Begründung: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin, eine afghanische Staatsangehörige, stellte am Antrag auf internationalen Schutz in österreichischen Bundesgebiet. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 14.05.2024 wurde mit Spruchpunkt I. der Antrag auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005, BGBl. INr. 100/2005 idgF, als unzulässig zurückgewiesen; gemäß Art. 12 Abs. 1 oder 3 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass gemäß Art. 18 Abs 1 lit b der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO), Deutschland für die Prüfung des Antrages zuständig sei, sowie II. gegen die Beschwerdeführ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (in der Folge BF) brachte am 09.02.2024 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge BFA) einen Antrag gemäß § 2 Abs. 1 Z 13 Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl, BGBl. I Nr. 100/2005 (in der Folge AsylG), ein. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF) brachte am 09.02.2024 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge BFA) einen Antrag gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit oben bezeichnetem Bescheid des Bundesamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführerin gemäß § 5 AslyG zurückgewiesen und gleichzeitig nach § 61 FPG die Außerlandesbringung in die Niederlande ausgesprochen. 1. Mit oben bezeichnetem Bescheid des Bundesamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführerin gemäß Paragraph 5, AslyG zurückgewiesen und gleichzeitig na... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführerin vom 18.09.2023 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass für die Prüfung des Antrages gemäß Art. 12 Abs. 2 oder 3 Dublin III-VO Spanien zuständig sei (Spruchpunkt I.). Gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 FPG 2005 wurde die Außer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass gemäß Art. 18 Abs 1 lit b der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) Rumänien für die Prüfung des Antrages zuständig sei, sowie II. gegen den Beschwerdeführer ge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der (zweite) Antrag der beschwerdeführenden Partei auf internationalen Schutz vom 09.10.2023 in Spruchpunkt I. (gemeint: hinsichtlich des Status des Asylberechtigten) und in Spruchpunkt II. hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten jeweils gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen, der beschwerdeführenden Partei ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigu... mehr lesen...