Entscheidungsgründe: I. 1. Die Grundverkehrs-Landeskommission Salzburg versagte mit Bescheid vom 25. April 1995 den zwischen dem Erstbeschwerdeführer, einem deutschen Staatsangehörigen, als Käufer und der Zweitbeschwerdeführerin, einer österreichischen Staatsbürgerin, als Verkäuferin geschlossenen Kaufvertrag vom 17. Mai 1994, betreffend das Raingut samt land- und forstwirtschaftlichen Teilflächen Gst. Nr. 44, 230/2, 235, 239/2, gelegen in der EZ 13, sowie Gst. Nr. 381/104, EZ 51... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt StGG Art5 StGG Art6 Abs1 / LiegenschaftserwerbBVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Sbg GVG 1986 §4 Z4Sbg GVG 1986 §10 Abs1 Z2Sbg GVG 1993 §45 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: StGG Art5 Sbg GVG 1986 §9 Abs1 Z3Sbg GVG 1986 §9 Abs3Sbg GVG 1986 §9 Abs4 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867
Leitsatz: Keine Verletzung im Eigentumsrecht durch Versagung der
grundverkeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Antragsteller steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Linz. Mit Beschluß der Disziplinarkommission beim Magistrat der Landeshauptstadt Linz vom 11. Jänner 1994 wurde gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren ruht derzeit, weil beim Landesgericht Linz gegen den Beamten ein Strafverfahren anhängig ist. römisch eins. 1. Der Antragsteller steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2400 Gemeindebedienstete
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag B-VG Art140 Abs1 / Prüfungsumfang StGG Art5 Oö LandesbeamtenG 3.Ergänzung. LGBl 8/1956 §1 Abs1 litfOö Statutargemeinden-BeamtenG §2 Abs1GehG 1956 §9 Abs1 Z1Oö LandesbeamtenG 1993 §154 Abs4 Z1 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien erkannte den Beschwerdeführer mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden vom 12. Februar 1996 jeweils einer Verwaltungsübertretung nach dem Öffnungszeitengesetzes 1991, Anlage 1 der Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für wirtschaftliche Angelgenheiten, BGBl. 50/1992, (im folgenden: ÖZG 1991) für schuldig. Gemäß §2 Abs1 ÖZG 1991 dürften Verkaufsstellen nur an Werktagen von 6 Uhr bis - ausgenomm... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: StGG Art5 ÖffnungszeitenG 1991 §2 Abs1 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Verhängung von
Geldstrafen nach dem ÖffnungszeitenG 1991 wegen Offenhaltens ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 8. Juli 1994 wurde er wegen der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes (zu einem Faktum lediglich wegen des Disziplinarvergehens der Berufspflichtenverletzung) zur Disziplinarstrafe der Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft für die Dauer von 2 Monaten und zu eine... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art90 Abs2 StGG Art5 EMRK Art3 EMRK Art8 DSt 1990 §2 Abs5 B-VG Art. 90 heute B-VG Art. 90 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 90 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer erwarb mit Kaufvertrag vom 9. Juni 1992 von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Miteigentümerin (1610/2278 Anteile) der Liegenschaft EZ 1307 KG Alsergrund, 1090 Wien, Müllnergasse 17, war, 220/2278 Anteile an dieser Liegenschaft. Gemäß Pkt. III des Kaufvertrages waren im vereinbarten Kaufpreis Vorsteuern im Sinne des §12 Abs14 des Umsatzsteuergesetzes 1972 (UStG) in Höhe von S 760.664,-- enthalten. Vertragsgegenstand wa... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt StGG Art5 UStG 1972 §6 Z8 lite UStG 1972 §6 Z9 lita UStG 1972 §12 Abs14 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Aufgrund von Umsatzmitteilungen durch die beschwerdeführende Gesellschaft setzte das zuständige Finanzamt die Kammerumlage nach §57 Abs1 HKG idF BGBl. 958/1993 für die Monate April bis Juni 1994 bescheidmäßig fest. Gleichzeitig mit den gegen die die Kammerumlage für Mai und Juni festsetzenden Bescheide erhobenen Berufungen, in denen die Verfassungswidrigkeit der der vorgeschriebenen Kammerumlage zugrunde liegenden Bestimmungen des HKG gerügt wurde, bean... mehr lesen...
Index: 31 Bundeshaushalt31/02 Verfügungen über Bundesvermögen
Norm: StGG Art5 BAO §212a BAO §254 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Das Hauptzollamt Linz schrieb mit zwei Bescheiden vom 8. Juli 1992 sowie mit Bescheiden, die zwischen dem 21. April 1992 und dem 11. August 1993 ergingen, den beschwerdeführenden Parteien für die Einfuhr bestimmter Mengen von verschiedenen Arten toten Geflügels Importausgleichsbeträge in bestimmter Höhe vor. Die Bescheide waren insbesondere auf die jeweils für den betreffenden Zeitraum und die in Betracht kommende Warengattung geltende, nach §3 Abs1 d... mehr lesen...
