eine Vereinbarung (Richtlinien für die Lohnverrechnung - im folgenden kurz Richtlinien) geschlossen, in der für die Lohnverrechnung 3 Ausgangswerte festgelegt wurden. Satz 1 war der jew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat der Berechnung der durch das IESG gesicherten Abfertigung des Klägers zutreffend sein letztes Monatsgehalt vor seiner Bestellung zum Vorstandmitglied (mit 1.10.1977) und die bis dahin seit seinem Eintritt in das Unternehmen zurückgelegte Beschäftigungszeit (vom 1.7.1953 bis 1.10.1977) unter Berücksichtigung des für das Jahr 1977 maßgeblichen Grenzbetrages gemäß § 1 Abs 4 IESG zugru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1.2.1969 bei der beklagten Partei beschäftigt. 1974 wurde sie zur Prokuristin und in der Folge zur Leiterin der Exportabteilung bestellt. Laut Dienstvertrag vom 9.10.1980 (mit Ergänzungen) wurde ihr ein ihrer Dienststellung entsprechendes Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt, das sie auch für private Zwecke benützen durfte. Gemäß Punkt 14 des Dienstvertrages verpflichtete sich die beklagte Partei, ihr Dienstverhältnis bis zum 31.12.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der bei einer Hoch- und Tiefbaufirma durch nahezu 20 Jahre als Bauarbeiter beschäftigt war, wurde von dieser zu folgenden Zeiten zur Sozialversicherung an- bzw. abgemeldet, was die angeführten Zwischenzeiten ergibt, wobei jeweils folgende Abmeldungsgründe angegeben wurden: Gemeldete Zeiten Zwischenzeiten Abmeldungsgründe 25.3.74-8.12.74 9.12.74-3.2.75 Ablauf der Frist 4.2.75-16.1.74 17.1.76-29.2.76 Zeitablauf; 1.3.76... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt den Zuspruch von S 277.330,98 brutto. Es handelt sich dabei um die Bezahlung von geleisteten, das Überstundenpauschale von S 250 Stunden jährlich übersteigende Überstunden sowie um fiktive Überstunden für die Zeit der Dienstfreistellung im Jahr 1990, die er geleistet hätte, wenn er nicht dienstfrei gestellt worden wäre, sowie um die Einbeziehung der Weihnachtssonderzahlung in Höhe von S 31.771,-- sowie des Zuschusses zur Zusatzkrankenver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger begehren von der beklagten Partei die Zahlung weiterer Abfertigungsbeträge und brachten vor, daß von der beklagten Partei nicht alle von ihnen bei der Firma H***** zurückgelegten und für die Abfertigung zu berücksichtigenden Dienstzeiten anerkannt worden seien. Die beklagte Partei sei unrichtig davon ausgegangen, daß die Arbeitsverhältnisse unterbrochen worden seien; darüber hinaus seien auch die Zeiten der Karenzierung als Beschäftigungszeiten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit dem 6.8.1958 bei der Beklagten im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Auf sein Dienstverhältnis ist die Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.A) anzuwenden. Der Kläger befand sich ab dem 26.5.1988 im Krankenstand. Sein Antrag vom 13.6.1988 auf Gewährung der Berufsunfähigkeitspension wurde mit Bescheid vom 19.6.1989 abgewiesen. In dem daraufhin von ihm beim Arbeits- und Sozialgericht Wien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen der Vorinstanzen war der Kläg... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IA AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vor seiner Tätigkeit als Geschäftsleiter der Beklagten Mitarbeiter der Österreichischen Volksbanken AG (im folgenden ÖVAG). Er wurde von der ÖVAG aufgenommen und sofort nach K***** entsandt. Er besaß eine Rückkehrvereinbarung zur ÖVAG, nach der er bis 5.11.1988 zur ÖVAG zurückkehren könne. Der Österreichische Genossenschaftsverband besitzt bei Dienstverträgen, die von der Beklagten abgeschlossen werden, ein Begutachtungsrecht, er kann aber d... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IA NO §18 NO §117 ff AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IC AngG §29 AZG §10 UrlG §6UrlG §9 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 9.3.1987 bis 15.10.1992 im Unternehmen Hermann K***** als Abteilungsleiter im Textildruck mit Kundenbetreuung und Preiskalkulation beschäftigt. Das Dienstverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe. Der Kläger leistete im Durchschnitt pro Monat 8 bis 10 Überstunden. Zwischen ihm und Hermann K***** war im Juli 1991 mündlich vereinbart worden, daß sämtliche Überstunden durch Zeitausgleich abgegolten werden. Nach de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 4.8.1952 bei der Firma Röhren- und Pumpenwerk B***** GesmbH bzw deren Rechtsnachfolgerin, der Firma Röhren- und Pumpenwerk R***** AG angestellt und zwar ab 29.6.1984 als Geschäftsführer der GesmbH bzw später als Vorstandmitglied der Aktiengesellschaft. Am 14.10.1991 wurde über das Vermögen der AG der Konkurs eröffnet. Am 13.11.1991 erklärte der Kläger gegenüber der Gemeinschuldnerin seinen vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältni... