Norm: AußStrG §73 Abs1TEG §12 Abs2 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Wurde ein Nachlaß, zu dem der Verschollene als Erbe berufen gewesen wäre, gemäß § 73 Abs 1 AußStrG durch Überlassung an einen Gläubiger an Zahlungsstatt abgetan, so kann nicht gesagt we... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIX JN §1 A JN §28 TEG §12 Abs2 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Norm: JN §28 TEG §12 Abs2 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Für § 12 Ab... mehr lesen...
Sabetai M geboren 1880 gestorben am 8. Mai 1943 im Konzentrationslager Auschwitz, wohin er von Saloniki aus deportiert worden war, war Kaufmann jüdischen Glaubens in Saloniki er und seine Ehefrau Ida M, geborene N (1887 bis 1932), waren die Eltern des am 23. Jänner 1915 geborenen Dino M. Ida M und ihr Bruder Saul Guido N (1883 bis 1949) waren die beiden Kinder des Alberto N (1858 bis 1907) und seiner Ehefrau Irene (1857 bis 1929). Saul Guido N war in erster Ehe mit Corinna F (1882 b... mehr lesen...
Norm: OFG §13cTEG §12 Abs2
Rechtssatz:
Antragsberechtigung zur Todeserklärung eines rassisch Verfolgten, der zwar nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besaß, für den aber die Voraussetzungen des § 13 c Abs 1 OFG (idF der 11.OFGNov) zutreffen. Antragsberechtigung zur Todeserklärung eines rassisch Verfolgten, der zwar nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besaß, für den aber die Voraussetzungen des Paragraph 13, c Absatz... mehr lesen...
Norm: Flüchtlingskonvention allgTEG §12 Abs2TEG §12 Abs3
Rechtssatz:
Bestimmung eines inländischen Gerichtes für die Todeserklärung der Ehefrau eines jugoslawischen Staatsbürgers, der als politischer Flüchtling in Österreich weilt (Flüchtlingskonvention).
Entscheidungstexte 1 Nd 44/57 Entscheidungstext OGH 20.03.1957 1 Nd 44/57 ... mehr lesen...
Norm: JN §28 TEG §12 Abs2 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Wenn die Ant... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §17 Abs3 JN §28 TEG 1950 §12 Abs2 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Das Gericht erster Instanz hat den Antrag der Margarete W., ihre Kusine Marie K., die tschechoslowakische Staatsangehörige war, gemäß § 12 Abs. 2 des Todeserklärungsgesetzes 1950 für tot zu erklären, mit der Begründung: abgewiesen, daß Marie K. bereits vom Bezirksgericht Brünn am 25. August 1949 (richtig 23. Juli 1949) für tot erklärt worden ist, wobei als Todestag der 1. März 1943 bestimmt wurde. Außerdem sei die Antragstellerin vom Rechtsanwalte Dr. Eugen B. vertreten, der gleichz... mehr lesen...
Norm: TEG 1950 §12 Abs2
Rechtssatz:
§ 12 Abs 2 TEG 1950 hat nur subsidiären Charakter. Wurde ein verschollener Ausländer von seinem Heimatstaat für tot erklärt, ist ein Antrag nach dieser Gesetzesstelle abzuweisen. Paragraph 12, Absatz 2, TEG 1950 hat nur subsidiären Charakter. Wurde ein verschollener Ausländer von seinem Heimatstaat für tot erklärt, ist ein Antrag nach dieser Gesetzesstelle abzuweisen.
Entsche... mehr lesen...
Norm: TEG §12 Abs2
Rechtssatz:
§ 12 Abs 2 TEG hat bestehende Rechtsverhältnisse im Auge, nicht aber solche, die erst im Wege der Todeserklärung, wie zB die Staatsbürgerschaft, begründet werden sollen; außerdem kommen nach dieser Gesetzesstelle nur privatrechtliche Rechtsverhältnisse in Betracht. Paragraph 12, Absatz 2, TEG hat bestehende Rechtsverhältnisse im Auge, nicht aber solche, die erst im Wege der Todeserklärung, wie zB die S... mehr lesen...
Das Kreisgericht in Steyr wies das Gesuch des staatenlosen, im Sprengel des Kreisgerichtes Steyr wohnenden Theresia M. auf Einleitung des Verfahrens zur Beweisführung des Todes ihres staatenlosen Ehegatten ab, weil ein inländisches Gericht gemäß § 12 VerschollenheitsG. zur Einleitung dieses Verfahren nicht zuständig sei. Das Kreisgericht in Steyr wies das Gesuch des staatenlosen, im Sprengel des Kreisgerichtes Steyr wohnenden Theresia M. auf Einleitung des Verfahrens zur Beweisführ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §7 Abs14.DVEheG §17TEG §12 Abs2
Rechtssatz:
Die Ehe eines Staatenlosen ist, wenn der andere Ehegatte im Inlande seinen Aufenthalt hat, ein Rechtsverhältnis, das nach inländischem Recht zu beurteilen ist (§ 7 Abs 1 und § 17 der 4.DVEheG). Auf Antrag der staatenlosen Ehegattin, die im Inlande ihren Aufenthalt hat, ist vom inländischen Gerichte das Verfahren zur Beweisführung des Todes ihres staatenlosen Ehegatten gemäß §... mehr lesen...
Norm: TEG §12 Abs2
Rechtssatz:
Die Aufzählung der
Gründe: , aus denen die Todeserklärung eines Ausländers oder Staatenlosen im Inlande beantragt werden kann, im § 12 Abs 2 des Gesetzes ist erschöpfend. Die Aufzählung der
Gründe: , aus denen die Todeserklärung eines Ausländers oder Staatenlosen im Inlande beantragt werden kann, im Paragraph 12, Absatz 2, des Gesetzes ist erschöpfend.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...