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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurden die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz vom 25.01.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Kroatien für die Prüfung der Anträge gemäß Art. 20 Abs. 5 Dublin III-VO zuständig sei (Spruchpunkt I.). Gleichzeitig wurde gegen die Beschw... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurden die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz vom 25.01.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Kroatien für die Prüfung der Anträge gemäß Art. 20 Abs. 5 Dublin III-VO zuständig sei (Spruchpunkt I.). Gleichzeitig wurde gegen die Beschw... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 10.11.2023 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Kroatien für die Prüfung des Antrages gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. b iVm 25 Abs. 2 Dublin III-VO zuständig sei (Spruchpunkt I.). Gleichzeitig wur... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.03.2024 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass für die Prüfung der Anträge auf internationalen Schutz gemäß Artikel 12 Abs. 4 der Dublin III-VO Polen zuständig sei (Spruchpunkt I.). Gleich... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers vom 27.09.2023 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass für die Prüfung des Antrages gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. b Dublin III-VO Bulgarien zuständig sei (Spruchpunkt I.). Gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 FPG 200... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (kurz: BFA) vom XXXX , Zl. XXXX , wurde der Antrag des BF hinsichtlich des Status des Asylberechtigten gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen (Spruchpunkt I.) sowie hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen (Spruchpunkt II.). Ein Aufenthaltstite... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen (Spruchpunkt I.) und ausgesprochen, dass sich dieser nach Italien zurückzubegeben habe. Eine Aufenthaltsberechtigung aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt II.). Gemäß § 61 ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies mit gegenständlich angefochtenem Bescheid vom 26.02.2024, den Folgeantrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 03.10.2023 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück. 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies mit gegenständlich angefochtenem Bescheid vom 26.02.2024, den Folgeantrag des Beschwerdeführers auf in... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass gemäß Art. 18 Abs 1 lit b der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) Rumänien für die Prüfung des Antrages zuständig sei, sowie II. gegen den Beschwerdeführer ge... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Am XXXX stellte der BF den gegenständlichen dritten Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 1. Am römisch 40 stellte der BF den gegenständlichen dritten Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 2. Anlässlich der am selben Tag durchgeführten Erstbefragung gab der BF befragt zu seinen Gründen für die neuerliche Asylantragstellung an, er werde von der... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Erstbeschwerdeführerin reiste Anfang 2014 in das österreichische Bundesgebiet ein. Die minderjährige Zweitbeschwerdeführerin wurde am XXXX , der minderjährige Drittbeschwerdeführer am XXXX im Bundesgebiet geboren. Die Erstbeschwerdeführerin reiste Anfang 2014 in das österreichische Bundesgebiet ein. Die minderjährige Zweitbeschwerdeführerin wurde am römisch 40 , der minderjährige Drittbeschwerdeführ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Erstbeschwerdeführerin reiste Anfang 2014 in das österreichische Bundesgebiet ein. Die minderjährige Zweitbeschwerdeführerin wurde am XXXX , der minderjährige Drittbeschwerdeführer am XXXX im Bundesgebiet geboren. Die Erstbeschwerdeführerin reiste Anfang 2014 in das österreichische Bundesgebiet ein. Die minderjährige Zweitbeschwerdeführerin wurde am römisch 40 , der minderjährige Drittbeschwerdeführ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Erstbeschwerdeführerin reiste Anfang 2014 in das österreichische Bundesgebiet ein. Die minderjährige Zweitbeschwerdeführerin wurde am XXXX , der minderjährige Drittbeschwerdeführer am XXXX im Bundesgebiet geboren. Die Erstbeschwerdeführerin reiste Anfang 2014 in das österreichische Bundesgebiet ein. Die minderjährige Zweitbeschwerdeführerin wurde am römisch 40 , der minderjährige Drittbeschwerdeführ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Indiens, hat am 25.10.2022 einen weiteren Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Mit Bescheid vom XXXX wies das BFA den Antrag des BF auf internationalen Schutz vom 25.10.2022 sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück. Mit Besc... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass gemäß Art. 18 Abs 1 lit b der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) Italien für die Prüfung des Antrages zuständig... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (kurz: BFA) vom XXXX , Zl. XXXX , wurde der Antrag des BF hinsichtlich des Status des Asylberechtigten gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen (Spruchpunkt I.) sowie hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen (Spruchpunkt II.). Ein Aufenthaltstite... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 10.01.2024 wurden die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz vom 03.07.2023 gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sie sich nach Frankreich zurückzubegeben haben (Spruchpunkt I.). Gleichzeitig wurde den Beschwerdeführern ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungs... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 10.01.2024 wurden die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz vom 03.07.2023 gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sie sich nach Frankreich zurückzubegeben haben (Spruchpunkt I.). Gleichzeitig wurde den Beschwerdeführern ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungs... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 10.01.2024 wurden die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz vom 03.07.2023 gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sie sich nach Frankreich zurückzubegeben haben (Spruchpunkt I.). Gleichzeitig wurde den Beschwerdeführern ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungs... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass gemäß Art. 12 Abs 2 oder 3 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) Ungarn für die Prüfung des Antrages zuständig... mehr lesen...
