Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, eine syrische Staatsangehörige, stellte nach unrechtmäßiger Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 05.08.2024 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 20.09.2024 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.09.2024 wurde der Antrag des Erstbeschwerdeführers zu W240 2300872-1 auf internationalen Schutz vom 06.02.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Spanien gemäß Art. 11 Dublin III-VO für die Prüfung des Antrages zuständig sei. (Spruchpunkt I.) Gleichzeitig ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.09.2024 wurde der Antrag des Erstbeschwerdeführers zu W240 2300872-1 auf internationalen Schutz vom 06.02.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Spanien gemäß Art. 11 Dublin III-VO für die Prüfung des Antrages zuständig sei. (Spruchpunkt I.) Gleichzeitig ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.09.2024 wurde der Antrag des Erstbeschwerdeführers zu W240 2300872-1 auf internationalen Schutz vom 06.02.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Spanien gemäß Art. 11 Dublin III-VO für die Prüfung des Antrages zuständig sei. (Spruchpunkt I.) Gleichzeitig ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 09.07.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass er sich nach Griechenland zurückzubegeben habe (Spruchpunkt I.). Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG 2005 wurde ihm nicht erteilt (Spruc... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Der Erst- und der Drittbeschwerdeführer, beide iranische Staatsangehörige, sowie die Zweitbeschwerdeführerin, eine Staatsbürgerin Tunesiens, stellten jeweils am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Der Erst- und der Drittbeschwerdeführer, beide iranische Staatsangehörige, sowie die Zweitbeschwerdeführerin, eine Staatsbürgerin Tunesiens, stellten jeweils am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit Be... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Der Erst- und der Drittbeschwerdeführer, beide iranische Staatsangehörige, sowie die Zweitbeschwerdeführerin, eine Staatsbürgerin Tunesiens, stellten jeweils am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Der Erst- und der Drittbeschwerdeführer, beide iranische Staatsangehörige, sowie die Zweitbeschwerdeführerin, eine Staatsbürgerin Tunesiens, stellten jeweils am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit Be... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Der Erst- und der Drittbeschwerdeführer, beide iranische Staatsangehörige, sowie die Zweitbeschwerdeführerin, eine Staatsbürgerin Tunesiens, stellten jeweils am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Der Erst- und der Drittbeschwerdeführer, beide iranische Staatsangehörige, sowie die Zweitbeschwerdeführerin, eine Staatsbürgerin Tunesiens, stellten jeweils am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 09.08.2024 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass er sich nach Griechenland zurückzubegeben habe (Spruchpunkt I.). Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG 2005 wurde ihm nicht erteilt (Spruc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist nordmazedonischer Staatsbürger, am XXXX in XXXX geboren, ledig und verfügt seit XXXX über den unbefristeten Aufenthaltstitel „begünstigter Drittstaatsangehöriger“, da sein Vater die italienische Staatsbürgerschaft besitzt und in Österreich lebt. Der BF hält sich seit April 2015 in Österreich auf und wohnt bei seinem Vater. Er spricht serbokroatisch, albanisch, mazedonisch und deutsch. Der Beschwer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.07.2023 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 30.03.2023 gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass er sich nach Griechenland zurückzubegeben habe (Spruchpunkt I.). Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid hat das Bundesamt über den am 27.10.2023 gestellten Folgeantrag entschieden, dass dieser hinsichtlich des Status eines Asyl- u. subsidiär Schutzberechtigten wegen entschiedener Sache gem. § 68 Abs 1 AVG zurückzuweisen sei, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt werde, gemäß § 10 Absatz 1 Ziffer 3 AsylG iVm § 9 BFA-Verfahren... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid hat das Bundesamt über den am 27.10.2023 gestellten Folgeantrag entschieden, dass dieser hinsichtlich des Status eines Asyl- u. subsidiär Schutzberechtigten wegen entschiedener Sache gem. § 68 Abs 1 AVG zurückzuweisen sei, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt werde, gemäß § 10 Absatz 1 Ziffer 3 AsylG iVm § 9 BFA-Verfahre... mehr lesen...
Begründung: I.Verfahrensgang: römisch eins.Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger Indiens, hat am 02.05.2024 einen Folgeantrag auf internationalen Schutz gestellt. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 25.06.2024, Zl. 1322234308/240706142, wurde der Folgeantrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz hinsichtlich des Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sac... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sich dieser nach Griechenland zurückzubegeben habe. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (II.) und gemäß § 61 Abs 1 Z 1 FPG idgF gegen den Beschwerdeführer d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sich dieser nach Griechenland zurückzubegeben habe. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (II.) und gemäß § 61 Abs 1 Z 1 FPG idgF gegen den Beschwerdeführer d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (in der Folge BF) brachte am 23.10.2023 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge BFA) einen Antrag gemäß § 2 Abs. 1 Z 13 Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl, BGBl. I Nr. 100/2005 (in der Folge AsylG), ein. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF) brachte am 23.10.2023 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge BFA) einen Antrag gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sich dieser nach Griechenland zurückzubegeben habe. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (II.) und gemäß § 61 Abs 1 Z 1 FPG idgF gegen den Beschwerdeführer d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass gemäß Art. 13 Abs 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) Kroatien für die Prüfung des Antrages zuständig sei, sowie II. gegen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer stellte am 13.07.2018 im Stande einer Festnahme einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt oder belangte Behörde) vom 14.08.2018, Zl. 1198893900-180663578, gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.06.2024 wurden die Anträge der Beschwerdeführer 1 bis 3 (Beschwerdeführer zu W240 2294520-1, W240 2294514-1 und W240 2294517-1) auf internationalen Schutz vom 18.11.2023 gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sie sich nach Malta zurückzubegeben haben (Spruchpunkt I.). Gleichzeitig wurde den Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 28.05.2024 wurde der Antrag der Beschwerdefüherrin (auch BF) auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Absatz 1 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG) idgF, als unzulässig zurückgewiesen und festgehalten, dass für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz Kroatien zuständig sei. Weiters wurde gem. § 61 Abs. 1 Z 1 FPG gegen die BF die Anordnung d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.06.2024 wurden die Anträge der Beschwerdeführer 1 bis 3 (Beschwerdeführer zu W240 2294520-1, W240 2294514-1 und W240 2294517-1) auf internationalen Schutz vom 18.11.2023 gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sie sich nach Malta zurückzubegeben haben (Spruchpunkt I.). Gleichzeitig wurde den Be... mehr lesen...