RS OGH 1982/3/4 3Ob190/52, 1Ob211/73, 7Nd518/81

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Veröffentlicht am 02.04.1952
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Norm

TEG 1950 §12 Abs2

Rechtssatz

§ 12 Abs 2 TEG 1950 hat nur subsidiären Charakter. Wurde ein verschollener Ausländer von seinem Heimatstaat für tot erklärt, ist ein Antrag nach dieser Gesetzesstelle abzuweisen.Paragraph 12, Absatz 2, TEG 1950 hat nur subsidiären Charakter. Wurde ein verschollener Ausländer von seinem Heimatstaat für tot erklärt, ist ein Antrag nach dieser Gesetzesstelle abzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0075769

Dokumentnummer

JJR_19520402_OGH0002_0030OB00190_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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