Norm
TEG 1950 §12 Abs2Rechtssatz
§ 12 Abs 2 TEG 1950 hat nur subsidiären Charakter. Wurde ein verschollener Ausländer von seinem Heimatstaat für tot erklärt, ist ein Antrag nach dieser Gesetzesstelle abzuweisen.Paragraph 12, Absatz 2, TEG 1950 hat nur subsidiären Charakter. Wurde ein verschollener Ausländer von seinem Heimatstaat für tot erklärt, ist ein Antrag nach dieser Gesetzesstelle abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0075769Dokumentnummer
JJR_19520402_OGH0002_0030OB00190_5200000_001