Index: 35 Zollrecht35/05 Sonstiges
Norm: B-VG Art139 Abs6 erster Satz StGG Art5 GeflügelwirtschaftsG 1988 §3 Abs9 B-VG Art. 139 heute B-VG Art. 139 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 139 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geänder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das (zuletzt durch die Novelle LGBl. 28/1993 geänderte) O.ö. Jagdgesetz, LGBl. 32/1964, faßt in seinem §15 Eigentümer bestimmter Grundstücke in einem genossenschaftlichen Jagdgebiet als Jagdgenossen zur Jagdgenossenschaft zusammen und sieht als Organe der Genossenschaft den Jagdausschuß sowie dessen Obmann vor. Dieser Paragraph hat folgenden Wortlaut: römisch eins. 1. Das (zuletzt durch die Novelle Landesgesetzblatt 28 aus 1993, geänderte) O.ö. Jagdgese... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag StGG Art5 Oö JagdG §16 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Die beschwerdeführenden Parteien wurden im ersten Verfahrensgang mit Bescheiden des Landesabgabenamtes Salzburg gemäß §148 Abs2 Salzburger Landesabgabenordnung, LGBl. 58/1963, verpflichtet, einen bestimmten (Teil-)Betrag der Stromerzeugungsabgabe für das Jahr 1992 zu entrichten. Die dagegen erhobenen Berufungen wurden mit Bescheiden der Salzburger Landesregierung abgewiesen. römisch eins. 1.1. Die beschwerdeführenden Parteien wurden im ersten Verfahre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Hinsichtlich der beschwerdeführenden Parteien der zu B335/96, B338/96, B339/96, B342/96, B347/96, B354/96, B356/96, B357/96, B358/96, B368/96, B374/96, B376/96 und B383/96 protokollierten Beschwerden wurde im ersten Verfahrensgang mit Bescheiden des Landesabgabenamtes Salzburg festgestellt, daß sie verpflichtet sind, einen bestimmten (Teil-)Betrag der Stromerzeugungsabgabe für das Jahr 1992 zu entrichten. Die dagegen erhobenen Berufungen wurden mit Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Bescheiden des Landesabgabenamtes Salzburg wurde festgestellt, daß die nunmehr vor dem Verfassungsgerichtshof beschwerdeführenden Parteien verpflichtet sind, die Stromerzeugungsabgabe für das Jahr 1992 zu entrichten. Die dagegen erhobenen Berufungen wurden mit Bescheiden der Salzburger Landesregierung abgewiesen. römisch eins. 1.1. Mit Bescheiden des Landesabgabenamtes Salzburg wurde festgestellt, daß die nunmehr vor dem Verfassungsgerichtshof bes... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8050 Umweltschutz
Norm: B-VG Art140 Abs7 zweiter Satz StGG Art5 Sbg UmweltfondsG 2. Abschnitt ."Stromerzeugungsabgabe".Sbg UmweltfondsG §3Sbg UmweltfondsG §6 VfGG §87 Abs2 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Beim Verfassungsgerichtshof sind drei Beschwerdeverfahren anhängig, deren Gegenstand jeweils ein im Instanzenzug ergangener Bescheid einer Landesgeschäftstelle des Arbeitsmarktservice bildet, mit dem - gestützt auf §4 Abs7 AuslBG idF BGBl. 450/1990 iVm der gemäß §12a leg.cit. erlassenen Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1995, BGBl. 944/1994 - ein Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für e... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 / Allg B-VG Art140 Abs4 StGG Art5 AuslBG BundeshöchstzahlenüberziehungsV, BGBl 278/1995 AuslBG §4 Abs7 AuslBG §12a VfGG §65a B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Antragsteller begehrt mit seinem auf Art140 Abs1 (letzter Satz) B-VG gestützten (Individual-)Antrag mit näherer
Begründung: , ArtI §7 Abs1 sowie §10 Abs2 des Bundesgesetzes, BGBl. 898/1993, über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit dem das Luftfahrtgesetz und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr geändert werden, (im folgenden: Austro Control Gesetz bzw. ACG) als verfassungswidrig aufzuheben. römisch eins. ... mehr lesen...
Index: 56 Öffentliche Wirtschaft56/04 Sonstiges
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag StGG Art5 Arbeitsvertragsrechts-AnpassungsG §6Austro ControlG ArtI §7 Abs1Austro ControlG ArtI §10 Abs2 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der beschwerdeführenden Gesellschaft wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 30. November 1994, Z513.308/02-I5/94, der Auftrag gemäß §138 Abs1 Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl. 215/1959, (WRG 1959), erteilt, "die unerlaubte Neuerung der bewilligungslosen Versickerung von Oberflächenwassern ..., die fallweise Ableitung von Abwässern aus der Vorreinigungsanlage ... sowie die bewilligungslose Abl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Beschwerdeführer - ein türkischer Staatsangehöriger - beantragte am 10. Juli 1991 die grundverkehrsbehördliche Genehmigung zum Erwerb der Grundstücke Nr. 1785/1 und 227, Grundbuch Zwischenwasser. römisch eins. 1.a) Der Beschwerdeführer - ein türkischer Staatsangehöriger - beantragte am 10. Juli 1991 die grundverkehrsbehördliche Genehmigung zum Erwerb der Grundstücke Nr. 1785/1 und 227, Grundbuch Zwischenwasser. Die (Vorarlberger) Grundverke... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: StGG Art5 Vlbg GVG §5 Abs2 litbVlbg GVG §5 Abs2 litcVlbg GVG 1993 §31 Abs2 lita StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Recht... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: StGG Art5 WRG 1959 §138 Abs1 lita StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 WRG 1959 § 138 heute WRG 1959 § 138 gültig ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse vom 31. Jänner 1995 wurden dem Beschwerdeführer Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von S 5.991,50 zur Zahlung vorgeschrieben. Zusätzlich wurde ihm gemäß §113 Abs1 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von S 900,-- angelastet. 1.2. Dem vom Beschwerdeführer dagegen erhobenen Einspruch wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 3. Juli 1995 keine Folge gegeben. Die belangte B... mehr lesen...