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Begründung: Der Beschwerdeführer brachte nach seiner Überstellung aus den Niederlanden in Österreich am 29.11.2023 den verfahrensgegenständlichen Folgeantrag auf internationalen Schutz ein. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies diesen Folgeantrag mit gegenständlich angefochtenem Bescheid vom 10.01.2024 (I.) hinsichtlich des Status des Asylberechtigten sowie (II.) hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 68 Abs 1 AVG wegen entschie... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies mit gegenständlich angefochtenem Bescheid vom 11.12.2023, den Folgeantrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 15.09.2023 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück, erteilte dem Beschwerdeführer keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigenden Gründen gemäß § 57 AsylG, erließ gegen den Beschwerdeführer eine Rückkeh... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies mit gegenständlich angefochtenem Bescheid vom 07.12.2023, den Folgeantrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 29.04.2022 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück, erteilte dem Beschwerdeführer keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigenden Gründen gemäß § 57 AsylG, erließ gegen den Beschwerdeführer eine Rückkeh... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass gemäß Art. 18 Abs 1lit b der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) Belgien für die Prüfung des Antrages zuständig ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die BF stellte am 07.09.2023 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wies das BFA mit dem beschwerdegegenständlichen Bescheid vom 12.12.2023 den Antrag auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurück und sprach aus, dass Kroatien für die Prüfung d... mehr lesen...
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Begründung: Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005, BgBl. I Nr. 100/2005 idgF, als unzulässig zurückgewiesen; für die Prüfung des Antrages ist gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. b. der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Rates und des Rates XXXX zuständig (Spruchpunkt I.). Weiters wurde mit Spruchpunkt II. gegen ihre Person die Anordnung zu... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 10.10.2023 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 21.06.2022 gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass er sich nach Griechenland zurückzubegeben habe (Spruchpunkt I.). Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit oben bezeichnetem Bescheid des Bundesamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführerin gemäß § 5 AslyG zurückgewiesen und gleichzeitig nach § 61 FPG die Außerlandesbringung nach Kroatien ausgesprochen. 1. Mit oben bezeichnetem Bescheid des Bundesamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführerin gemäß Paragraph 5, AslyG zurückgewiesen und gleichzeit... mehr lesen...
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Begründung: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein sudanesischer Staatsangehöriger, stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz in österreichischen Bundesgebiet. Der Beschwerdeführer, ein sudanesischer Staatsangehöriger, stellte am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz in österreichischen Bundesgebiet. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 27.11.2023 wurde mit Spruchpunkt I. der Antrag auf internationalen Schutz o... mehr lesen...
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Begründung: Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 57 AsylG eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz nicht erteilt (Spruchpunkt I.). Weiters wurde mit Spruchpunkt II. gegen seine Person die Anordnung zur Außerlandesbringung gemäß § 61 Abs. 1 Z 2 FPG, BGBl. I Nr. 100/2005 idgF, angeordnet und festgestellt, dass gemäß § 61 Abs. 2 FPG seine Abschiebung nach XXXX zulässig ist. Mit Bescheid des Bund... mehr lesen...