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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die erziehungsberechtigte Mutter und gesetzliche Vertreterin XXXX (im Folgenden: BF1) des minderjährigen XXXX , geboren am XXXX (im Folgenden: BF2) zeigte, einlangend bei der Behörde am XXXX , die Teilnahme am häuslichen Unterricht für die 7. Schulstufe im Schuljahr 2023/2024 der Bildungsdirektion für XXXX (im Folgenden: belangte Behörde), an. Die erziehungsberechtigte Mutter und ges... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Zweitbeschwerdeführerin erfüllte ihre Schulplicht im Schuljahr 2021/2022 durch die Teilnahme am häuslichen Unterricht. Zur am Ende des Unterrichtsjahres vorgesehenen Externistenprüfung trat die Zweitbeschwerdeführerin nicht an. 1. Die Zweitbeschwerdeführerin erfüllte ihre Schulplicht im Schuljahr 2021 aus 2022, durch die Teilnahme am häuslichen Unterricht. Zur am Ende des Unterric... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Für den minderjährigen XXXX , den Sohn der Beschwerdeführerin, wurde die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch die Teilnahme am häuslichen Unterricht im Schuljahr 2022/23 angezeigt. Für den minderjährigen römisch 40 , den Sohn der Beschwerdeführerin, wurde die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch die Teilnahme am häuslichen Unterricht im Schuljahr 2022/23 angezeigt. Die... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Für die minderjährige XXXX wurde die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch die Teilnahme am häuslichen Unterricht am im Schuljahr 2022/23 angezeigt. Für die minderjährige römisch 40 wurde die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch die Teilnahme am häuslichen Unterricht am im Schuljahr 2022/23 angezeigt. Die Anzeige des häuslichen Unterrichts wurde von der Bildungsdirekt... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin hat mit Schreiben vom 08.06.2022 der Bildungsdirektion für Tirol, im Folgenden auch belangte Behörde genannt, die Teilnahme ihrer Tochter XXXX , geb. XXXX , am häuslichen Unterricht für das Schuljahr 2022/2023 angezeigt. Die Beschwerdeführerin hat mit Schreiben vom 08.06.2022 der Bildungsdirektion für Tirol, im Folgenden auch belangte Behörde genannt, die Teilnahme... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die erziehungsberechtigte Mutter und gesetzliche Vertreterin (im Folgenden: Erstbeschwerdeführerin) des minderjährigen XXXX (im Folgenden: Zweitbeschwerdeführer) gab mit Schreiben vom 29.06.2023 der Bildungsdirektion für Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde) bekannt, dass sie für ihren Sohn und Zweitbeschwerdeführer das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf häuslichen Unt... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1.1. Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Beschwerdeführerin zeigten mit Schreiben vom 14.06.2023, eingelangt bei der Bildungsdirektion für Oberösterreich [Bildungsdirektion] am 29.06.2023, die Teilnahme der Beschwerdeführerin am Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht an (Aktenzahl der übermittelten Verwal... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin zeigte am 23.06.2022 bei der belangten Behörde an, dass ihre Tochter XXXX (Kind), im Schuljahr 2022/2023 am häuslichen Unterricht teilnehmen werde. 1. Die Beschwerdeführerin zeigte am 23.06.2022 bei der belangten Behörde an, dass ihre Tochter römisch 40 (Kind), im Schuljahr 2022 aus 2023, am häuslichen Unterricht teilnehmen werde. 2. Mit E-Mail vom 14.06.20... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, Student der Transkulturellen Kommunikation am Zentrum für Translationswissenschaft der Universität Wien, beantragte im Wege seiner rechtsfreundlichen Vertretung mit Schriftsatz vom 15.02.2022 die Feststellung, berechtigt zu sein, „im Studienbetrieb, insbesondere bei wissenschaftlichen Arbeiten und Prüfungen, das generische Maskulinum zu verwenden, ohne dadurch irg... mehr lesen...