Norm
TEG §12 Abs2Rechtssatz
Die Aufzählung der Gründe, aus denen die Todeserklärung eines Ausländers oder Staatenlosen im Inlande beantragt werden kann, im § 12 Abs 2 des Gesetzes ist erschöpfend.Die Aufzählung der Gründe, aus denen die Todeserklärung eines Ausländers oder Staatenlosen im Inlande beantragt werden kann, im Paragraph 12, Absatz 2, des Gesetzes ist erschöpfend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0075767Dokumentnummer
JJR_19470412_OGH0002_0010OB00184_4700000_001