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 VI ABGB §1151 ID AngG §23 IAArbAbfG §2 AuslBG §29 ABGB § 1158 heute ABGB § 1158 gültig ab 01.10.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2017 ABGB § 1158 gültig von 01.01.1917 bis 30.09.2021 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit dem Jahr 1975 bei der Beklagten GesellschaftmbH als Steinmetz beschäftigt. Er arbeitete fast ausschließlich im Steinbruch im Freien oder in einer überdachten, jedoch an der vorderen Längsseite offenen Steinmetzbauhütte. Im Winter wurde die Arbeit im Steinbruch vollständig eingestellt, teilweise am Sitz der Beklagten jedoch weitergearbeitet. Dort arbeitete der Kläger einmal einen Winter durch. Sonst trat jeweils im Dezember des Jahres der Geschäf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 24.2.1960 bis 30.4.1961 und vom 1.1.1962 bis 3.10.1971 bei der Franz J*****, Hoch-, Eisenbeton- und Straßenbau GmbH (im folgenden J***** GmbH) als Bauarbeiter beschäftigt. Im Jahre 1971 geriet die J***** GmbH in wirtschaftliche Schwierigkeiten und schränkte ihren Geschäftsbetrieb ein. Damals suchte die A***** A.P***** AG (im folgenden P***** AG) Arbeitskräfte. Als sich die geplante Übernahme der J***** GmbH durch die P***** AG zerschlug,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers von der Rechtsvorgängerin der Beklagten mit allen erworbenen Anwartschaften übernommen worden ist, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers von der Rechtsvorgängeri... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IC AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dr. A*****F***** betrieb ab 1981 oder 1982 bis zur Konkurseröffnung am 8.August 1990 (am 14.September 1990 erfolgte die Einstellung mangels Deckung der Kosten des Konkursverfahrens) in Innsbruck die Einzelfirma Dr. A*****F*****, die ausschließlich zur Ausübung des Speditionsgewerbes berechtigt war. Im Jahre 1983 wurde die beklagte Partei gegründet, die eine Gewerbeberechtigung sowohl für die Spedition als auch für die Güterbeförderung hatte. Die Hauptniede... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Da die
Begründung: der Entscheidung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: der Entscheidung des Berufungsgerichtes... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IC AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Martin Meches und Hermann Wachtberger in den verbundenen Arbeitsrechtssachen des Klägers ***** Dr.E***** H*****, vertreten durch *****, Gewerkschaft der Privatangestellten ***** dieser vertreten d... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IC IESG §1 Abs3 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 9.8.1982 bis 31.3.1987 und vom 1.4.1987 bis 3.7.1989 bei der S*****gesellschaft m.b.H. als Angestellte beschäftigt. Im Zuge des über die Dienstgeberin eröffneten Ausgleichsverfahrens wurde die Klägerin zum 31.3.1987 gekündigt. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 15.6.1987 wurde der Klägerin Insolvenzausfsllgeld für den im Ausgleichsverfahren anerkannten Abfertigungsanspruch in Höhe von zwei Monatsentgelten, nämlich S 40.552, zugesproch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 30.6.1986 bei G***** J*****, der Inhaberin einer KFZ-Werkstätte in ***** als KFZ-Mechanikerlehrling in Berufsausbildung; das Lehrverhältnis hätte am 29.12.1989 geendet. Der Kläger trat jedoch schon am 10.11.1989 wegen Vorenthaltens der Lehrlingsentschädigung (§ 15 Abs 4 lit b BAG) vorzeitig aus und meldete seine Ansprüche in dem am 23.11.1989 eröffneten Ausgleichsverfahren der Lehrberechtigten ***** und (laut Außerstreitstellung) auch in d... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IC AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 2. Jänner 1967 bei der ***** E***** I***** Gesellschaft mbH als Angestellter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde anläßlich des Ausgleichsverfahrens des Arbeitgebers von diesem zum 30. Juni 1987 gekündigt. Im Ausgleichsverfahren wurde ein Abfertigungsanspruch von 9 Monatsgehältern anerkannt. Mit Bescheid vom 14. August 1987 sprach die beklagte Partei dem Kläger aus diesem Titel Insolvenzausfallgeld in der Höhe von 329.165,-- S zu. Mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1.März 1980 als Kassierin im Angestelltenverhältnis bei der beklagten Partei beschäftigt. Sie war zuletzt Stellvertreterin der Kassenleiterin im C*****-Markt D*****. Am 22.November 1989 war sie nicht nur für eine der Kassen, sondern auch für die Leergutannahme und den Informationsschalter zuständig. Gegen 17 Uhr kaufte H***** G*****, ein ebenfalls im C*****-Markt beschäftigter Mitarbeiter vier Packungen Zigaretten um den Preis von insges... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IA ABGB §1380 H ABGB §1444 Db, AngG §40 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...